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13. November 2008, 21:29 Uhr

Koma-Patientin in Italien darf sterben

Der Fall erregte in Italien seit langem die Gemüter: Nach 16 Jahren im Koma kann Eluana Englaro nun von den lebenserhaltenden Schläuchen getrennt werden. Das höchste italienische Gericht billigte die Sterbehilfe-Maßnahme für die heute 35-Jährige.

Das oberste italienische Berufungsgericht hat am Donnerstag Sterbehilfe-Maßnahmen für eine seit über 16 Jahren im Koma liegende Frau gebilligt. Die Kassationsrichter bestätigten in letzter Instanz eine Anordnung des Mailänder Berufungsgerichts, wonach die künstliche Ernährung der heute 35-jährigen Eluana Englaro eingestellt werden kann. Der Fall erregt im überwiegend katholischen Italien seit langem großes Aufsehen. Der Vater der Frau hatte jahrelang vergeblich darum gekämpft, die künstliche Ernährung seiner Tochter einstellen zu dürfen. Vor allem auch der Vatikan hatte sich immer wieder dagegen ausgesprochen. Die Frau war 1992 nach einem Unfall ins Koma gefallen.

Um den Fall der Koma-Patientin hatte es über Jahre hinweg ein heftiges juristisch-politisches Tauziehen gegeben. Das Mailänder Berufungsgericht musste feststellen, ob zwei Voraussetzungen für den Abbruch der künstlichen Ernährung gegeben seien. Erstens müsse ein "irreversibler" Zustand der Frau eindeutig und zudem gesichert sein, dass sie entsprechend ihren Überzeugungen den Tod vorziehen würde. Beides bejahten die Berufungsrichter, doch die Staatsanwaltschaft brachte das Verfahren danach vor die höchsten Berufungsrichter des Landes.

"Wir leben in einem Rechtsstaat", erklärte der Vater der Koma-Patientin. Ihm soll die Tochter vor dem Unfall klar erklärt haben, in einem solchen Zustand doch lieber sterben zu wollen. "Das Gericht unterschreibt damit ihr Todesurteil", kritisierte dagegen die konservative Abgeordnete Isabella Bertolini, "mit der Entscheidung des obersten Gerichts tritt die Euthanasie in Italien in Kraft." Die Abgeordnetenkammer hatte dem Kassationsgericht im August das Recht abgesprochen, in die Belange des Gesetzgebers einzudringen.

Das Opfer eines Autounfalls war 1992 im Alter von 19 Jahren ins Koma gefallen. Die Frau liegt in einem Hospital in Lecco bei Mailand. Schon 1993 diagnostizierten die Ärzte, ihr Zustand sei irreversibel.

Bisher sind in Italien sowohl die aktive als auch die passive Sterbehilfe verboten. Jedoch sind die Grenzen der Gesetze nicht so genau geklärt. Verstärkt ist deshalb auch wieder die Einführung einer Patientenverfügung im Gespräch. Vor allem Papst Benedikt XVI. und der Vatikan haben immer wieder vor jedweder Form von Euthanasie gewarnt.

DPA/AP
 
 
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