Ihre Beziehung hing nur noch an Zahnbürstenlieferungen. Als die ausblieben, trennte sich der Mann von der Freundin und ließ sie auf einem Berg von Schulden sitzen - weswegen die beiden nun vor Gericht mussten. Am Ende fällten die Richter ein Urteil, das an Bitterkeit kaum zu übertreffen ist. Von Uta Eisenhardt

Zahnbürsten sollten die Beziehung von Verena H. retten. Am Ende verlor sie alles© Colourbox
Für Jason Müller* lassen sich die Überbleibsel seiner Beziehung auf zwei Buchstaben reduzieren. "VH" steht auf dem schwarzen Aktenordner, der vor dem Angeklagten liegt. Das Kürzel steht für Verena Hermann*. Drei Jahre waren die beiden ein Paar. Zum Schluss verbanden sie nur noch elektrische Zahnbürsten. Zwei Jahre später führt sie letztmalig eine Anklage zusammen. Die Staatsanwältin spricht von gewerbsmäßigem Betrug: Das Paar soll Zahnbürsten für eine Arztpraxis bestellt, die Ware abgefangen und bei Ebay verkauft haben. Die Praxis sei auf unbezahlten Rechnungen in Höhe von 24.000 Euro sitzen geblieben.
Neben seinem Verteidiger sitzt der dunkelblonde Jason Müller, dessen Name der Richter irrtümlich "Dschei-sen" ausspricht. Er werde "Ja-son" genannt, korrigiert der Angeklagte, der dies wohl nicht zum ersten Mal tut. Lässig ist der 31-Jährige gestylt: Zur Jeans trägt er ein sattbraunes Jackett mit kariertem Hemd. Seine halblangen Haare mit Ponyfransen rahmen ein ebenmäßiges Gesicht, sein Mund wirkt sinnlich. Man könnte ihn fast als hübsch bezeichnen, würden seine Augen nicht etwas zu eng beieinander stehen und wäre da nicht der verächtliche Zug, der sich in seinen Mundwinkeln eingegraben hat.
Vor ihm sitzt die 29-jährige Verena Hermann, eine zurückhaltende, etwas pummlige Frau mit mädchenhaftem Gesicht und dazu passender, weicher Stimme. Schonungslos gegen sich selbst erzählt sie dem Gericht die Geschichte eines gemeinsamen Geschäftsmodells, für dessen Scheitern sie allein haftet.
Nach ihren Studium fand die Agrarökonomin keine Anstellung. Sie ergatterte im Sommer 2006 einen Minijob bei einer Zahnarztpraxis. Dort war sie unter anderem für die Bestellung von Prophylaxe-Artikeln zuständig, zu denen auch elektrische Zahnbürsten zählten, die in der Praxis verkauft wurden. Bei einem Küchen-Gespräch erzählte Verenas neuer Chef von einer Kollegin, die mit dem Verkauf solcher Zahnbürsten bei Ebay ein gutes Nebeneinkommen erwirtschafte. Der Zahnarzt meinte, er habe nichts dagegen, wenn die Aushilfe sich ebenfalls als Zahnbürsten-Verkäuferin betätigen würde. Er erlaubte ihr, die benötigten Waren über die Praxis zu bestellen.
Die Mini-Jobberin dachte an ihre finanziellen Schwierigkeiten und an die ihres arbeitslosen Freundes, welche die Beziehung permanent belasteten. Schon seit geraumer Zeit wollte sie Jason Müller verlassen, doch "ich war emotional abhängig von ihm gewesen", sagt die Angeklagte und fügt hinzu: "Es wäre besser gewesen, die Beziehung wäre früher gescheitert." Statt sich zu trennen, berichtete sie ihrem Freund von dem Vorschlag des Zahnarztes.
Jason Müller setzte einen Vertrag auf. "Wir haben viele Kooperationsvereinbarungen getroffen", sagt die Angeklagte. Diesmal verabredeten sie, dass Verena Hermann elektrische Zahnbürsten, Aufsteckzahnbürsten und Mundduschen besorgen sollte, die Jason Müller über den Ebay-Account und das Paypal-Konto seiner damaligen Freundin vertreiben wollte. Für seine Arbeit stellte er Rechnungen. Etwa 15.000 bis 17.000 Euro seien im Laufe ihrer Geschäftspartnerschaft an ihren Ex-Freund geflossen, erinnert sich die Angeklagte. Innerhalb eines halben Jahres hatten sie 2000 Zahnbürsten verkauft.
Sicher wäre ihr Geschäftsmodell erfolgreich gewesen, wenn Jason Müller bei Ebay nur jene Zahnbürsten angeboten hätte, die ihm bereits geliefert worden waren. Doch der Power-Seller wollte einen Mengenrabatt für die an das Internetkaufhaus zu zahlende Gebühr nutzen. Darum offerierte er wesentlich mehr Waren, als ihm zur Verfügung standen. Auch das hätte noch kein Scheitern begründen müssen. Doch es gab plötzlich Lieferschwierigkeiten bei den Großhändlern. Diese wuchsen, je näher das Weihnachtsfest rückte. Verena Hermann traute sich nicht, ihrem Freund von diesen Problemen zu berichten.
"Es war Herrn Müller egal, woher die Geräte kommen", sagt die Angeklagte. Er drohte mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, wenn sie ihn nicht beliefern würde. Doch das war nicht das Einzige, vor dem sich die junge Frau fürchtete: Sie wollte negative Bewertungen von unzufriedenen Ebay-Kunden vermeiden, denn diese würden die Absatzmöglichkeiten schmälern. In ihrer Verzweiflung und "weil die Sache für Herrn Müller so wichtig war", erwarb die junge Frau die benötigten Waren im Einzelhandel. Dort aber kosteten die elektrischen Zahnbürsten doppelt so viel wie beim Großhändler. Mit der überteuerten Beschaffung verpulverte Verena Hermann innerhalb eines Monats etwa 10.000 Euro. "Ich dachte, dass die Mehrkosten wieder herein kommen, zumal täglich mehrere tausend Euro auf das Konto eingingen", sagt die Angeklagte. "Ich dachte, man könne die Weihnachtszeit überbrücken." Es sei ihr alles über den Kopf gewachsen, sie hatte auch keinen Überblick über die Menge der fehlenden Waren. Den hatte allein Jason Müller.
Doch so sehr sie sich auch um die Kunden bemühte, sie mit beigelegten Ersatz-Aufsteckbürsten und Porto-Rückerstattungen zu besänftigen suchte - es half nichts. Die Käufer, die sich im Oktober durchaus mal zwei Wochen geduldeten, ohne mit negativen Bewertungen zu reagieren, waren in der Weihnachtszeit nicht mehr kompromissbereit: "Wenn sie am 22.12. bestellt hatten, wollten sie bis zum 24.12. ihre Ware haben", sagt Verena Hermann.
Ihre teuren Verzweiflungsmanöver führten zu einem Schuldenberg, in dessen Folge sie die Rechnungen der Großhändler nicht mehr bezahlen konnte. Im Dezember 2006 brachte die Post die ersten Mahnungen in die Zahnarztpraxis, welche die Minijobberin ihren Chefs verheimlichte. Die ahnten nämlich nicht, in welchem Ausmaß ihre Aushilfe ins Zahnbürsten-Geschäft eingestiegen war. Im März 2007 platzte die Blase: Die Chefs erfuhren von den unbezahlten Rechnungen ihrer ansonsten äußerst zuverlässigen Mitarbeiterin und trennten sich von ihr.
Drei Wochen gelang es der jungen Frau noch, ihrem Freund den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu verschweigen. Nachdem er dann vom Versiegen seiner Zahnbürsten-Quelle erfuhr, beendete Jason Müller die Beziehung. Er verdiene heute 1800 Euro im Monat als Selbstständiger "im Online-Marketing und -Handel", gibt der Angeklagte gegenüber dem Richter an. Auf dem Gerichtsflur erwähnt Verena Hermann, dass ihr Ex-Freund weiterhin Zahnbürsten verkaufe. "Nur jetzt macht er es eben richtig", sagt die junge Frau. An der Rückzahlung des gemeinsamen Lehrgeldes wird Jason Müller sich nicht beteiligen. Seine Ex-Freundin begleicht die Schulden in kontinuierlichen Raten von ihrem schmalen Gehalt als Angestellte einer Unternehmensberatung. "Ich bin finanziell ruiniert", sagt sie über sich.
Vor Gericht nimmt die Angeklagte ihren Ex-Freund in Schutz: Er habe weder von den Lieferschwierigkeiten noch von ihren überteuerten Verzweiflungskäufen gewusst. Er habe auch keine Waren oder Rechnungen abgefangen, wie ihm die Staatsanwältin in ihrer Anklage vorwirft. Mit diesen Angaben entlässt Verena Hermann ihren Ex-Freund aus der strafrechtlichen Verantwortung. Die moralische Verantwortung wird er wohl nie annehmen, einklagen kann man sie nicht. Folgerichtig beantragt die Staatsanwältin den Freispruch für Jason Müller. Verena Hermann dagegen habe keinen Betrug, sondern gewerbsmäßige Urkundenfälschung begangen, als sie im Namen ihrer Chefs Bestellungen in einem Maß tätigte, das diese nicht gebilligt hatten. Sie soll dafür eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten zur Bewährung bekommen.
Verena Hermanns Verteidiger beschreibt die damalige Lage seiner Mandantin, die verzweifelt versucht habe, "das Rad am Laufen zu halten, weil daran ihre Beziehung hing". Sie habe keinen Nutzen aus der Sache gezogen, sei vielmehr "ganz böse auf die Nase gefallen", sagt der Anwalt. Kaltschnäuzig gibt sich dagegen Jason Müllers Verteidiger: "Es drängt meinen Mandanten nicht, die alte Beziehung aufzuarbeiten."
Bange Minuten vergehen für die beiden Angeklagten, während der Richter und seine beiden Schöffinnen über das Urteil diskutieren. Ängstlich presst die junge Frau ihre große Handtasche an die Brust, während Jason Müller immer wieder aufspringt, auf dem Gang hin und her läuft, um sich wieder zu setzen. Seine Ex-Freundin würdigt er keines Blickes. Ungewöhnlich lange dauert die Beratung der drei Richter. Das liegt nicht an der 14-monatigen Bewährungsstrafe, die das Gericht über die junge Frau verhängt. Es ist der Freispruch für Jason Müller, mit dem die Richter sich so schwer tun. Strafrecht kann so unbefriedigend sein. Der Volksmund tröstet sich damit, dass jeden irgendwann seine gerechte Strafe ereilen wird. Diesmal verlässt Jason Müller den Gerichtssaal mit einem Siegerlächeln.
* Namen von der Redaktion geändert
Uta Eisenhardt Uta Eisenhardt ist Berlinerin in dritter Generation. Seit fünf Jahren ist sie Gerichtsreporterin. In der stern.de-Kolumne "Icke muss vor Jericht" berichtet sie aus dem Berliner Amtsgericht, einem der größten Deutschlands. Jede Woche schreibt Eisenhardt über einen Prozess mit dem gewissen Etwas: manchmal traurig, manchmal kurios - immer spannend.