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13. Juli 2010, 12:15 Uhr

"Er hat als Erster zugeschlagen"

Der Münchner Prozess um die tödliche Prügelattacke gegen den Manager Dominik Brunner ist mit Teilgeständnissen gestartet. Der ältere der beiden Beschuldigten bedauert zwar seine Beteiligung an der Tat, bestreitet aber Absicht - und gibt dem Opfer eine Mitschuld.

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Markus S. vor Gericht: "Ich muss wohl voll einen Blackout gehabt haben"© Miguel Villagran/Getty Images

Die beiden wegen Mordes an Dominik Brunner auf dem Münchner S-Bahnhof Solln angeklagten jungen Männer haben die tödliche Prügelattacke gestanden. Zu Beginn des Prozesses vor der Jugendkammer des Landgerichts München sagte der 18-jährige Markus S.: "Ich muss wohl voll einen Blackout gehabt haben." Er betonte: "Mir tut der Tod von Herrn Brunner unendlich leid." Er habe zu keinem Zeitpunkt mit dem Tod Brunners gerechnet, geschweige denn diesen gewollt.

In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung gab S. Brunner allerdings eine Mitschuld an der Eskalation am S-Bahnhof Solln. Demnach seien er und Sebastian L. an dem Bahnhof zwar zusammen mit Brunner und den 13- bis 15-Jährigen ausgestiegen. Allerdings nicht mit dem Ziel, Brunner anzugreifen. "Ich sah dann eine Jacke am Boden liegen und der ältere Mann tänzelte plötzlich mit erhobenen Fäusten vor mir und Basti rum", hieß es in der Erklärung. Dann habe Brunner auf einmal als Erster zugeschlagen. "Ich muss dann wohl völlig die Kontrolle über mich verloren haben", erklärte S.

Zweieinhalb Liter Bier und eine halbe Flasche Wodka

S. sagte, er könne sich aber nicht mehr daran erinnern, was genau geschehen ist. Er könne daher auch nicht ausschließen, dass er zugetreten habe. Nach eigenen Angaben war S. zur Tatzeit betrunken, er habe am Nachmittag zweieinhalb Liter Bier und eine halbe Flasche Wodka getrunken.

Sein zur Tatzeit 17 Jahre alter Komplize sagte zu der Tat: "Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldung gibt, dass ein Mensch ums Leben gekommen ist. Es tut mir von Herzen leid, und ich wollte niemals, dass so etwas passiert." Den geplanten Raub gestand L. Sie hätten Geld für den Abend gebraucht. Er habe mit zehn Euro gerechnet. In der S-Bahn habe er aber nicht mehr vorgehabt, die Kinder "abzuziehen", beteuerte er. Erst auf mehrfache Nachfrage des Richters räumte er ein, in der S-Bahn noch damit gedroht zu haben, um den Kindern Angst zu machen.

Tödlicher Angriff dauerte eine Minute

Der Anklage zufolge töteten Markus S. und Sebastian L. den 50-jährigen Manager mit Fausthieben und massiven Tritten auf den Kopf, weil Brunner vier Kinder in der S-Bahn vor einem Raubüberfall geschützt hatte. Laut Staatsanwaltschaft hatten die beiden jungen Männer beschlossen, Brunner "für sein anmaßendes Eingreifen zu bestrafen". Als sie auf ihn losgegangen seien, habe er den Angriff mit einem Faustschlag ins Gesicht von S. zunächst abgewehrt und dann abgewartet. Darauf sei er binnen einer Minute zu Tode geprügelt und getreten worden, "vielfach mit äußerster Wucht auf den Kopf und den Oberkörper des am Boden liegenden" Opfers. Dabei sollen sie ihn als "Dreckschwein", "Bastard", "Sau" und "Arschloch" beschimpft haben.

Zum Schluss habe S. "noch einmal mit voller Wucht von oben nach unten mit dem Fuß auf den Kopf" gestampft. Brunner starb mit 44 Verletzungen wenig später in der Universitätsklinik. Sein 80-jähriger Vater nahm als Nebenkläger an dem Prozess teil und saß den beiden Tätern im Saal genau gegenüber.

Es drohen zehn Jahre und lebenslänglich

Die Bluttat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler verlieh Brunner für seine Zivilcourage posthum das Bundesverdienstkreuz. Die beiden Angeklagten sind unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Drogendelikten vorbestraft. Ein Komplize der beiden wurde wegen des unmittelbar vorangegangenen Raubüberfalls auf die vier Kinder bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Jugendkammer des Landgerichts hat 57 Zeugen und Sachverständige geladen. Schon in zwei Wochen will das Gericht sein Urteil verkünden. Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen L. zehn Jahre, S. sogar lebenslange Haft.

fw/DPA/AFP/APN
 
 
KOMMENTARE (10 von 29)
 
Administrator (13.07.2010, 14:43 Uhr)
Liebe User,
wir mussten an dieser Stelle mehrere unsachliche Kommentare und Antworten darauf löschen.

Leider gab es in den letzten Stunden mehrere regelwidrige Beiträge, so dass wir das Gefühl haben, dass es besser ist, die Diskussion zu schließen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre stern.de-Admins
FGAlte (13.07.2010, 14:41 Uhr)
Schutz vor diesen Killern
Die erste Aufgabe des Staates und der Gerichte ist es, die "normalen", zu mindest nicht gewlttätigen Bürger vor solchen Killern zu schützen, sie also irgendwie "wegzuschaffen". Einen Blackout brauchen solche gewltjunkies gar nicht, deshalb mögen sie auch nach unserem täterorientirten Strafrecht vermindert schuldfähig sein, aber sie müssen weg, raus aus der Gesellschaft, unschädlich gemacht werden. Alles andere ist weniger wichtig.
armatius (13.07.2010, 14:40 Uhr)
@ Schwarzenegger
Wer Schläge an Kindern gut heisst, der wundert sich über Jugendliche, die schlägern?

Alles klar, das hier wird mir jetzt echt zu sehr Stammtisch-Geprolle...

Bin raus, ein Dialog findet ja eh nicht statt... Schade.
SirDidimus (13.07.2010, 14:39 Uhr)
jeder
hat das recht auf ein faires verfahren, das alle aspekte dieser tat beleuchten. warum das so gelaufen ist, ist ebenfalls so wichtig wie der persönliche hintergrund der täter.

dieses thema eignet sich nicht zum kommentieren, da viele nicht differenzieren wollen oder können.
mr_s (13.07.2010, 14:38 Uhr)
@armatius
Also ich hab nicht die Nazischublade aufgemacht.

Natürlich holt ein Anwalt das beste für seinen Klienten heraus. Rabarberrabarber... In erster Linie geht es einem Anwalt doch nicht wirklich um Recht, sondern um sein Profit. Warum werden denn meistens Vergleiche vor Gericht geschlossen? Fragen Sie das mal einen Anwalt.

Komisch dass man in diesem Land immer gleich beschimpft wird, wenn man auch nur versucht seine Rechte einzufordern. Man pöpelt. Man hat Stammtischniveau. Man ist ein Nazi... und und und...

Das führt doch dazu, dass keiner hilft wenn Not am Mann ist. Jetzt wird diskutiert ob Herr Brunner zuerst zugeschlagen hat. Also ob das wirklich eine Rolle spielt?! Würde er noch leben müßte er sich wohl vor Gericht verantworten. So ein Schmarrn.
mr.quick (13.07.2010, 14:38 Uhr)
tägliches Brot..? @armatius
Mal eine ganz persönliche Frage an Sie - Lesen Sie zufällig Zeitung oder haben Sie andere Informationsquellen erschlossen um sich auf dem laufenden zu halten.

Also ich lebe in Duisburg - als Lektüre empfehle ich Ihnen als erstes die Pressemitteilungen der örtlichen Polizeibehörden, oder Googeln Sie ein wenig, Aktenzeichen XY soll auch sehr informativ sein.

Öffnen Sie ihr Bewusstsein einfach für die Realität. Beste Grüsse.
armatius (13.07.2010, 14:35 Uhr)
@ henne1975
Spitzen Vorurteil... Bravo, so disqualifiziert man sich...

Klar ist doch wohl, das sich bei Castingshows wie DSDS und Co. auch Arbeitslose melden, die anderen haben auch keine Zeit dafür da in der Arbeit...
U.N.Glaublich (13.07.2010, 14:30 Uhr)
Selektives Erinnerungsvermögen
Der Angeklagte S. kann sich an nichts erinnern. Dass das Opfer zuerst zugeschlagen und dass es zuvor seine Jacke weggeworfen hat, das weiß S. allerdings ganz genau. Seltsam, oder?
armatius (13.07.2010, 14:22 Uhr)
@ NewWorld
Danke. Ein sehr guter Beitrag. Es gibt doch noch Mitbürger die das Ganze betrachten.
armatius (13.07.2010, 14:20 Uhr)
@mr.quick
Nun, Sie hören sich ja fast so an, als ob das täglich Brot wäre.

Ich wiederhole, ich bin NICHT für Strafmilderung (hatte ich das je behauptet?) sondern für Anwendung des max. Strafmaßes bei solchen Taten und darüber hinaus eine evtl. anzuwendende Sicherheitsverwahrung!

Aber dennoch ist das Hauptproblem die Herangehensweise an dieses Problem...
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