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17. März 2008, 17:03 Uhr

Kein Recht auf selbstbestimmten Tod

Ihr Gesicht ist völlig vom Krebs entstellt, sie hat unsägliche Schmerzen und ist erblindet. Chantal Sébires letzter Wunsch: selbstbestimmt sterben. Ihr Antrag auf aktive Sterbehilfe ist nun von einem Gericht abgelehnt worden. Die Familie ist entsetzt, Kirche und Politik hingegen sind zufrieden.

Diese Frau will sterben. Der Staat hilft ihr nicht dabei© Jeff Pachoud/AFP

Die an einem entstellenden und unheilbaren Krebsgeschwür erkrankte Französin Chantal Sébire darf nicht selbst über ihren Tod bestimmen. Ihr Antrag auf aktive Sterbehilfe wurde am Montag von einem Gericht in Dijon abgelehnt, teilte der Anwalt der 52-jährigen früheren Lehrerin mit. "Das Gericht überlässt Chantal Sébire ihrem Leiden", sagte ihr Anwalt Gilles Antonowicz. "Das Gesetz ist unmenschlich und meine Mandantin tief enttäuscht."

Ein Tod in Würde

Der Leidensweg der Mutter dreier Kinder hat in den vergangenen Wochen die französische Öffentlichkeit erschüttert und Streit innerhalb der Regierung ausgelöst. Der Tumor mitten im Gesicht ist äußerst schmerzhaft, sie kann nicht mehr riechen und schmecken und ist zuletzt auch erblindet. Keine Chemotherapie kann die bösartige Wucherung stoppen, ein seltenes Esthesioneuroblastom in der Rinne der Geruchsnerven.

Der Antrag der Frau stehe im Widerspruch zur Verpflichtung der Ärzte, Leben zu retten, und auch im Widerspruch zum Strafrecht, das Sterbehilfe unter Strafe stellt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Frau, deren Leidensweg schon seit acht Jahren andauert, hatte eine Genehmigung für ihren Arzt beantragt, ihr eine tödliche Medikamenten-Dosis verabreichen zu dürfen. Doch ihren Kampf um einen "würdevollen Tod", wie sie sagte, will sie trotz der gerichtlichen Ablehnung nicht aufgeben. "Wenn ich die Medikamente, die ich brauche, nicht in Frankreich bekomme, werde ich sie mir woanders holen", sagte sie kürzlich.

Recht zu sterben?

Ihre Forderung nach Sterbehilfe löste in Frankreich eine heftige Debatte aus. Justizministerin Rachida Dati hatte sich im Vorfeld eindeutig gegen jede Sterbehilfe ausgesprochen: Ärzte seien nicht dazu da, tödliche Substanzen zu verabreichen, hatte sie gesagt. Premierminister François Fillon erklärte, der Fall zeige, dass das Gesetz und die Gesellschaft nicht alles beurteilen könnten. Wohnungsbauministerin Christine Boutin warnte vor dem Weg in eine barbarische Gesellschaft, werde die Euthanasie legalisiert.

Vor drei Jahren hatte Frankreich nach lebhafter öffentlicher Debatte ein "Recht zu sterben" gesetzlich verankert. Demnach dürfen unheilbar kranke Patienten in Frankreich lebenserhaltende Maßnahmen verweigern. Die aktive Sterbehilfe bleibt aber verboten. Nun bleibt ihr nur die Möglichkeit, sich zum Sterben in die Schweiz, die Niederlande oder nach Belgien zu begeben, wo die Gesetze liberaler sind.

 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Heike17 (17.03.2008, 19:39 Uhr)
Wie unmenschlich kann man als Arzt argumentieren
Hallo, also ich fasse es nicht, sind Ihre Fragen ernst gemeint?
Warum werden/wurden nicht andere Medikamente ausser Aspirin versucht? Ist sie jemals einem kompetenten Schmerztherapeuten oder Palliativmediziner vorgestellt worden?
Also so kann wahrscheinlich nur ein Mediziner fragen, oder? Ein kompetenter Schmerztherapeut, wielange soll die Frau denn leiden, dahin vegetieren? ich war selbst 3 Monate in 5 verschiedenen Krankenhäusern, Humanität, Menschenwürde und Achtung vor dem Leben habe ich dort in mehrfacher Form nicht erlebt...ich bin einfach fassungslos, wenn man solche Menschen nicht sterben lässt, sie möchte so nicht leben und ich glaube, das wollte ich auch nicht...lieber mit Schmerzmitteln vollpumpen, damit sie überhaupt nichts mehr mitbekommt....so würde ich meine Tiere nicht sterben lassen, warum kann dann ein Mensch nicht würdevoll sterben...und emotional , ja immer sachlich und einfach nur Medikamente verschreiben ist vielleicht auch nicht immer sinnvoll...vielleicht auch ab und zu darauf achten, was der Mensch/Patient möchte und nicht gleiche jeden Menschen, der krank ist, mental entmüdingen so nach dem Motto: er ist ja gar nicht in der Lage zu entscheiden....danke...mir tut sie leid und sie sollte selbst entscheiden können und auch der Arzt sollte straffrei ausgehen, Hut ab vor solchen Mediziner, die nicht ihre Patieneten bis zum letzten, auch zum unmenschlichen Ende "durchziehen" wollen...
hevosenkuva (17.03.2008, 19:06 Uhr)
Wie unsinnig kann man noch argumentieren?
"Wohnungsbauministerin Christine Boutin warnte vor dem Weg in eine barbarische Gesellschaft, werde die Euthanasie legalisiert."
gernot_ernst (17.03.2008, 19:06 Uhr)
Besonnenheit
Es gehört leider zu der Medienpraxis bei der Diskussion der Sterbehilfe, spektakuläre, aber nicht genau nachprüfbare Beispiele zu zitieren, die Emotionen wecken.
Ich bin Palliativmediziner und leite eine Palliativeinheit. Für mich stellen sich eine ganze Menge Fragen: welche Form soll diese "Opiatallergie" haben wo die Frau kein einziges der rund zehn chemisch völlig verschiedenen Opiate vertragen soll (Opiatallergien gibt es, sie sind aber sehr selten, habe in 20 Jahren vielleicht zwei Patienten gesehen)?
Warum werden/wurden nicht andere Medikamente ausser Aspirin versucht? Ist sie jemals einem kompetenten Schmerztherapeuten oder Palliativmediziner vorgestellt worden?
Der Artikel suggeriert, dass ein würdevoller Tod nur durch eine Verkürzung des Lebens erreicht werden kann.
Ich glaube, dass wir, wenn überhaupt, nur extrem selten so etwas wie aktive Sterbehilfe benötigen. Ich habe Angst, dass die Zulassung von Sterbehilfe zur Tötung vieler Menschen führen wird, denen man mit etwas Geduld, Fachkentniss und, ja, Nächstenliebe hätte helfen können. Ich habe Angst, dass auch der Kostendruck mit in Entscheidungen geht. In dieser Diskussion benötigt man vor allem Besonnenheit, keine leider etwas plakative und wenig differenzierte Artikel. Sonst kann es sein, dass wir in wenigen Jahren die Medizin nicht mehr wiedererkennen.
Badmax (17.03.2008, 18:24 Uhr)
Unmenschliche Entscheidung
Jetzt bleibt der Frau nur noch übrig, Selbstmord zu begehen. Wie unmenschlich!
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