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29. Juli 2008, 11:41 Uhr

Vor Haftantritt Passanten niedergestochen

Sieben Monate nach dem brutalen Überfall mehrerer Jugendlicher auf einen Frankfurter U-Bahnfahrer sollen zwei der Schläger erneut einen Menschen schwer verletzt haben. Beide hatten wegen des ersten Vorfalls im Januar bereits eine Jugendstrafe kassiert. Einer von ihnen hätte nun bald seine Haft antreten sollen.

Ein Mitangeklagter wird im März in den Gerichtssaal geführt© Arne Dedert/DPA

Rund ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Frankfurter U-Bahnfahrer sollen zwei der jugendlichen Schläger erneut einen Mann angegriffen und schwer verletzt haben. Die beiden 18-Jährigen, die bereits zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt worden waren und "in nächster Zeit" ohnehin ins Gefängnis gekommen wären, sitzen nun nach dem Messerangriff auf einen 23-Jährigen in Untersuchungshaft. Das teilten Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Frankfurt mit. Den beiden Jugendlichen werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Notoperation nach Messerstich

Die Männer sollen den 23-Jährigen am frühen Samstagmorgen in einer Hochhaussiedlung im Frankfurter Stadtteil Bonames niedergestochen haben. Das Opfer wurde so schwer verletzt, dass es notoperiert werden musste. Der 23-Jährige hatte einem Mann helfen wollen, den die beiden 18-Jährigen gerade attackierten, weil sie ihn für einen Informanten der Polizei hielten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Einer der beiden Tatverdächtigen soll den 23-Jährigen festgehalten haben, während ihn der andere mit einem Stich in den Bauch an Leber und Niere schwer verletzte. Dabei sollen die Täter erklärt haben, ihr Opfer abstechen zu wollen. Dieses konnte sich aber losreißen und flüchten. Der Mann war am Dienstag außer Lebensgefahr.

OLG sah keine Wiederholungsgefahr

Einer der beiden war im März als Haupttäter beim Angriff auf den U-Bahnfahrer und wegen zwei früheren Bewährungsstrafen zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten verurteilt worden. Einen Monat später wurde er aber wieder aus der U-Haft entlassen, weil das Oberlandesgericht den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht für zutreffend hielt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Das Urteil war beim Angriff auf den 23-Jährigen erst drei Tage rechtskräftig und sollte in nächster Zeit vollzogen werden: Der 18-Jährige hatte am vergangenem Mittwoch seine Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Zuvor hatte ihm die Vorsitzende Richterin erklärt, seine Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. So sei er auch nach der Entlassung aus der U-Haft erneut mit Gewalttaten aufgefallen.

Keine Bewährung für zweiten Täter

Gegen den anderen 18-Jährigen war das Verfahren wegen des Angriffs auf den U-Bahnfahrer abgetrennt und noch nicht verhandelt worden. Er war jedoch vor rund einem Monat unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Zwei Tage vor dem Messerangriff hatte das Amtsgericht entschieden, diese Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen.

Dagegen habe der 18-Jährige Beschwerde eingereicht, so die Staatsanwaltschaft. Er hatte sich nach dem Messerangriff mit seinem Anwalt am Sonntag bei der Polizei gestellt, schwieg aber vor dem Haftrichter zu den Vorwürfen. Der andere Tatverdächtige sitzt bereits seit dem Wochenende in Wiesbaden in U-Haft.

Der Angriff auf den U-Bahnfahrer in der Nacht zum 6. Januar hatte für erhebliches Aufsehen im hessischen Landtagswahlkampf gesorgt, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) für ein härteres Vorgehen gegen kriminelle Jugendliche eingetreten war. Zwei Wochen zuvor war in der Münchner U-Bahn ein älterer Fahrgast zusammengeschlagen worden. Die Täter wurden Anfang Juli mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 53)
 
Styx2007 (31.07.2008, 11:45 Uhr)
Endlich komplett wegsperren das Pack
Wann wachen diese hirnverbrannten Richter eigentlich auf in diesm Land - jedem noch so schwer straffällig gewordenen wird in den A... gekrochen und mit minimalsten Strafen begegnet, da zu jung, schwere Kindheit oder ähnliches. Der "normale" Bürger darf sich mit diesem Schmierenpack abfinden, darf sich zusammentreten lassen, beleidigen lassen und schlimmeres. Es wird zeit, dass all die tollen "Gutmenschen" endlich mal die Schnauze halten und einsehen, dass es für solch ein Pack, was sich nie ändert, nur lange Haftstrafen, für Ausländer die anschliessende Ausweisung geben kann. Aber in dieser Bananenrepublik hat dieses Gesocks auch noch mehr Rechte als der unbescholtene Bürger, der sich abends nicht mehr auf die Strasse oder U-Bahn traut. Diese Brut versteht nur eine Sprache, nämlich die, selber eine in die Fr... zu bekommen. Da dies jedoch in einem Rechtsstaat nicht möglich ist, muss man dieses Pack eben wegsperren bzw. sofort ausweisen. Solch ein Pack braucht Deutschland und seine Bürger jedenfalls nicht!
ganzbaf (30.07.2008, 20:15 Uhr)
Speziell diesen Herrn...

hat der "`68er Gutmensch" Prof. Dr. Dr. Helmut Kohl nach Gemany geholt... ;-p
German_by_nature (29.07.2008, 22:10 Uhr)
Ganz nach ANgie Merkel: "Wir können auf kein Talent verzichten" ...
Oh mann es ist kaum zu fassen, aber wann wachen die Deutschen endlich auf und wehren sich.
Wie lange noch muss man sich die Gewalt von Ausländergangs gefallen lassen. Wann realisiert der Wähler endlich das MultiKulti tot ist.
Die 68er Richter, Erzieher, Medien-Meinungs-Diktatoren und Gutmenschen und deren Versuch Deutschland in einen durchrassten Sumpf zu verwandeln - das alles muss endlich gestoppt werden.
Eiwanderung muss gestoppt und kriminelle Ausländer (auch die mit deutschem Pass) schnellstens bestraft und danach abgeschoben werden.
Georges13437 (29.07.2008, 20:09 Uhr)
@xenia
Die armen Jugendlichen.
Nun müssen alle Menschen auf den Straßen sich gefallen lassen abgestochen zu werden, oder totgetreten, oder wer weiß was sonst noch.
Das sind Kriminelle und die gehören weggesperrt und das für längere Zeit.
Menschen mit ihren Ansichten sind mitverantwortlich für die Situation in Deutschland.
MfG Georges13437
Kommentator21 (29.07.2008, 19:55 Uhr)
Unabhängige Gerichte
guter Witz, der Brot ich eß, dessen Lied ich pfeif.
http://www.freace.de/artikel/200805/260508a.html
Ein Richter im Ruhestand läßt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf (Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 "Konsequente Manipulation"). "Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'". Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: "Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht 'kriminell' nennen kann."
Xennia (29.07.2008, 18:56 Uhr)
Sündenböcke für Familiengewalt
Gewalt, Sadismus und Perversion werden in der Familie, durch das "Vorbild" der Eltern gelernt. Im Migrantenmilieu ist das Prügeln von Kindern und Ehefrauen noch weithin üblich, unsere Gesetze werden einfach umgangen. Da sich die Migrantenjugendlichen nicht an ihren Eltern für die Misshandlungen rächen können, werden unschuldige Opfer auf
der Straße als Sündenböcke und Blitzableiter für die unterdrückte Wut, gesucht. Die Jugendlichen finden sadistisches Verhalten normal und Kuschelrichterinnen mit Kuschelurteilen bestätigen sie in dieser Ansicht, statt die Schwachen dieser Gesellschaft vor diesen wandelnden Zeitbomben zu schützen.
vegefranz (29.07.2008, 18:40 Uhr)
so etwas passiert hier in Berlin 1 x in der Woche
so etwas passiert hier in Berlin 1 x in der Woche. Wenn sich ein Staatsanwalt darüber beschwert, bekommt er von der Senatorin einen sog. Maulkorb verpasst und wird von der Richterfunktionären auf das hohe Gut der Unabhängigkeit der Justiz hingewiesen
manesse (29.07.2008, 17:32 Uhr)
@Johann58
1. Die Justiz ist unabhängig. 2. Die meisten Richter in Hessen stammen aus einer Zeit, als Koch noch nicht an der Regierung war. 3. Koch hat sich mit dem hessischen Justizapparrat angelegt und die dort Verantwortung tragenden Personen aufgerufen, ihren Pflichten nachzukommen; Ypsilanti hingegen hat das nicht getan. Im Gegenteil, Kochs Richterschelte wurde von allen Parteien außer der CDU zurückgewiesen.
Kommentator21 (29.07.2008, 17:22 Uhr)
@peterlaaser
...und was hilft, ne Kur in der Karibik zu Lasten des Steuerzahlers? dann bitte auf deine Kosten. Mir ist die herkömliche Art da lieber.
Johann58 (29.07.2008, 17:21 Uhr)
Koch!
Die Justiz in Hessen ist ein Produkt der Regierung Roland Koch und seines Innenministers Bouffier. Dann gibt es noch ein paar Dinge die so mancher Schreiber bedenken sollte. Die Frustgesellschaft, die Jugendlichen so viel Freizeit gibt, dass sie vor lauter Langeweile Menschen zusammenschlage muss sich mal ueberlegen wie sie ueber Elternhaus, Kindergarten und Schule Einfluss nehmen kann und erzieht statt die Glotze als Erziehungsersatz nutzt. Ansonsten bin ich durchaus der Meinung, dass man die Bevoelkerung schuetzen muss und das die Allgemeinheit gegenueber Straftaetern ob jugendlich oder nicht zu schuetzen ist. Ohne wenn und aber und da muss ich sgaen sollte Alkoholgenuss statt strafmildernd eher starfverschaerfend sein.
 
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