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28. September 2009, 16:32 Uhr

Rechtsextremer Schläger gibt klein bei

Christian W. muss für den Überfall auf Theatersschauspieler in Halberstadt ins Gefängnis. Der rechtsextreme Schläger ließ sich überzeugen, dass ein Berufungsprozess keine gute Idee sein könnte.

Halberstadt, Berufung, Rechtsextreme

Der Angeklagte zog seine Berufung aus Angst vor einer härteren Strafe zurück© Jens Schlueter/ddp

Das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Angriff rechtsextremistischer Schläger auf Theaterschauspieler in Halberstadt im Juni 2007 ist rechtskräftig. Der Berufungsprozess vor dem Landgericht Magdeburg ist am Montag überraschend schnell zu Ende gegangen. Angeklagter, Staatsanwaltschaft und die sechs Nebenkläger nahmen ihre Berufungen zurück.

Das Amtsgericht Halberstadt hatte den 24-Jahre alten Angeklagten am 28. Mai 2008 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Die drei Mitangeklagten wurden wegen mangelnder Beweise freigesprochen.

Christian W. hatte gemeinsam mit anderen stadtbekannten Rechtsradikalen in der Nacht zum 9. Juni 2007 eine Gruppe von 14 Theaterschauspielern überfallen und zum Teil schwer verletzt. Einer der Überfallenen erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Der Fall sorgte wegen Pannen und Versäumnissen der Ermittler bundesweit für Schlagzeilen. Eine vollständige Aufklärung der Tat war auch in 27 Prozesstagen nicht möglich. Nur W., der als einziger Angeklagter ein Geständnis abgelegt hatte, konnten einzelne Taten zugeordnet werden.

Nach dem Urteil des Amtsgericht legten alle drei beteiligten Parteien Berufung ein: Der Angeklagte wollte ein milderes Urteil erreichen, die Staatsanwaltschaft ein härteres und die Nebenkläger hofften auf eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung.

Berufungsprozess ohne Erfolgsaussichten

Zum Prozessauftakt im Berufungsverfahren legte Richter Dirk Sternberg dem Angeklagten, der derzeit drei Haftstrafen unter anderem wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte und Raubes verbüßt, nahe, seine Berufung zurückzuziehen. Er laufe sonst Gefahr, dass das Urteil des Landgerichts Magdeburg härter ausfallen könnte. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger zeigten sich mit dem Vorschlag des Richters einverstanden. Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Verteidiger Jens Glaser entschied sich der Angeklagte schließlich die Berufung zurück zu ziehen.

Christian W. wird nach Verbüßung von zwei Dritteln aller drei Strafen im August kommenden Jahres aus der Haft entlassen werden. Die Opfer, die "ausschließlich deshalb angegriffen und misshandelt wurden, weil sie aufgrund ihres Aussehens der linken Szene zugeordnet" worden seien, leiden noch heute unter den psychischen Folgen des gewalttätigen Angriffs.

AP/DPA/mic
 
 
KOMMENTARE (8 von 8)
 
Administrator (29.09.2009, 14:47 Uhr)
Liebe User,
wir schließen die Debatte an dieser Stelle.

Herzliche Grüße,

Ihre stern.de-Admins
atticus (29.09.2009, 14:11 Uhr)
Jetzt will ich mal auch meinen Senf dazugeben...
Es ist mitnichten so, dass nur Neonazi-Schläger geschont werden. Jedwede Art von Gewalttätern werden in Deutschland unverhältnismäßig milde bestraft. Das gilt für linke, ausländische und sonstige Schläger genauso.
Aber wehe es geht mal gegen Eigentum, dann kennt die Justiz keine Gnade...
sophia7519 (29.09.2009, 11:52 Uhr)
Schläger und Mörder
Schläger und Mörder werden von der Justiz hofiert. Das kann so nicht weitergehen und zeigt zunehmend wessen Lied diese verbrecherische Kasten gemeinsam singen. Jeder Parksünder wird hingegen brutalst hart bestraft und im Zweifel selbst für 20 Euro um seine Existens gebracht. Diese Justizallerheiligen sind für die Gesellschaft nicht mehr tragbar !
Mikeorganizer (29.09.2009, 10:40 Uhr)
Da wo das Gesetz kläglich versagt ....
wird es früher oder später dazu kommen, das mündige Bürger das Recht selbst in die Hand nehmen.
Meiner Meinung nach nur zu verständlich.
NewWorld (29.09.2009, 09:19 Uhr)
@Redaktion
Die Pannen und Versäumnisse der Vermittler??
Da sind wohl eher Ermittler gemeint, oder?
mister-mister (29.09.2009, 09:13 Uhr)
Freuen wir uns auf August 2010 ...........
.........dann wird diese Kreatur wieder auf die Menschheit losgelassen und kann sich zusammen mit den anderen Schlagetots neue Opfer aussuchen.
.
Unsere Justiz verkommt langsam zur Lachnummer. Aber das kennen wir ja.
shredding (29.09.2009, 09:10 Uhr)
16 Monate?
2 Jahre und davon 2/3 absitzen. Aha. Für teilweise lebensgefährliche Verletzungen. Aha.

Es läuft etwas ganz gewaltig falsch in Deutschland.
senf-dazu-geben (29.09.2009, 08:32 Uhr)
Schande
Das geringe Strafmaß für diesen Angeklagten und der Freispruch für seine gewalttätigen Kumpane sind eine SCHANDE für die deutsche Justiz. Dass Polizisten Neonazis schützen und Beweise verschleiern, hat ja bereits langjährige Tradition.
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