14. März 2013, 11:19 Uhr

Kein Schmerzensgeld nach Brustvergrößerung

Einer Frau werden mangelhafte Brustimplantate eingesetzt, sie verlangt Schmerzensgeld vom Tüv-Rheinland. Doch die Richter verlangen Beweise. In einem ähnlichen Fall steht die Entscheidung noch aus.

PIP, Prozess, Implantate, Behörde, Richter, Schuld, Schadensersatz, Silikon, Karlsruhe, Iris Herold, Urteil, Brustimplantateskandal, Brust, Tüv, Silikon

Die französische Firma Poly Implant Prothese (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben©

Die Klage einer Frau aus Ludwigshafen auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate ist abgewiesen worden. Die Klägerin habe nicht ausreichend bewiesen, dass die Implantate ihrer Gesundheit geschadet hätten, sagte die Richterin am Landgericht Frankenthal. Die Frau hatte dem Tüv-Rheinland vorgeworfen, die französische Herstellerfirma der Polster nicht ausreichend überwacht zu haben.

Die inzwischen insolvente Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben. Auch in Deutschland wurden die Polster verkauft. Ein Fall beschäftigt auch das Landgericht Karlsruhe, eine Entscheidung gibt es dort aber noch nicht.

Klägerin will in Berufung gehen

Die Frankenthaler Richterin sagte, es fehlten Beweise dafür, dass in den Brustpolstern der Klägerin tatsächlich Industriesilikon enthalten gewesen sei. Zudem sei nicht erwiesen, dass der Tüv überhaupt hätte überprüfen müssen, welches Silikon in den Implantaten enthalten gewesen sei.

Die Anwältin der Klägerin hatte bereits vor dem Gerichtstermin angekündigt, in Berufung zu gehen, sollte die Klage scheitern. Der Tüv habe seine Pflichten vernachlässigt, dazu hätten Analysen der Implantate und unangekündigte Besuche bei PIP gehört.

Die Klägerin hatte sich die Polster nach einer Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und über anschließende gesundheitliche Probleme berichtet. Der Tüv hatte die Vorwürfe in einer ersten Verhandlung im Januar zurückgewiesen und erklärt, alle Richtlinien eingehalten zu haben.

mlr/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Erster Prozess im Brustimplantateskandal Frauen werden wohl keinen Schadensersatz erhalten

Tausende Frauen bekamen minderwertiges Silikon des Herstellers PIP in die Brust operiert. Im ersten Schadensersatzprozess sehen die Richter aber keine Mitschuld von Behörden oder Tüv.

Prozess um PIP-Brustimplantate "Niemand soll Menschen mehr so schädigen können"

Minderwertiges Silikon in Brustimplantaten, damit machte die Firma PIP Profit - auf Kosten der Gesundheit von Hunderttausenden Frauen. In Deutschland ziehen nun Betroffene vor Gericht.

Silikon-Skandal Erste Klägerin zieht in Deutschland vor Gericht

In den Brustimplantaten, die ein Arzt Iris Herold einsetzte, war mangelhaftes Billigsilikon. Nun wird nach dem Silikonskandal über die erste Schadensersatzklage in Deutschland verhandelt.

Gesundheitsgefährdende Brustimplantate Gründer von französischer Firma PIP kommt frei

Hunderttausend Frauen tragen sie weltweit - die illegal produzierten Billig-Prothesen von PIP, die oft rissen oder zu Entzündungen führten. Der Firmengründer wurde nun aus der U-Haft entlassen.

 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (22/2013)
Hoffen oder handeln?