Klares Plädoyer: Im Prozess gegen den mutmaßlichen Holzklotzwerfer von Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Sie beschuldigt Nikolai H. des Mordes an einer jungen Mutter und des mehrfachen Mordversuchs. Die Verteidigung verlangt hingegen eine neue Hauptverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft wirft Nikolai H. Mord und Mordversuch vor© Ingo Wagner/DDP
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Holzklotzwerfer von Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft für eine lebenslange Haftstrafe plädiert. Der Angeklagte Nikolai H. sei zielgerichtet und geplant vorgegangen, argumentierte die Anklagebehörde am Montag vor dem Landgericht. Der 31-Jährige habe sich damit abgefunden, dass jemand verletzt oder getötet werden könnte, und seine Bedenken zurückgestellt.
Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung wegen Mordes und Mordversuchs erreichen. Nach ihrer Darstellung tötete der Drogenabhängige am 23. März 2008 eine 33-jährige Mutter mit einem Holzklotz, den er von einer Autobahnbrücke geworfen hatte. H. habe eine Fahrradfelge und einen Holzklotz auf der Brücke gehabt und sich bewusst für die gefährlichere Waffe entschieden.
Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe und traf Olga K. auf dem Beifahrersitz. Sie starb vor den Augen von Mann und Kindern. Nikolai H. meldete sich am 5. April vergangenen Jahres zunächst als Zeuge bei der Polizei. Er sagte, er sei auf dem Weg zu seinem Drogenhändler gewesen, als er den Klotz auf der Brücke gesehen habe. Dann habe er ihn ans Geländer gelehnt. Die Polizei hatte Zweifel und hegte den Verdacht, dass H. mögliche Spuren an der Tatwaffe zu erklären versuchte. Kurz zuvor war in den Medien ein möglicher Massengentest ins Spiel gebracht worden.
Nach weiteren Ermittlungen wurde H. Ende Mai 2008 festgenommen. Unter anderem fanden die Beamten auf seinem Grundstück Holzklötze, die der Tatwaffe ähnelten. H. gestand die Tat zunächst. Später widerrief er dieses Geständnis. Seine Anwälte bemängelten vor Gericht, er habe dabei unter Entzugserscheinungen gelitten. Der psychiatrische Gutachter hielt ihn hingegen für vernehmungsfähig. H. sei nur mäßig drogensüchtig.
Die Verteidigung verlangt außerdem, dass die Hauptverhandlung wiederholt wird und im neuen Verfahren ein Dolmetscher übersetzt. H. stammt aus Kasachstan und lebt seit 1994 in Deutschland. Nach Überzeugung des Gerichts kann er genug Deutsch, um der Verhandlung folgen zu können.