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17. März 2011, 11:57 Uhr

Staatsanwalt fordert 14 Jahre Haft

14 Jahre und sechs Monate Haft, anschließend Sicherungsverwahrung: Die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrem Plädoyer im Prozess um den Inzest-Fall von Fluterschen nur knapp unter der Höchststrafe. Der Angeklagte soll zwei Töchter missbraucht und verkauft haben.

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Der Angeklagte soll seine Töchter missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben© Torsten Silz/AFP

Im Westerwälder Missbrauchsprozess hat die Staatsanwaltschaft 14 Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten aus dem Dorf Fluterschen gefordert. Außerdem beantragte die Anklage am Donnerstag vor dem Landgericht Koblenz die Unterbringung des angeklagten Detlef S. in der Sicherungsverwahrung. Der 48-jährige habe in einer Vielzahl von Fällen vor allem seine leibliche Tochter und eine Stieftochter sexuell missbraucht und für bezahlte sexuelle Handlungen weiteren Männer zugeführt, begründete Staatsanwalt Thorsten Kahl die Strafmaßforderung, mit der die Anklage nur geringfügig unter der Höchststrafe von 15 Jahren blieb.

Angeklagter hatte teilweise gestanden

S. hatte mit seiner heute 28 Jahren alten Stieftochter acht Kinder gezeugt und beging nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in einem Zeitraum von 20 Jahren an den Kindern insgesamt 136 Sexualstraftaten, darunter sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Schutzbefohlenen, Vergewaltigung und Förderung sexueller Handlungen an Minderjährigen. Der Familienvater hatte vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt und die Taten an seiner heute 18 Jahre alten leiblichen Tochter gestanden. Der Staatsanwalt sah jedoch auch seine Täterschaft im Fall der Stieftochter und eines laut Anklage ebenfalls missbrauchten Stiefsohns als erwiesen an. Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe gegen S. "in vollem Umfang bestätigt", sagte Kahl.

Urteil am kommenden Dienstag

Der Staatsanwalt sagte in seinem Schlussvortrag, die Opfer des Angeklagten seien "schwer traumatisiert". "Sie werden ihr ganzes Leben lang unter den Taten des Angeklagten leiden." Alle Opfer bräuchten "dringend therapeutische Unterstützung". Die Anklage betrachtete es als erwiesen, dass die Stieftochter erstmals im Alter von zwölf Jahren von S. missbraucht wurde, die Tochter im Alter von neun Jahren.

Für Donnerstag waren in dem Prozess auch die Plädoyers der Nebenklage vorgesehen. Der Schlussvortrag der Verteidigung ist für kommenden Montag geplant, das Urteil soll am nächsten Dienstag fallen.

seh/AFP
 
 
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