14. März 2013, 12:24 Uhr

Gericht hebt einstweilige Verfügung teilweise auf

Fritz Wepper verklagt Atze Schröder, weil der Comedian Witze über das Alter und die sexuelle Potenz des Schauspielers gemacht hat. Ein Gericht in München sprach jetzt ein vorläufiges Urteil.

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Alles andere als schmerzfrei: Schauspieler Fritz Wepper (l.) fühlt sich von Atze Schröder verunglimpft und hat den Comedian verklagt©

Der Schauspieler Fritz Wepper muss sich weiterhin die Behauptung gefallen lassen, er selbst habe die Beziehung mit der viel jüngeren Susanne Kellermann in die Öffentlichkeit gebracht. Im Rechtsstreit mit dem Komiker Atze Schröder konnte sich Wepper vor dem Landgericht München nur in zwei von fünf strittigen Fragen durchsetzen. Das Gericht hob nach Mitteilung vom Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen Schröder wegen Aussagen in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz teilweise auf.

Schröder darf aber verschiedene andere Bemerkungen über Schauspieler Wepper ("Um Himmels Willen") nicht mehr wiederholen, unter anderem zu Reaktionen des Bühnenpublikums auf den Münchner Schauspieler. Wepper muss nach dem Beschluss des Landgerichts drei Fünftel der Verfahrenskosten tragen, Schröder zwei Fünftel. Möglicherweise ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen - beide Seiten können in Berufung gehen.

Der Streit um die Äußerungen bei Lanz ist allerdings eher ein Nebenkriegsschauplatz. Schon seit einiger Zeit streiten die beiden vor Gericht um Äußerungen Schröders in dem Programm "Schmerzfrei". Wepper hat den Comedian auf Unterlassung sowie ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro verklagt, weil er sich gedemütigt fühlt. Das Landgericht hatte den Antrag Weppers auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen, das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung aber auf mit der Begründung: "Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst." Am 24. April soll dieser Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren verhandelt werden.

kng/DPA
 
 
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