Zwei Kaninchen sterben auf der Bühne einer Berliner Galerie und werden später verspeist. Ohne Töten kein "Kaninchen an Apricot" lautet die Botschaft der Performance. Die Botschaft zweier Gerichte lautet: Tiere dürfen nicht getötet werden - auch nicht um der Kunst willen. Es wird nicht das letzte Urteil sein.

Zwei für die Kunst geopferte Kaninchen gaben in Berlin Anlass für einen Rechtsstreit© Winfried Rothemel/AP
Es geht um Kunst. Da muss man sich vielleicht auch bilden!", hält Falk Richwien dem Staatsanwalt entgegen. Der zitiert den Künstler seit drei Jahren wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzrecht auf die Anklagebank. Der schmale 46-Jährige mit dem kleinen Kinn-Bärtchen und dem rötlich-strähnigen Haar, das er gern mit einem Hut bedeckt, hat zwei Kaninchen töten lassen und das als Kunst deklariert.
Berlin-Mitte, Hackesche Höfe im Februar 2006, gegen 22 Uhr. Eine Hinterhofgalerie namens "Monsterkeller" lädt zur Performance. Zwanzig, dreißig Schaulustige interessieren sich für das Spektakel unter dem Titel "Das Ableben des Hasen", welches in den Stadtmagazinen kundgetan wurde. Unter ihnen befindet sich der Reporter Jens Reinhard*.
Im Hinterzimmer der Galerie warten bereits zwei weiße Kaninchen in einem Karton auf ihre Hinrichtung. Der Künstler nimmt das erste Tier und überreicht es dem Bio-Fleischer Robert Nussbaum*. Der schlägt dem Kaninchen mit einem Knüppel ins Genick. Es soll dadurch betäubt werden. Die in einen schwarzen Ledermantel gehüllte Peggy Bundschuh* präsentiert das zuckende Tier auf einem silbernen Tablett. Dann greift der Metzger das Kaninchen, hält dessen Pfoten fest, während die "Protagonistin" ihm den Hals umdreht.
Auf einem Holzklotz schneidet sie dem Tier den Kopf ab. Falk Richwien bindet diesen an einen Nylonfaden und legt ihn in ein mit Formaldehyd gefülltes Glas. Dem zweiten Kaninchen ergeht es kurz danach nicht besser. Während der gesamten Performance wird kein Wort gesprochen. Erst im Anschluss kann Reporter Jens Reinhard seine Sinnfragen an den Künstler stellen.
Dessen Antworten klingen mystisch. Falk Richwien sagt, dass man die "spirituell überhöhte Reflexion ins Gleichgewicht bringen, dass man die geistige Ebene überhöht betrachten müsse und dass wir nicht so göttlich sind, wie wir zu glauben scheinen." Die Boulevardzeitung vereinfacht seine Antworten und schreibt, der Künstler wolle beweisen, dass wir alle vom Raubtier abstammen.
Jens Reinhard fragte den Künstler auch, ob er Angst vor den Konsequenzen seiner Show habe. Richwien antwortete: "Ich bin kein ängstlicher Mensch." Anschließend wurde der Kaninchenskandal von Berlins Boulevardpresse ausgeschlachtet. Die Zeitungsberichte bildeten den Anstoß zu einem mehrjährigen juristischen Tauziehen, das wohl erst vom Verfassungsgericht beendet wird.
Noch im Februar 2006 zeigte Claudia Hämmerling, Mitglied des Abgeordnetenhauses für Bündnis 90/Die Grünen Falk Richwien, Robert Nußbaum und Peggy Bundschuh an. Sie war nicht die einzige: "Die Akte strotzt vor Anzeigen", sagt Richwiens Verteidiger.
Ein Jahr später verurteilte das Amtsgericht Tiergarten die drei Performer zu Geldstrafen: Der Künstler soll 2400 Euro (80 Tagessätze), der Fleischer 1000 Euro (50 Tagessätze) und die "Protagonistin" 600 Euro (20 Tagessätze) zahlen. "Kunstfreiheit ist nicht schrankenlos und findet seine Grenzen, wenn Dritte verletzt werden", urteilte der Richter. Er stellte nicht in Frage, dass prominente Künstler des "Wiener Aktionismus" in den sechziger und siebziger Jahren Tiere für die Kunst getötet hätten. "Das mag so gewesen sein, damals hatten wir noch nicht den Paragrafen 20a." Der wurde im Juli 2002 ins Grundgesetz aufgenommen und erklärt den Tierschutz zum Staatsziel. "Unsere Einstellung gegenüber Tieren hat sich geändert", argumentierte der Richter. Mit dem neuen Paragrafen habe man "solche Sachen wie hier verhindern wollen."
Peggy Bundschuh nahm ihr Urteil an. Ihre Mitstreiter dagegen zogen vor das Berliner Landgericht. Ob man nicht das Verfahren wegen geringer Schuld einstellen könne, lautet der erste Vorschlag, den Richwiens Verteidiger dort macht. Doch diesem muss neben dem Richter auch der Staatsanwalt zustimmen. Und der schüttelt den Kopf.
So darf der Künstler sich erneut erklären. Dies tut er wesentlich verständlicher als vor drei Jahren gegenüber dem Reporter. Er könne nicht verstehen, warum er sich strafbar gemacht habe, sagt Richwien. Kunst solle bilden, sie sei spirituell und arbeite mit Emotionen. "Ich habe, um eine Aussage zu machen, die wachrüttelt, gemeinsam mit einem Fleischer zwei Kaninchen geschlachtet und später mit zwölf Leuten verspeist. Ich habe versucht, etwas bewusst zu machen und darum das Bewusstsein gequält - das Bewusstsein der vor sich hin fressenden Konsumenten. Diesen Vorgang grausam zu nennen ist naiv, denn er findet tagtäglich in unseren Schlachthöfen statt - er wird nur verdrängt."
Uta Eisenhardt Uta Eisenhardt ist Berlinerin in dritter Generation. Seit fünf Jahren ist sie Gerichtsreporterin. In der stern.de-Kolumne "Icke muss vor Jericht" berichtet sie aus dem Berliner Amtsgericht, einem der größten Deutschlands. Jede Woche schreibt Eisenhardt über einen Prozess mit dem gewissen Etwas: manchmal traurig, manchmal kurios - immer spannend.