Hartz IV hat Deutschland verändert. Die Schwachen dürfen jetzt öffentlich verhöhnt werden und bekommen nur das Nötigste. Solidarität und Hilfe werden von Amts wegen unterbunden.
Klarstellung aus Karlsruhe: Das aufsehenerregende Hartz-IV-Urteil gilt nicht für die Vergangenheit. Darauf wies das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss hin und machte damit die Hoffnung vieler Hartz-IV-Bezieher auf mögliche Nachzahlungen zunichte.
Die Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden. So will es das Verfassungsgericht. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen stellt klar: Vor allem für bedürftige Kinder soll mehr getan werden.
Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden - für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt laut Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz.
Am Vormittag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Hartz-IV-Regelsätze. Millionen Deutsche werden betroffen sein. Es geht um die Frage, wie viel ein Mensch zum Leben braucht.
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