16. April 2010, 09:27 Uhr

Pius-Bischof Williamson bleibt Volksverhetzungs-Prozess fern

Vor dem Amtsgericht Regensburg hat am Freitag der Prozess um die Leugnung des Holocaust durch den britischen Bischof Richard Williamson begonnen. Obwohl das Gericht sein Erscheinen zum Prozessbeginn angeordnet hatte, lässt sich der zur erzkonservativen Piusbruderschaft gehörende Geistliche von einem Anwalt vertreten.

Vor dem Regensburger Amtsgericht hat am Freitag der Prozess gegen den Holocaust-Leugner Richard Williamson begonnen. Dem allerings nicht selbst zum Prozess erschienenen 70 Jahre alten Bischof der umstrittenen ultrakonservativen Piusbruderschaft wird Volksverhetzung vorgeworfen. Weil er gegen einen entsprechenden Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro Widerspruch eingelegt hat, wird der Fall nun öffentlich verhandelt.

Williamson hatte in einem Fernsehinterview des schwedischen Senders SVT behauptet, die historischen Tatsachen sprächen gegen die Vergasung von sechs Millionen Juden im Zweiten Weltkrieg. Er glaube nicht, dass es überhaupt Gaskammern gegeben habe. Das Interview wurde im November 2008 im bayerischen Zaitzkofen im Landkreis Regensburg aufgezeichnet, wo die Piusbruderschaft das Priesterseminar "Herz Jesu" betreibt.

Der Prozessauftakt stand unter regem Medieninteresse. Williamson erschien entgegen einer Anordnung nicht persönlich vor Gericht. "Bischof Williamson wäre gerne gekommen, die Piusbruderschaft hat ihm nahegelegt nicht zu kommen, um genau zu sein, sie hat es ihm verboten", sagte sein Verteidiger Matthias Loßmann zum Prozessauftakt. Laut einer von Loßmann verlesenen persönlichen Erklärung Williamsons war dem 70-Jährigen bewusst, dass diese Aussagen in Deutschland strafbar sind. Er habe die Journalisten deshalb "ausdrücklich" darauf hingewiesen, dass seine Aussagen nur in Schweden ausgestrahlt werden dürften. Auch einer Verbreitung über das Internet habe er widersprochen. Die Journalisten hätten sich aber nicht daran gehalten.

Die Leugnung des Holocausts ist nach dem sogenannten Volksverhetzungsparagrafen 130 strafbar, das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr weltweit für Aufsehen gesorgt und Papst Benedikt XVI. breite Kritik eingebracht. Der Papst hatte beinahe zeitgleich mit Bekanntwerden der Aussagen Williamsons dessen Exkommunikation aufgehoben.

APN/AFP
 
 
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