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6. Dezember 2007, 16:30 Uhr

Mutmaßliche Schläger wieder frei

Die Angeklagten im Halberstadt-Prozess sind frei. Das Gericht hat drei Haftbefehle aufgehoben, weil "kein dringender Tatverdacht" bestehe. Auch der mutmaßliche Haupttäter durfte das Gefängnis verlassen - und die Opfer haben nun Angst, einem von ihnen auf offener Straße wieder zu begegnen. Von Lars Radau, Magdeburg

Einer der Angeklagten im Halberstadt-Prozess auf der Anklagebank im Landgericht Magdeburg© Jens Schlueter/DDP

Harald Sehorsch ist kurz angebunden. Der Halberstädter Staatsanwalt will eigentlich nur sagen, dass er nichts sagt. Denn erstens sei sein Vorgesetzter für Presseauskünfte zuständig - oder müsse sie zumindest genehmigen. Zweitens sei eben dieser Chef heute nicht im Haus. Und drittens stecke er gerade mitten in einer Besprechung: "Auf Wiederhören". Dabei waren er und sein Kollege Bodo Mattstedt, die im Prozess um den brutalen Überfall auf Ensemblemitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters im Juni in Halberstadt die Anklage vertreten, offenbar zur gleichen Auffassung gekommen wie Richter Holger Selig: Die zahlreichen Zeugenvernehmungen in dem seit Oktober laufenden Verfahren haben bislang keine belastbaren Indizien dafür erbracht, dass drei der vier Angeklagten überhaupt an dem Überfall und der darauf folgenden Schlägerei beteiligt waren. Einziger Anhaltspunkt ist die Aussage des mutmaßlichen Haupttäters Christian W., er habe die Mitangeklagten Tobias L., David O. und Stephan L. "im Getümmel" auf dem Platz vor der Halberstädter Kneipe "Spucknapf" gesehen - und sie seien "aufgeregt" gewesen.

Diese Angaben, die W. bereits bei seiner polizeilichen Vernehmung unmittelbar nach seiner Festnahme im Juni gemacht hatte, reichten aus, um die der rechten Szene in Halberstadt und im Harz zuzurechnenden 22- bis 29-Jährigen wenige Tage später in Untersuchungshaft zu nehmen. Daher hatte die Strategie ihrer Anwälte in den bisherigen Verhandlungstagen daraus bestanden, erstens einen politischen Hintergrund abzustreiten. Denn dass ein Haufen Neonazis eine Gruppe bunt geschminkter Schauspieler, die von der Premiere der "Rocky Horror Show" kamen, allein wegen ihres "linken" Aussehens angegriffen hatte, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Zumal das Bundesland Sachsen-Anhalt nicht erst seit den Ereignissen von Halberstadt wegen seines Umgangs mit Rechtsextremen und rechtsradikalen Straftaten in der Kritik steht. Zweitens hatten die Anwälte von David O., Stephan L. und Tobias L. stets betont, es gebe "noch nicht ein Stückchen des Beweises" dafür, dass ihre Mandanten mitgeprügelt hätten.

Ein "folgerichtiger" Schritt

Insofern, sagt Rechtanwalt Thomas Tschammer, der den einschlägig vorbestraften Tobias L. vertritt, sei der gestrige Schritt "nur folgerichtig" gewesen. Nach einer weiteren Zeugenvernehmung im großen Saal des Magdeburger Landgerichts, in dem das zuständige erweiterte Schöffengericht des Amtsgerichts Halberstadt wegen des großen Publikumsinteresses tagt, hatten die Verteidiger mündlich und schriftlich die Aufhebung der Haftbefehle ihrer Mandanten beantragt. Folgt man den Angaben Tschammers und seiner Kollegen, haben diesen Anträgen schließlich nicht nur die Staatsanwälte Sehorsch und Mattstedt, sondern sogar die Anwältinnen der als Nebenkläger auftretenden überfallenen Schauspieler zugestimmt.

Dass die wegen schwerer Körperverletzung angeklagten David O., Tobias L. und Stephan L. alles andere als unbeschriebene Blätter sind, bestreiten nicht einmal ihre Verteidiger ernsthaft. Im Verlauf des Verfahrens hatten mehrere Zeugen und Opfer indes nur den 22-jährigen Christian W. als mutmaßlichen Haupttäter identifizieren, den anderen drei Angeklagten jedoch keine konkreten Taten zuordnen können. Insofern hatten Richter Holger Selig, seine Kollegin Gabi Bunzendahl und die beiden Schöffen der Kammer schließlich kaum eine andere Wahl, als sie sich nach den Anträgen zur Beratung zurückzogen. "Ein dringender Tatverdacht besteht nur dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Angeklagte als Täter überführt werden kann", sagt Gerichtssprecher Christian Löffler. Dies sei nach dem bisherigen Prozessverlauf immer weniger der Fall gewesen. "Die Beweisaufnahme hat keine Hinweise erbracht, die den dringenden Tatverdacht stärken". Damit sei der Haftgrund zumindest bei David O., Tobias L. und Stephan L. weggefallen. Der Haftbefehl gegen Christian W., der bereits zu Beginn des Prozesses in einer von seinem Anwalt Jens Glaser verlesenen Erklärung eingeräumt hatte, nach einer Provokation auf die Schauspieler eingeschlagen zu haben, blieb zwar bestehen, wurde aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der 22-Jährige muss sich jetzt regelmäßig beim zuständigen Polizeirevier melden.

Einige der Schauspieler haben Angst

Während Gerichtssprecher Christian Löffler sagt, dass die Entscheidung des Gerichts "auch bei jeder normalen Bierzeltschlägerei" so ausgefallen wäre, "nach den Buchstaben des Gesetzes sogar so ausfallen hätte müssen", sträuben sich bei André Bücker die Nackenhaare. Der Intendant des Nordharzer Städtebundtheaters, der seine Schauspieler zu vielen Prozessterminen begleitet hatte, hält den aktuellen Prozessstand für eine "Farce". Schließlich, sagt Bücker empört, gebe es aus Sicht der Ensemblemitglieder keinen Zweifel daran, dass es sich bei den Angeklagten um stadtbekannte Neonazis handele, der Überfall mithin sehr wohl einen politischen Hintergrund gehabt habe. "Ich finde den Gedanken unerträglich, dass die mir in Halberstadt jetzt wieder über den Weg laufen können", betont Bücker. Einige der überfallenen Schauspieler hätten sogar "regelrecht Angst" vor dieser "theoretisch jederzeit möglichen Begegnung und Konfrontation". Der nächste feststehende Termin indes, an dem sich die Nebenkläger und die Angeklagten wieder in die Augen blicken, ist der 19. Dezember - dann wird der Prozess im Magdeburger Landgericht fortgesetzt.

Von Lars Radau, Magdeburg
 
 
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