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14. Oktober 2009, 21:42 Uhr

Der geraubte Kuss

Kann man einen Zungenkuss rauben? Und wenn ja, was für eine Strafe ist dafür fällig? Vor dem Berliner Amtsgericht ist nun genau darüber verhandelt worden - mit einem Angeklagten, der sich auf lateinamerikanische Bräuche berief. Von Uta Eisenhardt

 
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Ein Kuss ist schön - aber nur wenn alle Beteiligten ihn wollen© Frank May/DPA

Lief die junge Frau mit geöffnetem Mund über den Weihnachtsmarkt? Rutschte der küssende Schmuckverkäufer versehentlich von ihrer Wange ab? Geriet so sein Mund nebst Zunge auf beziehungsweise in ihren Mund? Nur schwer kann sich die Richterin vorstellen, wie es zum Raub eines Zungenkusses kommen kann.

Doch der Vorwurf ist in der Welt: Jorge Luis Fontenla* ergriff seine Kundin an beiden Handgelenken und gab ihr einen Zungenkuss. Die damals 19-jährige Kindfrau erschrak, sie war völlig perplex, wollte nur schnell weg von dem Stand, an dem sie soeben zwei Ringe erstanden hatte. Den Peruaner zeigte sie an. In der Anklage wegen Beleidigung heißt es nun: „Er degradierte die Geschädigte zum bloßen Objekt seiner sexuellen Begierde.“

Der Küsser bestreitet seine Tat nicht. Es wäre auch nicht zur Verhandlung gekommen, wenn Fontenla mit der Höhe der im Strafbefehl vorgeschlagenen Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze) einverstanden gewesen wäre. Doch Schmuckverkäufer verdienen nur in der Weihnachtszeit gut, erklärt der Angeklagte, der trotz Geldnot einen Verteidiger engagiert hat.

„Sie hat zwei Ringe gekauft, ich habe mich gefreut. Ich wollte mich nur bedanken“, sagt der stämmige, pausbäckige Lockenkopf mit den indianisch-konturierten Lippen – den Tatwerkzeugen. Es habe sich um einen Verabschiedungskuss auf die Wange gehandelt, „was ganz normal ist in Südamerika“, sagt der 39-Jährige, der seit vier, fünf Jahren getrennt von seiner deutschen Frau lebt. „Sie war so schnell weg. Wenn sie falsch verstanden hat, es tut mir leid.“

Er wiederholt seine Entschuldigung noch einmal im Beisein von Julia Wernitz*, der rotblonden Zeugin der Anklage. Die rosa-bejackte Frau mit dem langen Strubbelhaar sagt: „Das habe ich verstanden. Das nehme ich auch so an.“ Noch mehr scheint sie sich darüber zu freuen, dass sie jetzt sofort das Gerichtsgebäude verlassen kann, um endlich mit ihrem Freund eine Zigarette zu rauchen.

450 Euro (30 Tagessätze) soll Fontenla zahlen, befindet die Richterin: „Er hat sich entschuldigt. Das zeigt, dass er sein Fehlverhalten eingesehen hat und bedauert.“ Für die Zukunft empfiehlt sie dem Angeklagten „nicht mehr vor lauter Freude die Mädchen zu küssen. Freuen Sie sich auf andere Art, aber nicht so!“ Nein, versichert der Südamerikaner. Er werde zukünftig asiatisch jubeln. Zur Demonstration hält er die aneinander gelegten Handflächen vor die Brust und deutet eine Verbeugung an.

*Namen von der Redaktion geändert

Von Uta Eisenhardt
 
 
"Icke muss vor Jericht"

Ob Kneipenschlägerei oder Ehekrach: Die Prozesse am Amtsgericht Berlin spiegeln das pure Leben wider. In "Icke muss vor Jericht" berichtet Uta Eisenhardt über Prozesse mit dem gewissen Etwas.

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