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Im Prozess um die Entführung und den Tod des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler hat die Verteidigung eine lebenslange Haftstrafe für den mutmaßlichen Mörder Magnus Gäfgen gefordert.
Im Mordfall des Bankkierssohns Jakob von Metzler erklärt der Angeklagte, er "wäre der Erste, der sein Leben geben würde, wenn Jakob seines zurückbekommen könnte".
Noch zu Beginn des Prozesses hatte der wegen heimtückischen Mordes angeklagte Rechtsreferendar erklärt, er habe den Tod Jakob von Metzlers nicht gewollt. Nun hat er sein Geständnis nachgebessert: Er habe den Tod sehr wohl einkalkuliert.
Möglicherweise identifizierte er sich mit dem Filmdieb "Thomas Crown". Zumindest habe er aber immer wieder Gefühlskälte bewiesen. Für die Ankläger des mutmaßlichen Mörders von Jakob von Metzler scheint klar zu sein: Magnus Gäfgen hat eiskalt gemordet.
Kindermörder Magnus Gäfgen kann darauf hoffen, dass sein Prozess neu aufgerollt wird. Prüfungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ergaben, dass es bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler Verstöße gegen die EU-Menschenrechtskonvention gegeben haben könnte.
Wenn heute im Metzler-Prozess das Urteil verkündet wird, konzentriert sich die Spannung vor allem auf die Frage: Bescheinigen die Richter dem geständigen Mörder Magnus Gäfgen eine besondere Schwere der Schuld?
Der Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt/Main stellte bei der Verkündung des Urteils gegen Magnus Gäfgen die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner muss sich für die Folterdrohungen gegen den Entführer von Jakob von Metzler wegen schwerer Nötigung vor Gericht verantworten.
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