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10. Juni 2009, 15:18 Uhr

Meine Oma fährt betrunken Motorrad

Die Beamten glaubten an eine bösartige Falle der "Versteckten Kamera": An einem warmen Tag im Juli kam eine sturzbetrunkene Frau direkt auf die Wache - auf ihrem Mofa. Nun wurde der Fall vor einem Berliner Gericht verhandelt - und die 63-Jährige brachte eine kuriose Erklärung. Von Uta Eisenhardt

 
Gericht, Gerichtsreportage, Gerichtsreportagen, Gerichts-Report, Gerichtsreport

Mit dem Mofa fuhr eine 63-Jährige betrunken herum. Nun wurde ihr der Prozess gemacht© Picture Alliance

Sie muss ihren Vater gehasst haben. Jenen strengen Patriarchen, welcher der damals 20-Jährigen das Ausgehen verbot, der sie auf Schritt und Tritt kontrollierte, sie sogar von der Arbeit abholte. Stets musste sie um 20 Uhr zu Hause zu sein. Doch wenn der Vater beabsichtigte, seine Tochter auf diese Weise vor jeglichen Sünden bewahren zu können, hat er sich gründlich geirrt.

Vor über vierzig Jahren verließ Ingeborg Kandt* ihr Elternhaus, ihr Vater da bereits tot, doch noch heute zeigen seine Verbote Wirkung: "Ich habe das schon zu meinem Bewährungshelfer gesagt: Ich hole alles nach, was ich früher nicht durfte", sagt die Angeklagte dem Richter. Nachgeholt werden nicht nur Ausgehen und Tanzen. Auch betrunken mit dem Mofa fahren gehört dazu.

Seit Jahre steht die Großmutter wegen Alkohol am Steuer vor Gericht

Dieses Delikt bringt die 63-jährige, führerscheinlose Oma und Mutter dreier Kinder seit dreißig Jahren regelmäßig vor Gericht. Sie saß deswegen sogar schon ein halbes Jahr im Gefängnis. Auch in dieser Verhandlung drohen der kleinen, fülligen Frau acht Monate Haft. Diese Strafe war beim letzten Gerichtstermin zur Bewährung ausgesprochen worden.

Heiß war es an jenem Juli-Samstag im vergangenen Jahr. Am Abend zuvor hatte Ingeborg Kandt bis drei Uhr nachts mit Freundinnen einen Polterabend gefeiert. Es wurde Bier mit Fassbrause getrunken. Dazu gab es reichlich Kaffeelikör. "Schöne Mischung", sagt der Richter dazu. Am nächsten Vormittag hütete die arbeitslose Mobilitätshelferin den vierjährigen Sohn einer Freundin. Dann wurde sie von einer Bekannten gebeten, Nachthemden ins Krankenhaus zu bringen. Sie gab den Jungen bei seinem Großvater ab und stieg in den Bus.

Die Beamten starrten fassungslos auf die betrunkene Mofa-Fahrerin

Als sie zurückkam, war der Steppke ausgebüxt und wartete beim Polizeipräsidenten auf seine Abholung. Als Grund für seinen Ausflug gab er an, die Oma habe ihn geschlagen und mit Spielzeug beworfen - ein Vorwurf, der sich nicht bestätigte. Ingeborg Kandt machte sich Sorgen um ihr Pflegekind, das sie so schnell wie möglich abholen wollte. Sie bestieg ihr Mofa und düste zur Wache beim Polizeipräsidium. An ihren Restalkohol dachte sie nicht.

Fassungslos starrten die Beamten durch die geöffneten Fenster, als sie die Frau auf dem Mofa erblickten. "Da kommt doch nicht wirklich jemand in diesem Zustand zum Abschnitt", will eine Polizistin gedacht haben. "Da glaubt man doch an die Sendung ‚Versteckte Kamera'!" Beim Versuch, ihr Fahrzeug aufzubocken, sei Ingeborg Kandt ins Taumeln geraten. "Sie schwankte zur Wache, es war unglaublich", sagt die Beamtin dem Richter. Die Besucherin habe nach Alkohol gerochen, ihre Augen seien gerötet gewesen, sie habe keinen zusammenhängenden Satz hervorbringen können, geschweige denn, den Worten der Polizisten folgen können. Selbstverständlich habe man ihr den Jungen nicht anvertraut.

"Dat ick aus dem Mund jerochen habe, dat kann man ja nich verhindern."

"Ick bin nich der Meinung, "dass ick alkoholisiert war", sagt die Angeklagte. Das Schwanken beim Aufbocken des Mofas habe an den glatten Mosaik-Steinen gelegen. An denen sei sie abgerutscht. "Ja und dat ick aus dem Mund jerochen habe, dat kann man ja nich verhindern." "Und die Schwierigkeiten mit dem Reden?" fragt der Richter. "Ick hab nur jefragt, wo der Junge is. Mehr hab ick jar nich jesagt", verteidigt sich Ingeborg Kandt.

Die Beamten baten sie an jenem Tag, ins Röhrchen zu pusten. Kurz nach 18 Uhr nahm man ihr Blut ab, in dem sich 0,74 Promille Alkohol nachweisen ließ. "Ich hatte gedacht, es wäre mehr", sagt die Polizistin dem Richter.

Ab 1,1 Promille gilt ein Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntüchtig

Erst ab 1,1 Promille gilt ein Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntüchtig. Die von den Beamten beschriebenen Ausfallerscheinungen sind der Staatsanwältin und dem Richter nicht konkret genug, um den Vorwurf einer strafbaren Trunkenheitsfahrt aufrecht zu erhalten. Das Gericht erklärt sich die von den Polizistinnen beobachten Verhaltensauffälligkeiten mit einer Kombination aus Restalkohol, Aufregung und sommerlicher Hitze.

Die Angeklagte habe lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen, urteilt der Richter. Der Widerruf ihrer Bewährung steht nicht mehr zur Diskussion. Mit dem Trinken habe sie nun aufgehört, versichert Ingeborg Kandt dem Richter: "Nur noch bei Feiern." Mit der Ermahnung, nicht jeden Tag zu feiern und der Auflage, 300 Euro Geldbuße zu zahlen, verlässt die sichtlich Erleichterte den Saal.

* Name von der Redaktion geändert

Uta Eisenhardt

Uta Eisenhardt Uta Eisenhardt ist Berlinerin in dritter Generation. Seit fünf Jahren ist sie Gerichtsreporterin. In der stern.de-Kolumne "Icke muss vor Jericht" berichtet sie aus dem Berliner Amtsgericht, einem der größten Deutschlands. Jede Woche schreibt Eisenhardt über einen Prozess mit dem gewissen Etwas: manchmal traurig, manchmal kurios - immer spannend.

Von Uta Eisenhardt
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
kette1 (12.06.2009, 20:02 Uhr)
@MarthaMuse
Sehr geehrte Frau Justizbeamte MarthaMuse,
wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass in diesen Artikel der mir hochgeschätzten Uta Eisenhardt nicht einmal die Rede von einem "Berliner Amtsgericht" ist.
und selbst wenn das passieren sollte, dann ist es für alle (außer MarthaMuse) völlig egal.
Wir wollen keinen Vortrag über den Aufbau des Justizapparates der Stadt Berlin.
Hier erwähnt nur einer ein Amtsgericht und zwar Sie.
Offensichtlich haben Sie mit dem Fall beruflich zu tun.
Was sagt denn Ihr Vorgesetzter, wenn Sie ausplaudern dass das Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten stattgefunden hat?
Oder haben Sie es noch nicht geschafft, Frau Eisenhardt aus den Gerichtssälen zu verbannen?
Klar, die Justiz will mit ihren Opfern alleine sein.
Nichts ist schlechter, als das in Verhandlungen Journalisten über Ermittlungspannen, Mauscheleien in Ämtern, Inkompetenz, Trägheit und nackte Ungerechtigkeit gegenüber denen, die vor Gericht stehen, Opfer oder Zeugen sind, berichten. Freisler lässt grüßen.
In diesen Sinne, Frau MarthaMuse, viel Spass am Montag an Ihren Schreibtisch im AAAAAAAAAMMMMMMTTTTSSSSGericht Tiergarten.
jeanclaude (10.06.2009, 23:01 Uhr)
immer druff auf die kleinen...
ermessensspielraum...
so nennt man das wohl,wird nur bei den dickkopferten gewährt,siehe althaus,zumwinkel etc...
so sieht das heutzutage in deutschland aus.
quakenderfrosch (10.06.2009, 22:19 Uhr)
Großer Bogen um die 'Polizei' ist immer gut .
Das zeigt alles nur wieder wie richtig es ist um die sogenannte 'Polizei' immer und überall den größtmöglichen Bogen zu machen. Dem Artikel ist zweifelsohne zu entnehmen wie ein paar charakterlose Induvidien schnell ein paar Bonuspunkte zur nächsten Beförderung einheimsen wollten . Wer schreibt der bleibt -- und wer am besten dabei lügt am Längsten . Abgesehen davon, daß immer mal wieder Gerüchte kursieren, einigen 'Wachtmeistern' gelänge unter zwei Promille gar nicht den Zündschlüssel in den Streifenwagen zu 'zittern' oder wären bei über Gebühr fallendem Pegel spontan auf die Idee gekommen zur Nachschubabsicherung kurz eben eine Bank auszurauben .
MarthaMuse (10.06.2009, 21:43 Uhr)
Nein, wie komisch
Ob es sich besser anfühlt, von einer besoffenen 63-jährigen angefahren zu werden als von einem besoffenen 30-jährigen? Der ganze Artikel versucht, das Verhalten der Frau als putzig darzustellen, dabei ist sie schlicht besoffen Mofa gefahren und hat das Leben anderer gefährdet. Und das hat sie ganz offensichtlich nicht zum ersten Mal getan und auch nocht zum zweiten Mal, sondern sie macht das regelmäßig. Was daran ist eigentlich geeignet, das Ganze als folkloristische Gerichtsposse darzustellen? Es spielt doch auch gar keine Rolle, ob sie Großmutter oder Gogo-Tänzerin ist.
Immer wieder habe ich den Eindruck, als verwechsele Frau Eisenhardt das Amtsgericht Tiergarten mit einer alten ZDF-Gerichtsserie aus dem königlich-bayerischem Amtsgericht.
Und kann die Dame endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass es kein Berliner Amtsgericht gibt? Das ist doch so schwer gar nicht, so was sollte man sich doch merken können. Die Amtsgerichte in Berlin sind den Bezirken zugeordnet, nicht der Gesamtstadt.
"Icke muss vor Jericht"

Ob Kneipenschlägerei oder Ehekrach: Die Prozesse am Amtsgericht Berlin spiegeln das pure Leben wider. In "Icke muss vor Jericht" berichtet Uta Eisenhardt über Prozesse mit dem gewissen Etwas.

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