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10. März 2010, 20:26 Uhr

Warum soll ich nicht mal die Begünstigte sein, Herr Richter?

Eine Frau manipuliert Überweisungsaufträge, um sich Geld zu beschaffen. Ein alltägliches Delikt. Am Berliner Amtsgericht lieferte eine Angeklagte jetzt jedoch eine originelle Begründungen für ihr Tun. Von Uta Eisenhardt

 
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Dass man sich mit falschen Überweisungen auch strafbar machen kann, hat eine Frau in Berlin feststellen müssen© Picture Alliance

Mühsam schleppt sich eine verwahrlost wirkende Frau über den Flur in Richtung Saal. Ihr massiger Körper steckt in einem ehemals dunkelblauen Jogginganzug, ihre Füße in Ringelsöckchen mit Garten-Clogs. Offen trägt sie ihr langes, strähniges Haar, das an den Schläfen ergraut ist. Mit ihr schwebt eine Wolke aus Katzenurin und Schweiß in den Gerichtssaal.

Dort plumpst sie auf den Stuhl. "Ich bin erst mal froh, dass ich sitze", verrät sie dem Richter. Der ist froh, dass die 47-Jährige pünktlich erscheint, ganz ohne Polizei-Eskorte wie beim letzten Mal.

Er geht die Personalien von Michaela Kramm* durch. Ledig sei sie, ja das stimmt: "Sie meinen formell?!" Zum Thema Kinder möchte sie sich nicht äußern, es scheint sie zu bedrücken.

Plaudern über eine "Schwachphase"

Der Angeklagten wird Überweisungsbetrug vorgeworfen. Zehn Aufträge fälschte sie zu ihren Gunsten und zu Lasten diverser Rechtsanwälte, eines Inkasso-Unternehmens, der Gasag sowie Yello Strom. Rund 6500 Euro flossen unberechtigt auf ihr Konto.

Beim letzten Gerichtstermin bestritt die Angeklagte ihre Taten, deshalb müssen vier bebrillte Herren mit schwarzen Aktenkoffern noch einmal als Zeugen erscheinen. Auch ein psychiatrischer Gutachter nimmt an der Verhandlung teil - es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Michaela Kramm geisteskrank ist.

Plaudernd erzählt sie dem Gericht von jener "Schwachphase", die sie vor einem Jahr ereilt hatte. Ihr Portemonnaie war verschwunden und mit diesem auch die Lust, sich an den für ihre Geldangelegenheiten zuständigen Betreuer zu wenden. "Ich hatte keine Lust, meine Papiere zusammen zu suchen", sagt die Angeklagte. Stattdessen bat sie ihre Bank um 200 Euro. Vergeblich. Zur Verabschiedung habe ihr der Kundenbetreuer gesagt, "ich solle die Möglichkeiten nutzen, die ich habe." Dieser Satz habe sie beruhigt. In ihrem Briefkasten fand sie einen Überweisungsträger. Da war ihr alles klar: "Sonst ist es ja immer umgekehrt. Aber warum soll ich nicht mal die Begünstigte sein?"

"Ich bin eine Vertrauensperson"

Mit zwei 50-Euro-Beträgen fing die achtwöchige Betrugsserie an. "Ich habe versucht, ganz vorsichtig zu sein", sagt Michaela Kramm. "Das waren reine Hilfeleistungen", sagt sie und beschreibt sich als Teil der Volkswirtschaft. "Ich nehme ja zu Hause am Markt teil, meine Ernährung wäre sonst zusammen gebrochen." Stimmen hätten ihr das Geld angeboten: "Ich habe nur gehört, fein brav mitgeschrieben und aufgepasst, dass das nicht ausartet."

Als nächstes fielen ihr diverse Anwaltsbriefe in die Hände: "Man hat mir öfter gesagt, dass ich eine Vertrauensperson bin. Es bekommt nicht jeder die Kontodaten auf die Papiere gereicht." In einem alten Schreiben begründete der unterzeichnende Jurist das Ende von Kramms Mietverhältnis mit einer fehlenden Zahlung. Damals wurde ihre Wohnung geräumt und der Hausrat auf den Hof gestellt. Auf 4000 Euro beziffert sie den entstandenen Schaden, sie habe mehrfach nachgerechnet. Sie beschloss, den Anwalt zum Schadenersatz heranzuziehen. Dessen Brief habe sich ganz oben auf ihrer Ablage befunden: "Das Papier ist mir halt hinterher gehüpft", sagt die Angeklagte.

1000 Euro Gewinnausschüttung

Von einem Inkasso-Unternehmen, das ihr monatelang Mahnungen und Vollstreckungsbescheide geschickt hatte, holte sie sich 300 Euro. Am Richtertisch deutet sie auf eine der Zahlungsaufforderungen und erklärt: "Das stört mich sehr. Geschäftlich muss alles seine Ordnung haben, da bin ich ganz pingelig! Das müssten doch eigentlich Gutschriften sein! Aber es ist wirklich geschrieben, als ob es eine Rechnung wäre!"

Auch von Yello Strom besorgte sie sich Geld. Das habe ihr zugestanden, meint die Arbeitslose, die früher einmal Leiterplatten für Telefone montiert hatte. "Damit wurden ganze Firmen errichtet, die Leiterplatten können zig Jahre halten", verkündet sie ernst. Mit den Telefonen würden die Stromfirmen Geld verdienen, dafür müsse sie Anteile bekommen. Ein Hausbesitzer erhalte schließlich auch jeden Monat seine Miete. 1000 Euro akzeptierte sie als Gewinnausschüttung: "Das hat mir jemand zugerufen. Ich finde das glaubhaft. Ich pass schon auf, ob das einer gesunden Logik entspricht."

Das Geständnis ist umfassend

Von dem ergaunerten Geld hob sie nur 2000 Euro ab: "Ich kann ja nicht für jede 50 Euro zur Bank gehen!" Für 1000 Euro kaufte sie Essen, vom Rest profitierten Freunde, welche die Herkunft des Geldes nicht kannten.

Das Geständnis ist überraschend umfassend, der Richter kann auf die Zeugen verzichten. "Ich habe mich beim letzten Mal schon für die Unterstützung bedankt", überlegt Michaela Kramm bevor die Herren eintreten. "Ich glaube, die wollen ihr Geld zurück haben", flüstert ihr der Richter verschmitzt-verschwörerisch zu. Den Zeugen teilt er mit: "Frau Kramm meinte, sie werde alimentiert." "Ja, Ihr Papier arbeitet auch für Sie", fügt die Angeklagte hinzu und erntet höflich-verlegenes Lachen. "Sie merken, was das Problem ist", sagt der Richter zu den Herren. Deutlicher kann er nicht werden.

Antrag auf Rückerstattung

Der Psychiater hält Michaela Kramm für nicht schuldfähig. Die Stimmen, die sie höre, seien Symptom ihrer Schizophrenie, eine Form von Wahnerkrankung. So lange sie für die Allgemeinheit ungefährlich sei, müsse sie aber nicht in die Psychiatrie. "Es stimmt nicht, was er sagt", schimpft die Angeklagte. "Eine Erkrankung sehe ich nicht bei mir. Man ist ja nicht immer gleich stark. Ich war teilweise überfordert. Vielleicht meint er das mit Wahn?"

Für ihre Taten kann sie nicht bestraft werden. Dennoch redet der Richter der wenig Schuldbewussten ins Gewissen, die ihn mehrmals unterbricht: "Ich habe das nicht selbst, das hat mir jemand beigebracht..." Aber sie habe sich überlegt, hier etwas Geld zu bekommen. Der Richter schaut sie fragend an. "Na, Fahrgeld", erklärt sie ihm. "Das kleine Stück sind Sie doch bestimmt gelaufen", entgegnet der Richter. Nein, das schaffe sie nicht. Also gut, Kurzstrecke. Ja, sie könne einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Hoffentlich steht auf dem Formular nicht die Kontoverbindung der Justizkasse.

* Name von der Redaktion geändert

Von Uta Eisenhardt
 
 
"Icke muss vor Jericht"

Ob Kneipenschlägerei oder Ehekrach: Die Prozesse am Amtsgericht Berlin spiegeln das pure Leben wider. In "Icke muss vor Jericht" berichtet Uta Eisenhardt über Prozesse mit dem gewissen Etwas.

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