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2. März 2007, 13:54 Uhr

Angeklagter Bruder bleibt frei

Das Bundesverwaltungsgericht wird noch in diesem Jahr entscheiden, ob Inzest strafbar ist. Ein Dresdner, der ursprünglich wegen der Liebesbeziehung zu seiner Schwester verurteilt wurde, darf auf freiem Fuß bleiben.

Ein wegen einer Inzestbeziehung angeklagter Dresdner bleibt frei© Koen Syek/PA

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr grundsätzlich über die umstrittene Strafbarkeit von Inzest entscheiden. Das kündigte das Karlsruher Gericht an. Ein wegen einer Inzestbeziehung zu seiner Schwester verurteilter Mann aus Leipzig, der mit seiner Verfassungsbeschwerde das Verfahren in Gang gebracht hat, bleibt weiter auf freiem Fuß.

Die Karlsruher Richter lehnten seinen Eilantrag, mit dem er die drohende Haft vorerst stoppen wollte, zwar aus formalen Gründen ab - allerdings nur, weil die Vollstreckung von der Leipziger Justiz ohnehin ausgesetzt worden sei und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Der 30-jährige Mann, der mit seiner 22 Jahre alten Schwester vier gemeinsame Kinder hat, war vom Amtsgericht Leipzig zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die Geschwister sind getrennt voneinander aufgewachsen und haben sich vor einigen Jahren ineinander verliebt. Das Paar hat vier Kinder im Alter von 22 Monaten bis fünf Jahren. Zwei der Kinder sind behindert. Im Gerichtsverfahren konnte aber nicht belegt werden, dass der Inzest die Ursache für die Behinderungen ist.

Beischlaf unter Verwandten strafbar

Der Mann war bereits zwei Mal wegen der gesetzlich verbotenen Beziehung verurteilt worden. Das Paar ignorierte jedoch eine frühere Bewährungsstrafe, so dass er nun ins Gefängnis sollte. Seine Schwester war vom Amtsgericht nach dem Jugendstrafrecht schuldig gesprochen und für ein Jahr einem Betreuer unterstellt worden. Für sie war es aus Altersgründen die erste Verurteilung. Beischlaf unter Verwandten ist erst ab 18 Jahren strafbar.

Mit der Verfassungsbeschwerde will der Mann den Inzest-Paragrafen 173 im Strafgesetzbuch kippen. Während Inzest in zahlreichen Staaten straflos ist, wird er in Deutschland seit dem Mittelalter unter Strafe gestellt. Das Verfahren werde möglicherweise eine grundsätzliche Diskussion in Gang bringen, sagte Winfried Hassemer, Vizepräsident des Gerichts in Karlsruhe.

DPA
 
 
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