Eine Rechtsanwältin hat zu hohe Gebühren kassiert. Und Geld veruntreut. Und einen Arzt geschlagen. Aber dafür Reue zeigen? "Ich habe mich völlig korrekt verhalten", sagt die Anwältin trotzig. Nun muss sie vor Gericht, und das ist ihr sehr unangenehm. Zu Recht. Von Uta Eisenhardt

Im Berliner Amtsgericht verfolgte eine Rechtsanwältin eine renitente Verteidigungsstrategie© Picture-Alliance
In einer Ecke des schmalen Flurs steht eine kleine, zierliche Frau mit rotblonden Locken. Ihr Gesicht hat sie in Richtung Wand gedreht. Emsig kritzelt sie in Papieren, die sie in der Hand hält. Mit dieser Vogel-Strauß-Taktik versucht Lilly Becker*, ihre Mitmenschen demonstrativ zu ignorieren. Die angeklagte Rechtsanwältin rüstet sich für den Kampf. Ihre Abwehrschilde, die sie später aus einer ihrer drei Taschen ziehen und demonstrativ vor sich auf den Tisch legen wird, bestehen aus zwei Wälzern, der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch.
Als Frau Becker in den Sitzungssaal gerufen wird, verlangt sie sofort den Ausschluss der Öffentlichkeit: "Es geht schließlich um meinen Ruf als Rechtsanwältin!" Doch Richter und Staatsanwalt sehen dafür keinen Grund und lehnen den Antrag ab. Das veranlasst die Frau mit dem ebenmäßigen Gesicht, das hinter Locken und Brille fast verschwindet, zur nächsten verbalen Attacke: "Ich behalte mir Rechtsmittel gegen diese Entscheidung vor!" Der Richter, ein besonnener Mensch, mahnt: "Mit diesem Ton, den Sie hier hereinbringen, ist es schwierig, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen." Schließlich habe ihn die Angeklagte zuvor am Telefon um ein mildes Urteil gebeten.
Der 37-jährigen Anwältin wird Gebührenüberhebung und Untreue vorgeworfen. Etwa 1000 Euro berechnete sie zu viel, denn sie vertrat ihren Mandanten nur vor Gericht und nicht, wie von ihr berechnet, auch außergerichtlich. Außerdem leitete sie etwa 2500 Euro, die eine Rechtsschutzversicherung an sie überwies, nicht an ihren Mandanten weiter. Beide Summen hat Lilly Becker bereits vor der Verhandlung zurückerstattet. Jetzt soll der Richter ihre Vergehen ahnden und anschließend den Schuldspruch mit einer früheren Geldstrafe wegen versuchter Körperverletzung verbinden.
Die angriffslustige Frau wollte nämlich vor zwei Jahren eine Kernspintomografie machen lassen. Beim Arzt entrichtete sie zehn Euro Praxisgebühr. Während der Untersuchung kam es zum Streit. Sie habe sich von dem Arzt "mit den Augen ausgezogen gefühlt". Als dieser sie "unsittlich am Bauch berührte", wie Becker sagte, brach sie die Behandlung ab, zog sich wieder an und verlangte ihre Praxisgebühr zurück. Der Arzt weigerte sich, er hätte die Behandlung bereits begonnen. Daraufhin verlangte die Patientin ein Telefon, sie wollte wegen des vermeintlichen Betruges die Polizei rufen. Nun forderte der Arzt sie zum Verlassen der Praxis auf und schob die kleine Frau mit einem Arm in Richtung Ausgang. Die versetzte ihm einen "deutlich hörbaren Schlag gegen den Brustkorb", so steht es in der Begründung des Urteils, das vor drei Monaten gesprochen wurde.
90 Tagessätze bietet der Staatsanwalt jetzt der Angeklagten für die Gebührenüberhebung und die Untreue inklusive der versuchten Körperverletzung an - falls sie ihre Taten gesteht. Es ist ein moderates Angebot für drei Delikte. Mit diesem Urteil würde die Anwältin gerade noch als unbestraft gelten. Doch die renitente Heidelbergerin befindet sich auf dem Kriegspfad. Statt Geständnis erfolgt ein Angriff. "Sie müssen mir sagen, was ich sagen soll", verlangt sie vom Richter. "Ich habe mich völlig korrekt verhalten." An diesem Punkt möchte der Staatsanwalt am liebsten sein Angebot zurücknehmen. Zu einem Geständnis gehören schließlich Einsicht und Reue. "Also gut", begehrt Becker auf, "dann werde ich lügen!" Dies brächte sie allerdings in einen Gewissenskonflikt, denn als Rechtsanwältin habe sie sich per Eid der Wahrheit verpflichtet.