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17. März 2008, 17:03 Uhr

Kein Recht auf selbstbestimmten Tod

Ihr Gesicht ist völlig vom Krebs entstellt, sie hat unsägliche Schmerzen und ist erblindet. Chantal Sébires letzter Wunsch: selbstbestimmt sterben. Ihr Antrag auf aktive Sterbehilfe ist nun von einem Gericht abgelehnt worden. Die Familie ist entsetzt, Kirche und Politik hingegen sind zufrieden.

Diese Frau will sterben. Der Staat hilft ihr nicht dabei© Jeff Pachoud/AFP

Die an einem entstellenden und unheilbaren Krebsgeschwür erkrankte Französin Chantal Sébire darf nicht selbst über ihren Tod bestimmen. Ihr Antrag auf aktive Sterbehilfe wurde am Montag von einem Gericht in Dijon abgelehnt, teilte der Anwalt der 52-jährigen früheren Lehrerin mit. "Das Gericht überlässt Chantal Sébire ihrem Leiden", sagte ihr Anwalt Gilles Antonowicz. "Das Gesetz ist unmenschlich und meine Mandantin tief enttäuscht."

Ein Tod in Würde

Der Leidensweg der Mutter dreier Kinder hat in den vergangenen Wochen die französische Öffentlichkeit erschüttert und Streit innerhalb der Regierung ausgelöst. Der Tumor mitten im Gesicht ist äußerst schmerzhaft, sie kann nicht mehr riechen und schmecken und ist zuletzt auch erblindet. Keine Chemotherapie kann die bösartige Wucherung stoppen, ein seltenes Esthesioneuroblastom in der Rinne der Geruchsnerven.

Der Antrag der Frau stehe im Widerspruch zur Verpflichtung der Ärzte, Leben zu retten, und auch im Widerspruch zum Strafrecht, das Sterbehilfe unter Strafe stellt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Frau, deren Leidensweg schon seit acht Jahren andauert, hatte eine Genehmigung für ihren Arzt beantragt, ihr eine tödliche Medikamenten-Dosis verabreichen zu dürfen. Doch ihren Kampf um einen "würdevollen Tod", wie sie sagte, will sie trotz der gerichtlichen Ablehnung nicht aufgeben. "Wenn ich die Medikamente, die ich brauche, nicht in Frankreich bekomme, werde ich sie mir woanders holen", sagte sie kürzlich.

Recht zu sterben?

Ihre Forderung nach Sterbehilfe löste in Frankreich eine heftige Debatte aus. Justizministerin Rachida Dati hatte sich im Vorfeld eindeutig gegen jede Sterbehilfe ausgesprochen: Ärzte seien nicht dazu da, tödliche Substanzen zu verabreichen, hatte sie gesagt. Premierminister François Fillon erklärte, der Fall zeige, dass das Gesetz und die Gesellschaft nicht alles beurteilen könnten. Wohnungsbauministerin Christine Boutin warnte vor dem Weg in eine barbarische Gesellschaft, werde die Euthanasie legalisiert.

Vor drei Jahren hatte Frankreich nach lebhafter öffentlicher Debatte ein "Recht zu sterben" gesetzlich verankert. Demnach dürfen unheilbar kranke Patienten in Frankreich lebenserhaltende Maßnahmen verweigern. Die aktive Sterbehilfe bleibt aber verboten. Nun bleibt ihr nur die Möglichkeit, sich zum Sterben in die Schweiz, die Niederlande oder nach Belgien zu begeben, wo die Gesetze liberaler sind.

 
 
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