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12. Januar 2010, 15:16 Uhr

BGH kassiert Freispruch für Gutachter

Vier Jahre nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall muss die tödliche Tragödie vor Gericht neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch eines Gutachters auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Traunstein.

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Die unter der Last schwerer Schneemassen eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall© Armin Weigel/DPA

Der Prozess um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall mit 15 Toten wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag in Karlsruhe den Freispruch eines Gutachters wegen Rechtsfehlern auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Traunstein. Es folgte damit dem Revisionsantrag von Staatsanwaltschaft und einigen Nebenklägern.

Bei dem Unglück am 2. Januar 2006 war das falsch konstruierte und schlecht gewartete Holzdach der Eissporthalle unter der Last einer tonnenschweren Schneedecke zusammengebrochen und hatte zahlreiche Schlittschuhläufer unter sich begraben. 15 Menschen starben, darunter zwölf Kinder, weitere 34 Läufer wurden verletzt. Der Gutachter hatte den Zustand der Halle drei Jahre vor dem Unglück ohne eingehende Prüfung und trotz erheblicher Mängel als "gut" bewertet.

Mängel bei der Baubetreuung?

Der BGH sah in der oberflächliche Begutachtung mit einen Grund für das spätere Unglück. Hätte der Gutachter die zusammengeleimten Holzbalken des Hallendaches "handnah" in Augenschein genommen, anstatt mit einem Teleobjektiv vom Boden aus, wären ihm etwa brüchige Leimverbindungen oder feuchte und undichte Fugen aufgefallen und er hätte die Stadt entsprechend gewarnt. Für die Stadtverwaltung wären solche Hinweise laut BGH "geradezu ein Alarmsignal für die mangelnde Tragfähigkeit des Hallendachs gewesen".

Das Landgericht Traunstein war im Gegensatz dazu der Ansicht, dass die Stadt auf solch eine Warnung ebenso wenig reagiert hätte, wie auf frühere Hinweise zu baulichen Mängeln. Es hatte den Angeklagten deshalb im November 2008 freigesprochen. Dies kritisierte der BGH nun als rechtsfehlerhaft.

Das Landgericht muss dem BGH zufolge nun prüfen, ob bei den Verantwortlichen der Stadt etwa ein "mangelnder Einsatzwille" bei der Baubetreuung der Halle vorgelegen habe. Es falle überdies auf, dass der Angeklagte für sein Gutachten nur 3000 Euro bekommen habe. Die Stadt hätte wissen könne, dass die Halle für solch einen geringen Preis nicht zuverlässig hätte untersucht werden können, sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack.

Strafanzeigen gegen Stadtobere

Über die Revision eines wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilten Bauingenieurs, der die Halle 1973 konstruiert hatte, will der BGH zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Beschlussweg entscheiden. Dies deutet darauf hin, dass dieses Urteil Bestand haben könnte. Der Freispruch für einen dritten Angeklagten, einen Architekten, ist inzwischen rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft die zunächst eingelegte Revision wieder zurückzog.

Der Anwalt einer Opfer-Familie stellte am Montag Strafanzeige gegen den früheren Bad Reichenhaller Oberbürgermeister sowie gegen die damalige Stadtbaudirektorin und den langjährigen Leiter des Hochbauamtes. Trotz deutlicher Hinweise hätten sie die Halle nicht gesperrt und keine Sanierung in Auftrag gegeben, sagte der Anwalt am Rande des Revisionsprozesses.

AFP/DPA
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
s.t.e.f.a.n (12.01.2010, 17:40 Uhr)
Deutliche Hinweise!?
Wer hat die "deutlichen Hinweise", wann bemerkt, wann ausgesprochen?
Sicher eine Tragödie, aber man sollte nicht ohne Tatsachen die Stadt dafür verantwortlich machen. Danach wissen es immer alle besser...
Sollte die Stadt natürlich wohlwissentlich den Einsturz in Kauf genommen haben, gehoeren die Verantwortlichen sofort bestraft. Dies kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.
Es ist ein trauriges Ereignis, das durch einen Konstruktionsfehler ausgelöst wurde.
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