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14. März 2008, 17:50 Uhr

Das sagen die stern.de-Leser

Ist es richtig, Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern zu verbieten? Die Bestätigung des Verbots durch das Bundesverfassungsgericht hat zu einer leidenschaftlichen Diskussion zwischen unseren Lesern geführt. Wo darf, wo muss der Staat sich einmischen? Hier lesen Sie eine Zusammenfassung der Beiträge.

Das Geschwisterpaar Patrick und Susan aus Leipzig. Patrick hatte auf die Aufhebung des Inzest-Paragrafen geklagt© IDECON-team/DPA

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Es bleibt dabei, Inzest ist in Deutschland verboten - der Beischlaf zwischen Geschwistern verstößt gegen das Grundgesetz. stern.de berichtete über das Urteil des obersten deutschen Gerichts, stern-Redakteur Holger Witzel kommentierte es. Das Interesse unserer Leser war ebenso groß wie ihre Diskussionsbereitschaft. Wie weit darf sich der Staat in das Privat- und damit in das Sexualleben seiner Bürger einmischen? Wo hört seine Schutzpflicht auf und wo beginnt die Bevormundung? Binnen weniger Stunden meldeten sich Hunderte Leser zu Wort.

"Denkt an die Erbkrankheiten!"

Dabei rieben sich die Leser vor allem an jenem Argument, dass das Inzestverbot mit der Schutzpflicht des Staates gegenüber Familien gerechtfertigt wird. Der zweite Senat hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass mögliche Kinder aus einer solchen Beziehung neben schweren genetischen Defekten auch möglicherweise schwerwiegenden familien- und sozialschädigenden Wirkungen ausgesetzt sind. Es sei auch naheliegend, dass Kinder aus Inzestverbindungen große Schwierigkeiten hätten, eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren nächsten Bezugspersonen aufzubauen, urteilen die Richter.

Viele Leser schlossen sich dieser Position an. "Früher war Inzest sehr verbreitet, speziell in ländlicher Gegend. Bei uns gab es Täler, wo bei jedem zweiten Bauernhof Behinderte aus dem Fenster schauten", schreibt Aprotheus. "Die Inzestrate war erschreckend! Denkt nur an die Kinder und Erbkrankheiten! Das Urteil ist bei einer solchen Betrachtungsweise richtig!" Ein anderer Leser begründet die Pflicht des Staates sich einzumischen dabei nicht einmal moralisch, sondern volkswirtschaftlich, nämlich mit den Kosten, die der Allgemeinheit durch den Inzest entstehen könnten. "Außer der menschlichen Tragödie kommen auch noch die Kosten für die Gesellschaft hinzu, einen behinderten Menschen das ganze Leben lang zu versorgen," schrieb Frankie2222. "Da hat doch die Gesellschaft auch was mitzureden, wenn so schwer in das Leben Dritter (hier: noch ungeborener Kinder) eingegriffen wird. Gesetze sollen schließlich die Unversehrtheit von Unschuldigen schützen."

Und wie ist es mit Frauen ab 40?

Die Kritiker dieser Begründungslinie bemängelten, dass man auch andere Menschen an der Fortpflanzung hindern müsse, wenn es darum gehe, Behinderungen auszuschließen. "Mit der Argumentation kann man gleich auch Frauen ab 40 verbieten, Kinder zu bekommen, da hier die Down-Syndrom-Gefahr wächst," schrieb Lady Sniper. "[…] Das trifft gleichermaßen auf alle anderen Paare zu, die zum Beispiel beide dieselbe Erbkrankheit haben. […] Ein behinderter Mensch ist genau so viel wert wie ein nicht-behinderter. Da hat ein Staat überhaupt nichts zu sagen, das ist allein die Entscheidung der Eltern." Auch die Behauptung, Kinder aus inzestuösen Verhältnissen würden sozial geächtet, wiesen einige Leser zurück. Das sei, fanden diese, weniger ein Problem des betroffenen Paares und der Kinder als vielmehr ein Problem des sozialen Umfelds der jeweiligen Familie. "Die schwerwiegenden familien- und sozialschädigenden Wirkungen, die im Urteil erwähnt werden, sind ausschließlich durch Menschen verursacht, die das inzestuöse Verhältnis (wie hier schon häufig erwähnt) 'ekelhaft', 'pervers', und so weiter finden. Wer sonst hindert diese Kinder an einem normalen Aufwachsen? Rationale Gründe gibt es keine", argumentiert Leser Vaben.

In dem Ziel, Kinder vor sexuellem Missbrauch in der Familie, durch nahe Verwandte, zu schützen, darin sind sich die Leser einig. Nur halten einige das Inzestverbot für das falsche rechtliche Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. "Sexueller Missbrauch bleibt sexueller Missbrauch, und dieser ist bereits nach anderen Gesetzen hinreichend verboten. Es braucht für die Ahndung von Vergewaltigung und Co. keinen Extra-Inzestparagraphen", schrieb hjohjo.

Was hat der Staat im Schlafzimmer zu suchen

So umstritten die Schutzpflicht des Staates im Inzestfall gegenüber möglichen Kindern war, so leidenschaftlich wurde auch sein grundsätzliches Recht diskutiert, sich überhaupt in das Sexualleben seiner Bürger einzumischen. Viele Leser sind der Ansicht, dass der Staat mit dem Urteil zu weit geht, weil die Beziehung des Klägers zu seiner Schwester auf beiderseitiger Freiwilligkeit beruht, weil es sich schlicht um Liebe handelt. "Wie kann es eigentlich in einem modernen, aufgeklärten und ansatzweise liberalen Land der Fall sein, dass sich der Staat in die Betten seiner Bürger einmischt?", schrieb pamela_1971. "Solange es auf Freiwilligkeit basiert und niemand dabei zu Schaden kommt, sollte grundsätzlich erstmal alles erlaubt sein." Eine Ansicht, die Sachsenwinni teilt, denn ein Gesetz könne nichts daran ändern, schreibt er, "dass sich zwei erwachsene leibliche Geschwister bis über beide Ohren ineinander verlieben, nicht mehr voneinander lassen können und zusammenleben wollen."

Alles ist erlaubt - außer die Fortpflanzung

Dem hielten andere Leser entgegen, dass diese Freiheit schlicht ihre Grenzen habe. Sportmakler beispielsweise zeigte sich überrascht, "dass sich bei diesem Thema so viele liberale Liebestolle zeigen […]. diese Liberalen sollten sich auch mal die Frage stellen, ob ihre Meinung Bestand hätte, wenn die eigenen Kinder ein Pärchen wären." Brave_New_World schrieb: "Ich begrüße diese Entscheidung, denn die Folgen für die Kinder sind zu gravierend." Andere Leser versuchten, einen Kompromiss zu definieren zwischen der Freiheit der Geschwister, sich zu lieben und dem vermeintlichen Schutzanspruch Dritter. Es dürfe eben nicht zur Fortpflanzung kommen, lautete der Vorschlag. "Nicht das "miteinander verkehren" sollte verboten sein, schrieb Roli84, "sondern das Zeugen gemeinsamer Kinder. Wir tolerieren ja auch gleichgeschlechtlichen Sex, sogar zwischen Brüdern wäre dieser legal. Mit wem man Spaß haben will ist doch jedermanns Privatsache." Und petervorweger geißelte die angebliche Widersprüchlichkeit der Gesetzeslage: "Es ist ja gerade nicht das Kinderkriegen, sondern das Sich-Lieben verboten. Und das ist eine Frechheit."

Wem nutzt die Gefänfnisstrafe?

Und so sehr sich die stern.de-Leser an dem Für und Wider, an allgemeinen Argumenten zum Inzestverbot rieben, so waren sich die meisten doch einig in ihrem Mitgefühl für das konkret betroffene Geschwisterpaar und dessen Kinder. Es handele sich um einen Sonderfall, argumentierten einige, weil sich die Geschwister nur deshalb ineinander hätten verlieben können, weil sie getrennt voneinander aufgewachsen seien. Auch jene, die dem Inzest kritisch gegenüber standen, zeigten Verständnis für den klagenden Bruder in seiner Rolle als Vater, der seine Familie zusammenhalten wolle. Weil der vierfache Vater Patrick S. nach dem Urteil nun eine zweite Haftstrafe antreten muss, zeigten viele Leser Mitleid mit der Familie. "Wem nützt das?", fragte petermeier, PreachTheGospel befand: "Dem Mann jetzt, nachdem die vier Kinder da sind, ins Gefängnis zu stecken, schafft viel mehr Probleme." Ähnlich äußerte sich auch techen: "Einen vierfachen Vater in den Knast zu schicken, seine Frau und die Kinder damit sehr sicher in seelische Nöte und noch dazu in Hartz IV zu treiben, schützt weder die Gesellschaft vor einem gefährlichen Straftäter noch hilft es irgendjemandem."

Dass das Geschwisterpaar durch den Gerichtsentscheid unverhältnismäßig hart getroffen wird, war der einzige Diskussionspunkt, in dem sich alle stern.de-Leser einig waren.

sh
 
 
KOMMENTARE (10 von 57)
 
Alex64 (17.03.2008, 14:08 Uhr)
Sachsenwinni
.. die Weisheit mit Löffeln gefressen?
Deine "moralischen Weisheiten" kannst du glatt vergessen, ebenso wie deine geistige Eingeschränktheit auf moralische-emotionale Entrüstung über diese "Ungerechtigkeit".
Die Rechtslage ist klar, und solange der §173 StGB nicht im formalen Gesetzgebungsverfahren geändert wird, ist und bleibt Inzest strafbar. Punkt.
Das, sachsenwinni und danov, nennt sich im Übrigen auch Moral; sich an bestehende Gesetze zu halten, auch wenn sie dem Einzelnen oder einer Minderheit in einer Demokratie nicht unbedingt in den eigenen moralischen Kram passen.
Und danov: 2 der 4 Kinder sind behindert. Alles Theorie? Alles Zufall?
"Hier geht es nicht um Recht, hier geht es um Moral! Und DAS hast Du nicht verstanden!"
Falsch. Hier ging es tatsächlich um Recht, nur selbstgerechten Aposteln wie IHNEN geht es um Moral.
SIE sollten sich mit ihren selbstgerechten Moralvorstellungen von einer besseren Welt nach ihren Maßstäben ganz schnell in eine ruhige Ecke begeben – oder sich einen Staat zum Leben aussuchen, der ihrer Moral und ihrem Unwissen genehm ist.
sachsenwini (17.03.2008, 11:02 Uhr)
@ danov … FAKT ist, dass Alex nie begreifen wird, um was es hier eigentlich geht.

FAKT ist, dass Schulwissen, auch wenn es über Generationen weiter getragen wird, nicht stimmen muss.
FAKT ist, dass inzwischen viele Gesetze geändert wurden, weil sie einfach nicht gerecht und logisch waren.
FAKT ist, dass nach einem veralteten Gesetz und einer klerikal verklemmten Moralvorstellung der Geschlechtsverkehr zwischen Bruder und Schwester strafbar ist, auch wenn dabei keine Kinder gezeugt werden.
FAKT ist, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zwischen zwei Schwester oder zwei Brüdern nicht strafbar sind.
FAKT ist, dass es andererseits nicht verboten ist, Kinder zu zeugen, auch wenn diese mit großer Wahrscheinlichkeit behindert sein könnten.
FAKT ist, dass dieses Gesetz in sich unlogisch und widersprüchlich ist, und so keinen Sinn macht.
FAKT ist, dass sich ein vereintes Europa endlich auf eine einheitliche, logische, gerechte und sinnvolle Rechtssprechung einigen muss.
danov (17.03.2008, 10:36 Uhr)
@ Alex64
Du verstehst mich falsch, ich jammere nicht (warum sollte ich auch, es ist nich meine Familie, die hier zerstört wird)! Ich finde nur Leute wie Dich, die ihre armseligen Vorstellungen von Moral in der heutigen Zeit über das Wohl einer Familie stellen, und das mit "Argumenten" die jeglicher Grundlage entbehren, absolut ekelhaft! Genau die Art von Leute sollten erstmal vor der eigenen Tür kehren, bevor sie mit dem Finger auf andere zeigen! Hier geht es nicht um Recht, hier geht es um Moral! Und DAS hast Du nicht verstanden!
Alex64 (17.03.2008, 09:49 Uhr)
danov
FAKT ist, du kannst dir die beliebte Nazikeule sonstwohin stecken.
FAKT ist, ihr habt in Biologie nicht aufgepasst (auch wenn ich bezweifle, das ihr bis in die gymnasiale Oberstufe vorgedrungen seid).
FAKT ist, du verwechselst Polemik (Liebe und Emotionen) mit Argumentation.
FAKT ist, das der Junge wieder besseren Wissens und vorsätzlich einen Straftat begangen hat.
FAKT ist, das er damit gegen geltendes recht verstossen hat.
FAKT ist, dass dies mehrmals der Fall war.
FAKT ist, das es sich dabei um einen Wiederholungstäter handelt.
FAKT ist auch, das es keine Gleichheit im Unrecht gibt.
Was soll also euer Gejammere?
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sachsenwini (17.03.2008, 08:54 Uhr)
@ menschmicha … Jedes Gericht müsste sich dieser Logik anschließen.

Den Kinder, die nun mal da sind und auch der Familie, muss so gut wie möglich geholfen werden.
Das geschieht nicht, in dem man den Vater wieder einmal einsperrt.
Weitere Kinder kann der sterilisierte Vater nicht mehr zeugen.
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Inzwischen hat ihm die Staatsanwaltschaft Leipzig eine "Ladung zum Haftantritt" zukommen lassen, nach der er am 31. März seine17-monatige Haftstrafe am antreten muss.
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Es wäre jetzt an den Herrn Ministerpräsidenten, eine Begnadigung auszusprechen. Anschließend sollte sich der Europäische Gerichtshof Gedanken über eine gesetzliche Gleichbehandlung in Europa machen.
menschmicha (17.03.2008, 08:29 Uhr)
Und wenn schon Kinder da sind?
Es ist den Kindern nicht geholfen, wenn der Vater ins Gefängnis muß. Es ist halt schwierig eine Norm aufzustellen ohne eine Strafandrohung. Trotzalledem sollten diese eher seltenen Fälle aus Gründen der Menschlichkeit ohne das Strafgesetzbuch gelöst werden. Im vorliegenden Fall kann halt nur noch ein Gnadengesuch helfen - der europäische Gerichtshof würde Jahre brauchen um hier ein Urteil zu fällen.
Insbesondere, wenn keine Gewalt im Spiel ist, hat der Gesichtspunkt so gut wie möglich zu helfen, Vorrang vor allen anderen Gesichtspunkten. Und das gilt dann natürlich für Eltern und Kinder. mfg. Michael
sachsenwini (15.03.2008, 23:40 Uhr)
Gleiches Recht für Alle

Dann sind wir also wieder so weit, dass sich jedes Brautpaar vor der Eheschließung einem Amtsarzt vorzustellen hat, der dann entscheidet, ob diese in der Lage sind einen erbgesunden Nachwuchs zu zeugen, im Zweifelsfalle kann nur nach einer Zwangssterilisation eine Ehe oder ein eheähnliches Verhältnis eingegangen werden.
.
Die Einschränkung, die für Geschwister gilt muss für Alle gelten, oder aber die Freiheit, die für Alle gilt muss auch für Geschwister gelten.
danov (15.03.2008, 21:58 Uhr)
@ peterdevries
Im allgemeinen finde ich es auch MORALISCH verwerflich, aber hier geht der Staat zu weit! So macht man aus Recht Unrecht! Ich hoffe von ganzem Herzen, dass das Urteil im Sinne der Familie revidiert wird!
Hoffentlich lernt Justitia, im dunkeln zu sehen! Denn es ist moralisch mindestens genauso verwerflich, eine intakte Familie zu zerstören!
danov (15.03.2008, 21:53 Uhr)
@ peterdevries
Diesmal möchte ich Ihnen mal grundsätzlich zustimmen bezüglich Ihrer Thesen.
Aber hier handelt es sich um einen konkreten Fall, und nicht um allgemeine Risiken! Und in diesem speziellen Fall wird eine gesunde und intakte Familie auseinander gerissen und durch den Staat zerstört! Und DAS ist das Problem hier!
peterdevries (15.03.2008, 21:32 Uhr)
@danov und @sachsenwini
@danov: ich bin damit einverstanden dass kinder die da sind glecklich sein sollen und das recht auf leben haben. Es handelt sich hier um eine sehr kontroversielle diskussion. Naemlich: wenn man man weiss dass man Kinder auf die welkt setzt die mit mindestens 50%ige sicherheit schwere behinderungen haben werden. Sollte mann das dann tun? Sollte mann dan nicht lieber adoptieren? Denn diese kinder haben nicht "kuschelige" down syndrome, oder sind taub, sondern haben schwerste schmerzen auszusetzen. Denken Sie z.B. an kinder die auf die welt kommen ohne haut, und schwerste schmerzen haben. Kinder mit zwei koepfe. Will man das als eltern auf den gewissen haben? Ich wuerde persoenlich dafuer waehlen das sichere zu tun, und ein kind zu adoptieren. Aber jede seine eigene Meinung. Ich habe auch immer gesagt dass es fuer mich egal ist wenn geschwister sich lieben, sie sollten sich aber bewusst sein von der Verantwortung die sie haben ggu ihre nakommen.
@Sachsenwini: noch einmal und dan hoer ich auf.. Es ist da nichts umstritten. Laufen sie in Ihre naechste Uni (obohl ich vermute dass sie seeeeeeeeeehr weit weg von einem wohnen) und fragen sie mal nach...
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