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10. Februar 2009, 10:07 Uhr

Warum ein Mann zehn Jahre schwarzfuhr

Im guten Glauben, einen gültigen Führerschein zu besitzen, ist ein Brandenburger zehn Jahre lang Auto gefahren. Doch dann fiel er bei einer Verkehrskontrolle auf - nun ermittelten plötzlich vier Staatsanwaltschaften gegen ihn. Über jemanden, der sich unschuldig fühlt. Von Uta Eisenhardt

 
Führerschein, Fahrerlaubnis, Verkehrssünder, fahren, Führerscheinstelle

Erst als der Angeklagte in Berlin geblitzt wurde, fiel auf, dass er seit zehn Jahren keine gültige Fahrerlaubnis besaß© Colourbox

Die Nacht zum 24. November 1999 hat Mario Görner* nicht vergessen. Es war Mitternacht und ein Jahr ohne Fahrerlaubnis lag hinter ihm. Freudig fuhr er mit seinem Auto eine Runde ums Haus, denn nun - so glaubte der junge Mann damals - sei er berechtigt, wieder am Straßenverkehr teilzunehmen. Er irrte, doch das erfuhr er erst neun Jahre später. Als er im Mai letzten Jahres in Berlin geblitzt wurde und ein Fahrverbot über ihn verhängt werden sollte, fiel den Beamten vom Kraftfahrt-Bundesamt auf, dass Görner seit zehn Jahren keinen gültigen Führerschein mehr besitzt.

Kein Job ohne Führerschein

Per Brief konfrontierte die Berliner Bußgeldstelle den schmächtigen, dunkelblonden Lockenkopf mit dieser Erkenntnis. Der war fassungslos. "Ich habe das erst einmal nicht geglaubt", sagt der 38-Jährige. War er doch in den zurück liegenden Jahren regelmäßig in Verkehrskontrollen geraten, war geblitzt worden, hatte Punkte kassiert und sogar monatsweise den Führerschein abgegeben, ohne das irgend jemand sein Dokument beanstandet hätte. Und nun dieses Schreiben!

Vier Anklagen rollten auf Mario Görner zu, weil die Behörden sämtliche dokumentierten Fahrverstöße der vergangenen Jahre zur Grundlage für Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nahmen. Stendal, Potsdam, Königs-Wusterhausen, Berlin - jede Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein. Drei wurden eingestellt, doch über den Ausgang des letzten Verfahrens entscheidet eine grauhaarige, strenge Richterin. An ihrem Urteil hängt nicht nur Görners Führerschein, sondern auch sein Job. Seit einigen Monaten kann der Jalousien-Monteur nicht mehr arbeiten, weil er sein Material nicht mehr mit einem Auto transportieren kann. Von Hartz IV kann er weder den Unterhalt für seine Tochter bezahlen noch seine Berliner Wohnung, die er aufgeben musste.

Fahrerlaubnisentzug oder –sperre?

Wie aber kam es zu dem Schlamassel, in dem Görner heute steckt? 1997 vermisste er seinen Führerschein und beantragte Ersatz. Ein Jahr später erfuhr er von der Führerscheinstelle Burg, sein Flensburger Konto habe die magische Grenze von 18 Punkten überschritten. Er müsse den Führerschein abgeben. In Burg soll Dietmar Weiss*, der Sachgebietsleiter für Straßenverkehr, Görners Papiere "Ungültig" gestempelt und ihm erklärt haben, er sei jetzt für ein Jahr gesperrt.

Kurz vor Ablauf seines führerscheinfreien Jahres fand der junge Mann sein altes, verkramtes Dokument. Mit diesem eilte der glückliche Finder wieder zu Dietmar Weiss und fragte ihn, ob er seinen Führerschein neu beantragen müsse. Der Sachgebietsleiter, der damals kurz vor der Pensionierung stand, soll Görner geantwortet haben: Nein, er könne den gefundenen Führerschein benutzen, solle aber die einjährige Sperrfrist abwarten. Daran will sich der Verkehrssünder gehalten haben. "Man freute sich ja in dem Moment. Ich habe mir keine Gedanken gemacht", sagt der Angeklagte. Er habe damals angenommen, er besäße einen gültigen Führerschein.

Chaos in den Akten

Doch Kronzeuge Dietmar Weiss bestreitet diese Version kategorisch. Der Name "Görner" sage ihm zwar nichts - so wie viele andere Details seiner damaligen Tätigkeit, die er seit zehn Jahren nicht mehr ausübt. Aber eine solche Information will er niemals gegeben haben. "Nein, das kann gar nicht sein." Eine Entziehung sei endgültig. "Sie schließen absolut aus, dass ihm der Führerschein nur für ein Jahr entzogen wurde?" fragt die Richterin. "Das schließe ich absolut aus!", sagt der 70-Jährige. "Ich war nicht für Großzügigkeit bekannt." Verkehrssünder, die bei ihm einen neuen Führerschein beantragten, habe er gern mit Auflagen wie Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs oder Sehtest bedacht. Ungesetzliches Handeln habe es bei ihm nicht gegeben.

Die Richterin bittet den weißhaarigen Brillenträger, sich Görners Fahrerlaubnis-Akte auf ihrem Tisch anzuschauen. Dort platzt das dicke Blätterwerk erst einmal auseinander. Mühsam heftet es die schrill zeternde Richterin wieder zusammen, während Weiss vorwurfsvoll murmelt "Bei mir wäre die..." Als er die Akte dann wieder zu berühren wagt, sagt er: "Es geht ja alles bunt durcheinander wie ich das sehe." Allein drei Mal sei die Seitenzahl "35" vergeben worden. Er will das aber nicht gemacht haben.

Uta Eisenhardt

Uta Eisenhardt Uta Eisenhardt ist Berlinerin in dritter Generation. Seit fünf Jahren ist sie Gerichtsreporterin. In der stern.de-Kolumne "Icke muss vor Jericht" berichtet sie aus dem Berliner Amtsgericht, einem der größten Deutschlands. Jede Woche schreibt Eisenhardt über einen Prozess mit dem gewissen Etwas: manchmal traurig, manchmal kurios - immer spannend.

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KOMMENTARE (10 von 10)
 
MarthaMuse (12.02.2009, 19:04 Uhr)
pixeldingens...
...lasten Sie mir doch nicht Ihre Interpretationen an. Alles das, was Sie mir unterstellen, geschrieben zu haben, habe ich nicht geschrieben.
Mindsplitting (12.02.2009, 00:34 Uhr)
Warum?
Fährt der Mann denn konstant zu Schnell? Ich kenne nicht einen Menschen der jehmals die 18 Punkte voll bekommen hat. Jeder kann ja schonmal nen Punkt kassieren, ich auch als ich unachtsam war un ein Ortseingangsschild übersehen habe (war glücklicherweise trotz vorher erlaubte 100 nur mit 80 nach Tacho unterwegs). Das kann ja jeden mal passieren wenn die Straßen frei sind. Aber 18 Punkte?
Ein Engel bin ich ja auch nicht, das ist behaupte ich mal keiner der Kommentatoren hier. JEDER ist mal 10 bis 15 zu flott. Doch im großen und ganzen würde ich doch mal behaupten sins 99% aller Autofahrer, auch wenn sie mal 60 Fahren, sehr umsichtige Fahrer und bewegen sich wenns drauf ankommt halt auch mal etwas zu langsam fort. (zB bei schulschluss wo viele Kinder am Straßenrand laufen, schlechte Witterung oÄ)
gelegenheitsposter (11.02.2009, 22:53 Uhr)
entlarvend

Es ist schon bemerkenswert dass man den Lappen verieren kann ohne jemandem geschadet zu haben .... die Liste würde mich schon ausführlicher interessieren ...
Fährt man dann jemanden unter Alkoholeinfluss tot ist die Bewährung auch ohne folkloristische Beamteneinlagen möglich.
jabadahat (11.02.2009, 21:56 Uhr)
Zitat...
"war geblitzt worden, hatte Punkte kassiert und sogar monatsweise den Führerschein abgegeben"
Vieleicht sollte dieser Mann bessser kein Auto fahren, ich hab Angst vor solchen "Autofahrern"
Corazito3333 (11.02.2009, 21:45 Uhr)
Der Staat irrt nicht, der Beamte auch nicht
Da fährt ein Politiker mal etwas zu schnell durch die Ortschaft, er tritt zurück in seine anderen gutbezahlten Tätigkeiten - Führerscheinentzug, nein!
Politiker, Prominente - da drückt man ein Auge zu. Hr.Görner - ein Opfer, der Unfähigkeit der Beamten, und er braucht den Führerschein zum Arbeiten, soll er seine Arbeit verlieren - klar!!! Denn Recht muß Recht bleiben, aber nur für den Kleinen Mann!!!
Pixelschubser (11.02.2009, 21:45 Uhr)
@MarthaMuse
Ähm, ja, natürlich. Bitte um Entschuldigung dafür, dass ich ausnahmsweise mal für einen Schuldigen eine Lanze breche. Natürlich, er ist ein notorischer Falsch-Fahrer und Regelbrecher. Hat genug auf dem Kerbholz. Da braucht man nicht mehr fair und gerecht zu sein, auch das genaue Hinsehen und -hören wird ja doch allgemein überbewertet. Herr G. hätte eigentlich bei Betreten des Gerichtes jeglichen Anspruch auf ein faires Verfahren und eine vernünftige Richterin an der Garderobe abgeben müssen. Das muss ich ihm jetzt aber auch anlasten. Wie kann ich nur erwarten, dass (auch vor Gericht) jeder Mensch gleich ist? Wenn diese Dame den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister aburteilen müsste, der mit 109 km/h in einer geschlossenen Ortschaft geblitzt worden ist, dann hätte sie ihn vermutlich genauso frech abgewatscht, richtig?
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Oder etwa nicht?
MarthaMuse (11.02.2009, 21:25 Uhr)
Angeklagter als Opfer?
Ich bin einigermaßen überrascht, wie hier versucht wird, den Angeklagten als Opfer darzustellen. Der Mann scheint notorisch die Straßenverkehrsordnung zu missachten, so ist zumindest der Absatz "War er doch in den zurück liegenden Jahren regelmäßig in Verkehrskontrollen geraten, war geblitzt worden, hatte Punkte kassiert und sogar monatsweise den Führerschein abgegeben," zu verstehen. Mehrere Führerscheinentzüge in ein paar Jahren, also diverse schwere Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung, liegen vor. Aber zum Führen eines Faahrzeugs ist er nicht ungeeignet? Das verstehe, wer will, ich jedenfalls nicht. Die fortgesetzten vergehen des Mannes werden doch nicht relativiert, weil sich ein rentner nach zehn jahren nicht mehr genau erinnert und sich dagegen wehrt, im Nachhinein beruflich disqualifiziert zu werden, nur weil ein Verkehrsrowdy sich als Opfer in Szene setzen möchte. Da werden Schriftgutachten angedroht, um festzustellen, wer eine Akte nummeriert hat. Das fasst man doch nicht.
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Mich stinkt der Tenor dieser Artikelserie gewaltig an; jede Straftat wird verharmlost und jedes Gerichtsverfahren als Zumutung für die Angeklagten dargestellt.
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Dem Stern übrigens der winzigkleine, für die folkloristische Aufbereitung der Gerichtsverfahren sicher völlig irrelevante Hinweis: Es gibt kein BERLINER Amtsgericht. Es gibt Amtsgerichte in verschiedenen Bezirken; Strafverfahren finden im Amtsgericht Tiergarten statt, aber das Berliner Amtsgericht ist nicht existent. Da sich Frau Eisenhardt seit Jahren in dem Gericht herumtreibt, sollte ihr das doch irgendwann einmal aufgefallen sein.
bundes-klinsi (11.02.2009, 21:05 Uhr)
Super Fall
Ich kann Pixelschubser nur Recht geben.
Dieser Fall ist so laecherlich. Hat die deutsche Justiz nichts besseres zu tun? Aber Beamte haben ja Zeit sich mit solchen Kindereien zu beschaeftigen
Pixelschubser (11.02.2009, 17:08 Uhr)
Armes Deutschland
Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass es sowohl in Herrn Görners Leben als auch bei den diversen Führerscheinstellen wohl einiges an Unordnung gibt, finde ich das Verhalten der beteiligten Richterin wohl mehr als merkwürdig. Ein "Herumzetern" über die Aktenführung gehört ebensowenig in einen Gerichtssaal wie die komplett unangebrachte Äußerung, man sei dort nicht bei "Wünsch Dir was". Hier muss sich die Richterin die Frage gefallen lassen, ob sie mit ihrem losen Mundwerk wirklich für diesen Posten geeignet ist.
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Dass die Geschichte für Herrn G. nun doch noch halbwegs glimpflich ausgegangen ist, freut mich - auch wenn ich ihm empfehlen möchte, sich fahrtechnisch in Zukunft etwas unauffälliger zu verhalten. Das erspart de facto jede Menge Ärger...
sportartmakler (11.02.2009, 16:50 Uhr)
typisch beamte
die möglichkeit einen fehler gemacht zu haben ist natürlich nicht gegeben.
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