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28. Mai 2008, 15:25 Uhr

Nur einer muss ins Gefängnis

Im Prozess um den Überfall auf Theaterschauspieler in Halberstadt sind drei Angeklagte aus der rechten Szene freigesprochen worden. Ein vierter wurde zu zwei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 23-Jährige hatte als einziger gestanden.

Der 23-jährige Hauptangeklagte Christian W.: Er wurde zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt© DPA

Wegen des Überfalls auf Theaterschauspieler in Halberstadt hat das Amtsgericht den 23-jährigen Hauptangeklagten Christian W. wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Die die drei Mitangeklagten wurden freigesprochen.

Im Fall des Verurteilten blieb das in Magdeburg tagende Schöffengericht um sechs Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, bei den Freisprüchen folgten die Richter den Plädoyers von Anklagebehörde, Verteidigung und Nebenklage.

Die vier jungen Männer mussten sich seit Oktober 2007 vor dem Amtsgericht Halberstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft kam am Ende der Hauptverhandlung zu dem Schluss, dass die Beweise nur zur Verurteilung des 23-Jährigen ausreichen, der zur Tatzeit noch unter Bewährung stand. Dessen Verteidiger plädierte auf zwölf Monate Haft wegen Körperverletzung.

Christian W. hatte seine Tatbeteiligung zugegeben, ein politisches Motiv allerdings bestritten. Er wolle aus der rechten Szene aussteigen und über diese aussagen. Die drei anderen Angeklagten hatten die Aussage verweigert.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Alex64 (29.05.2008, 12:25 Uhr)
Ohne relativieren zu wollen...
aber hier wird immer noch mit zweierlei Maß gemessen.
Kann man sehen, wie man will, liebe maria1000.
Was meinen Sie dazu?
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/koma-schlaeger-bekommt-keine-strafe_artikel_1210237945388.html
Der (f)eine Unterschied?
Der Eine war ein böser deutscher Nazi (und "gegen Rechts" muss ja gekämpft werden) - der Andere ein per se zum "Guten" erklärter Migrant...
Maria1000 (28.05.2008, 20:11 Uhr)
Also alles wie gehabt bei unseren unfähigen Jugendrichtern!
Das Opfer lebenslang schwerstbehindert und hirngeschädigt und damit vermutlich nie mehr arbeitsfähig und auf paar hundert Euro Mini-Frührente - und der jugendliche völlig verrohte und moralisch verwahrloste Gewalt-Täter kriegt wie üblich eine läppische Bewährung! (Strafe ist was ANDERES!).
Das Vertrauen in die Justiz wird dadurch sicher von Jahr zu Jahr grösser. (die "Schlauen" unter den Opfern verzichten am besten künftig freiwillig auf eine Anzeige und regeln die Sache selber, oder "lassen" regeln...)
Ginnungagap (28.05.2008, 19:14 Uhr)
naja...
unter Berücksichtigung dessen, dass er die Tat gestanden hatte, sowie aus der rechten Szene aussteigen will, wäre es angebrachter gewesen der Meinung seiner Verteidigung nachzukommen. Die 12 Monate koennten auf die schon vorhandene Bewährung addiert werden.
Denn die Mittäter, offenbar ohne Reue, werden freigesprochen und haben bestimmt nicht gerade weniger zur Tat beigetragen...
Aber das ist halt so. Wenn man ehrlich vor Gericht ist und zu dem steht was man verzapft hat, ist man am Ende noch übler dran....
zappuser (28.05.2008, 16:05 Uhr)
Gut ist, daß weiterhin gilt:
Im Zweifel für die Angeklagten. Niemand kann nur auf öffentliche Stimmung hin verurteilt werden, sondern es braucht Beweise oder Zeugen. Daß aber der eine Verurteilte allein die Schauspieler verletzt haben soll, kann man allerdings auch nicht glauben. Ein ziemlich verzwickter, vielleicht von der Staatsanwaltschaft auch nicht optimal gelöster Fall.
 
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