Im guten Glauben, einen gültigen Führerschein zu besitzen, ist ein Brandenburger zehn Jahre lang Auto gefahren. Doch dann fiel er bei einer Verkehrskontrolle auf - nun ermittelten plötzlich vier Staatsanwaltschaften gegen ihn. Über jemanden, der sich unschuldig fühlt. Von Uta Eisenhardt

Erst als der Angeklagte in Berlin geblitzt wurde, fiel auf, dass er seit zehn Jahren keine gültige Fahrerlaubnis besaß© Colourbox
Die Nacht zum 24. November 1999 hat Mario Görner* nicht vergessen. Es war Mitternacht und ein Jahr ohne Fahrerlaubnis lag hinter ihm. Freudig fuhr er mit seinem Auto eine Runde ums Haus, denn nun - so glaubte der junge Mann damals - sei er berechtigt, wieder am Straßenverkehr teilzunehmen. Er irrte, doch das erfuhr er erst neun Jahre später. Als er im Mai letzten Jahres in Berlin geblitzt wurde und ein Fahrverbot über ihn verhängt werden sollte, fiel den Beamten vom Kraftfahrt-Bundesamt auf, dass Görner seit zehn Jahren keinen gültigen Führerschein mehr besitzt.
Per Brief konfrontierte die Berliner Bußgeldstelle den schmächtigen, dunkelblonden Lockenkopf mit dieser Erkenntnis. Der war fassungslos. "Ich habe das erst einmal nicht geglaubt", sagt der 38-Jährige. War er doch in den zurück liegenden Jahren regelmäßig in Verkehrskontrollen geraten, war geblitzt worden, hatte Punkte kassiert und sogar monatsweise den Führerschein abgegeben, ohne das irgend jemand sein Dokument beanstandet hätte. Und nun dieses Schreiben!
Vier Anklagen rollten auf Mario Görner zu, weil die Behörden sämtliche dokumentierten Fahrverstöße der vergangenen Jahre zur Grundlage für Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nahmen. Stendal, Potsdam, Königs-Wusterhausen, Berlin - jede Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein. Drei wurden eingestellt, doch über den Ausgang des letzten Verfahrens entscheidet eine grauhaarige, strenge Richterin. An ihrem Urteil hängt nicht nur Görners Führerschein, sondern auch sein Job. Seit einigen Monaten kann der Jalousien-Monteur nicht mehr arbeiten, weil er sein Material nicht mehr mit einem Auto transportieren kann. Von Hartz IV kann er weder den Unterhalt für seine Tochter bezahlen noch seine Berliner Wohnung, die er aufgeben musste.
Wie aber kam es zu dem Schlamassel, in dem Görner heute steckt? 1997 vermisste er seinen Führerschein und beantragte Ersatz. Ein Jahr später erfuhr er von der Führerscheinstelle Burg, sein Flensburger Konto habe die magische Grenze von 18 Punkten überschritten. Er müsse den Führerschein abgeben. In Burg soll Dietmar Weiss*, der Sachgebietsleiter für Straßenverkehr, Görners Papiere "Ungültig" gestempelt und ihm erklärt haben, er sei jetzt für ein Jahr gesperrt.
Kurz vor Ablauf seines führerscheinfreien Jahres fand der junge Mann sein altes, verkramtes Dokument. Mit diesem eilte der glückliche Finder wieder zu Dietmar Weiss und fragte ihn, ob er seinen Führerschein neu beantragen müsse. Der Sachgebietsleiter, der damals kurz vor der Pensionierung stand, soll Görner geantwortet haben: Nein, er könne den gefundenen Führerschein benutzen, solle aber die einjährige Sperrfrist abwarten. Daran will sich der Verkehrssünder gehalten haben. "Man freute sich ja in dem Moment. Ich habe mir keine Gedanken gemacht", sagt der Angeklagte. Er habe damals angenommen, er besäße einen gültigen Führerschein.
Doch Kronzeuge Dietmar Weiss bestreitet diese Version kategorisch. Der Name "Görner" sage ihm zwar nichts - so wie viele andere Details seiner damaligen Tätigkeit, die er seit zehn Jahren nicht mehr ausübt. Aber eine solche Information will er niemals gegeben haben. "Nein, das kann gar nicht sein." Eine Entziehung sei endgültig. "Sie schließen absolut aus, dass ihm der Führerschein nur für ein Jahr entzogen wurde?" fragt die Richterin. "Das schließe ich absolut aus!", sagt der 70-Jährige. "Ich war nicht für Großzügigkeit bekannt." Verkehrssünder, die bei ihm einen neuen Führerschein beantragten, habe er gern mit Auflagen wie Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs oder Sehtest bedacht. Ungesetzliches Handeln habe es bei ihm nicht gegeben.
Die Richterin bittet den weißhaarigen Brillenträger, sich Görners Fahrerlaubnis-Akte auf ihrem Tisch anzuschauen. Dort platzt das dicke Blätterwerk erst einmal auseinander. Mühsam heftet es die schrill zeternde Richterin wieder zusammen, während Weiss vorwurfsvoll murmelt "Bei mir wäre die..." Als er die Akte dann wieder zu berühren wagt, sagt er: "Es geht ja alles bunt durcheinander wie ich das sehe." Allein drei Mal sei die Seitenzahl "35" vergeben worden. Er will das aber nicht gemacht haben.
Uta Eisenhardt Uta Eisenhardt ist Berlinerin in dritter Generation. Seit fünf Jahren ist sie Gerichtsreporterin. In der stern.de-Kolumne "Icke muss vor Jericht" berichtet sie aus dem Berliner Amtsgericht, einem der größten Deutschlands. Jede Woche schreibt Eisenhardt über einen Prozess mit dem gewissen Etwas: manchmal traurig, manchmal kurios - immer spannend.