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Bereits mehrere Verlage haben an den Memoiren des "Kannibalen von Rotenburg" Interesse angemeldet. Unterdessen distanzierte sich die Landeskirche von dem Interview einer Kasseler Kirchenzeitung mit dem "Kannibalen".
War es Mord - oder Tötung auf Verlangen? Der Prozess gegen den "Kannibalen von Rotenburg" wird neu aufgerollt. Der Angeklagte beharrt darauf, sein Opfer habe die Schlachtung gewollt.
Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, der Film verletze die Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes.
Armin Meiwes, der "Kannibale von Rotenburg", ist so auf "Männerfleisch" fixiert, dass er jederzeit wieder zum Messer greifen könnte - zu diesem Urteil kommmt der Psychiater Stolpmann, der sein Gutachten vor dem Frankfurter Landgericht präsentiert hat.
Die Staatsanwaltschaft hat lebenslänglich für den "Kannibalen von Rotenburg" gefordert. Von Armin Meiwes gehe eine große Gefahr für die Allgemeinheit aus. "Das war kein Mord", entgegnet die Verteidigung.
Er wird so schnell keine Menschen mehr schlachten und verspeisen können. Der Kannibale Armin Meiwes ist im zweiten Prozess zur Höchststrafe verurteilt worden: Lebenslänglich wegen Mordes.
In Deutschland ist er verboten, auf einem spanischen Filmfestival erhielt er einen Preis: "Rohtenburg", der Streifen über den Kannibalen Armin Meiwes. Das Gruselstück soll noch dieses Jahr in die spanischen Kinos kommen.
Armin Meiwes, der "Kannibale von Rotenburg", hatte gegen seine lebenslange Haftstrafe Berufung eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof seine Revision abgeleht - und Meiwes kann frühestens in 15 Jahren frei kommen.
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