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11. Mai 2011, 15:10 Uhr

Gericht schließt Beweisaufnahme

Der Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann neigt sich dem Ende zu. Das Landgericht Mannheim hat die Beweisaufnahme beendet. Sowohl Anklage als auch Verteidigung sind am Ende nochmal abgeblitzt.

Jörg Kachelmann, Prozess, Vergewaltigung, Landgericht Mannheim

Wettermoderator Jörg Kachelmann auf der Fahrt zum Landgericht Mannheim© Ronald Wittek/DPA

Nach dem Ende der Beweisaufnahme steht nun im Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann die Urteilsverkündung bevor. Nach 41 Verhandlungstagen lehnte das Landgericht Mannheim alle noch offenen Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. Am 31. Mai soll das Urteil gesprochen werden. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn zeigte sich zuversichtlich. Er habe "keinen Anlass in Depression zu verfallen" - im Gegensatz zu der Prognose noch zur Jahreswende, sagte Schwenn am Rande der Verhandlung.

Plädoyers für die kommenden Wochen geplant

Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Ex-Geliebten dürften es schwer haben, an ihrer bisherigen Linie festzuhalten, sagte Schwenn. Die 38-jährige Frau wirft Kachelmann vor, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe. Die Plädoyers der Anklage und der Nebenklage sind für den 18. Mai geplant. Am 24. Mai kommt die Verteidigung zu Wort. Das Gericht bestätigte außerdem, dass Kachelmann Anfang März in der Schweiz geheiratet hat.

Schwenn nutzte den 41. Verhandlungstag, um noch einmal die Berichterstattung in einigen Medien scharf zu kritisieren. Der Hamburger Staranwalt sprach von einer "unglaublichen Verrohung". Die Berichterstattung im Fall Kachelmann habe in der Tat ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht, das erhebliche Folgen für das Leben des Angeklagten habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling.

Verteidiger scheitert mit Anträgen

Das Gericht lehnte allerdings den Antrag Schwenns ab, "Focus" und "Bild am Sonntag" zur Herausgabe einer möglichen Vergütungsvereinbarung mit einer Schweizer Zeugin zu zwingen. Es sei nicht eindeutig, dass die Frau die Quelle für die Berichterstattung in den beiden Medien gewesen sei, erklärte das Gericht. Die angebliche Ex-Freundin war im Februar in der Schweiz unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Details aus der Vernehmung tauchten später in der Presse auf.

Die Verteidigung scheiterte auch mit dem Antrag, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das Gericht sah keinen Grund, seine Unparteilichkeit infrage zustellen. Mattern hatte die Ex-Geliebte nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht. Er konnte weder beweisen, dass sich die Frau die Verletzungen an Hals und Oberschenkel selbst zugefügt hat, noch dass sie von Kachelmann stammen.

Den Antrag der Staatsanwaltschaft, Zeugen zu angeblichen Medienkontakten der Kachelmann-Seite vernehmen lassen, lehnte das Gericht ebenfalls ab.

tkr/DPA
 
 
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