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15. Dezember 2006, 15:32 Uhr

Vier Jahre Haft für Fleischhändler

Urteil im Memminger Ekelfleisch-Prozess: Ein Fleischhändler aus Deggendorf ist zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte 750 Tonnen Schlachtabfälle zu Lebensmitteln umdeklariert und verkauft.

Der Chef der Deggendorfer Frost GmbH hatte 750 Tonnen Schlachtabfälle zu Lebensmitteln umdeklariert© Hans Wiedl/dpa

Im Memminger Ekelfleisch-Prozess hat das Landgericht den angeklagten Manager wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der vorbestrafte ehemalige Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Deggendorfer Frost GmbH 750 Tonnen Schlachtabfälle zu Lebensmitteln umdeklariert und in die Lebensmittelproduktion eingeschleust hat. Eine Gefahr für die Verbraucher bestand laut Urteil nicht.

Außerdem verhängte das Gericht für dreieinhalb Jahre ein Berufsverbot für sämtliche Tätigkeiten im Lebensmittel- und Fleischhandel. Der Angeklagte habe auch eine falsche eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, der Angeklagte habe "keinerlei Gammelfleisch mit gesundheitsschädlichen Folgen" in die Lebensmittelproduktion eingebracht. Vielmehr habe es sich um Material gehandelt, das aus kommerziellen Gründen aus dem Lebensmittelbereich herausgenommen worden sei. Allerdings hätten ihm seine Abnehmer die Schwarten und Geflügelkarkassen nicht abgekauft, wenn sie gewusst hätten, dass diese nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt waren.

Der Richter argumentierte, die Kunden hätten dem Angeklagten den Betrug "leicht gemacht". "Die Abnehmer waren alle leichtgläubig und haben einem Stempel mehr vertraut als der Sichtprüfung der Ware", sagte er mit Blick auf eine vom Angeklagten verwendete, in Wahrheit aber längst entzogene Lebensmittelzulassung. Insgesamt habe der Mann einen Schaden von rund 250 000 Euro verursacht.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Verteidigern Anja Mack kritisierte das Urteil als "rechtlich und tatsächlich falsch. Betrug ist dann, wenn jemand etwas anderes bekommt, als er will." Das sei aber nicht der Fall gewesen, zumal zur Gelatineherstellung ausdrücklich auch Schlachtabfälle verwendet werden dürften. Auch im Fall der Karkassen sei in keiner Weise bewiesen, dass es sich nicht um Lebensmittel gehandelt habe.

DPA
 
 
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