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22. Oktober 2011, 13:42 Uhr

Anklage fordert Haft, Verteidigung Freispruch

Der deutsche Arzt Dieter K. soll seine Stieftochter getötet haben. Die Anklage fordert 15 Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch. Der Fall Kalinka beschäftigt die Justiz seit knapp 30 Jahren.

Kalinka-Prozess, Paris, Bamberski

Andre Bamberski (r), der leibliche Vater der vor fast drei Jahrzehnten getöteten Kalinka Bamberski, mit seinem Anwalt© Yoan Valat/DPA

Tag der Entscheidung im Fall Kalinka Im Prozess um den Tod der 14-jährigen Kalinka hat die Staatsanwaltschaft in Paris 15 Jahre Haft für den Stiefvater des Mädchens gefordert. Dieter K. habe sich der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, ohne dass ein Tötungsvorsatz vorlag, sagte Staatsanwalt Pierre Kramer in seinem Plädoyer am Freitagabend in Paris. Die Verteidigung forderte am Samstag einen Freispruch für den Arzt, der aus dem Kreis Lindau am Bodensee stammt. Das Urteil der Geschworenen soll am Samstagabend fallen.

Der deutsche Arzt steht in Frankreich vor Gericht, weil er vor knapp 30 Jahren seine Stieftochter Kalinka am Bodensee getötet haben soll. Der leibliche Vater von Kalinka, André Bamberski, wirft Dieter K. vor, seine Tochter 1982 vergewaltigt und mit einer Spritze getötet zu haben. Nachdem in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen Dieter K. eingestellt worden war und die Bundesrepublik den Arzt nicht an Frankreich auslieferte, hatte Bamberski den Arzt 2009 nach Frankreich entführt. Bamberski äußerte sich am Samstag enttäuscht, dass der Angeklagte zu einer geringeren Tat als Mord verurteilt werden solle.

Problematische Beweislage

"15 Jahre sind bereits ein bisschen lebenslänglich", sagte dagegen Staatsanwalt Kramer. Das Schwerste in dem Prozess sei, eine Vergewaltigung nachzuweisen. Ohne den Beweis, dass Dieter K. Kalinka vergewaltigt habe oder dies versucht habe, sei die Hypothese, dass er die Tat mit einem Mord vertuschen wollte, nicht haltbar. Kramer ging aber davon aus, dass Dieter K. geplant habe, seine Stieftochter zu vergewaltigen. Um sie gefügig zu machen, habe er ihr Beruhigungsmittel gespritzt - die Medikamente jedoch töteten das Mädchen.

Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück und forderte einen Freispruch für ihren Mandanten. "Dieter K. ist unschuldig", sagte Rechtsanwalt Yves Levano und holte gegen die Justiz aus: "Das deutsche Rechtssystem auf einer Seite und das französische auf der anderen wenden sich gegenseitig den Rücken zu." Dieter K. werde wie ein Spielball zwischen beiden Seite herumgeschubst. Bevor das Gericht über ein Urteil berät, will Dieter K. sich äußern. Er weist von sich, an dem Tod Kalinkas Schuld zu haben.

Dieter K. wurde 1995 in Abwesenheit in Frankreich wegen Tötung seiner Stieftochter zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2001 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass der französische Prozess in Abwesenheit des Angeklagten und ohne anwaltliche Verteidigung rechtswidrig gewesen sei.

DPA
 
 
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