. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
27. Januar 2006, 16:18 Uhr

Mit der Maut auf Verbrecherjagd

Generalbundesanwalt Nehm will das Maut-System künftig zur Verbrechensbekämpfung nutzen. Die Nutzung der Daten zu Fahndungszwecken ist allerdings rechtswidrig, denn die strikte Zweckbindung ist im Autobahnmautgesetz eindeutig verankert.

Die Daten der LKW-Maut sollen zur Verbrechensbekämpfung genutzt werden© Torsten Silz/DDP

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich für die Nutzung von Lkw-Maut-Daten und anderer automatisch gespeicherter Verkehrsdaten zur Verbrechensbekämpfung ausgesprochen. Allerdings dürften diese Aufzeichnungen nur ausnahmsweise zur Verfolgung und Abwehr schwerer Delikte genutzt werden, heißt es in einem veröffentlichten Beschluss. Dazu bedarf es allerdings einer gesetzlichen Regelung. Und die Verarbeitung der Informationen muss für die Verkehrsteilnehmer transparent sein. Ein Datenmissbrauch sei unter Strafe zu stellen.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte bei dem Kongress gefordert, die Maut-Daten zur Verfolgung schwerer Verkehrsdelikte zu verwenden. Er hatte dafür die Zustimmung unter anderem von der Deutschen Polizeigewerkschaft erhalten. Die Automobilclubs ADAC und ACE äußerten sich skeptisch. Sie fürchten einen weiteren Schritt hin zum "gläsernen Autofahrer". Der Deutsche Anwaltverein (DAV) machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Grenzwert für alle Drogen gefordert

Der Konsum geringer Drogenmengen soll nach dem Willen des Verkehrsgerichtstags (VGT) folgenlos bleiben. Die Experten forderten, auch bei Kokain und Amphetaminen einen gewissen Grenzwert festzuschreiben. Bislang gilt ein absolutes Drogenverbot am Steuer. Verstöße werden mit Bußgeld und Fahrverbot bestraft. Bei Cannabis hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2004 einen Grenzwert von einem Nanogramm des Wirkstoffes THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Bei Werten darunter bleibt eine Cannabis-Fahrt bußgeldfrei. Ein solcher Grenzwert sollte künftig auch für andere Drogen gelten, empfahl der Verkehrsgerichtstag.

Reuters/DPA/AP
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Autobahngebühr Glos sympathisiert mit der Pkw-Maut

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hat sich positiv über die Einführung einer Pkw-Maut geäußert. Bislang stößt er dabei jedoch auf den Widerstand von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee. mehr...

Toll Collect Lkw-Maut startet in die zweite Runde

Das seit letztem Jahr praktizierte System der automatischen Einbuchung mit Hilfe von Satellitentechnik und Mobilfunk über Lkw-Bordgeräte war erst die Vorstufe. Ein technologisches Update soll das Maut-System ab sofort zu einem Gewinnbringer machen. mehr...

MEHR ZUM THEMA
powered by wefind WeFind
 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe