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13. Januar 2006, 20:04 Uhr
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"Irres Gefühl als Herrscher"

War es Mord - oder Tötung auf Verlangen? Der Prozess gegen den "Kannibalen von Rotenburg" wird neu aufgerollt. Der Angeklagte beharrt darauf, sein Opfer habe die Schlachtung gewollt.

Armin Meiwes hat sein Opfer getötet, zerlegt und teilweise gegessen - und muss sich erneut vor Gericht verantworten© Uwe Zucchi/DPA

Bei der Wiederauflage des Mordprozesses gegen den so genannten Kannibalen von Rotenburg strebt der 44-jährige Angeklagte eine mildere Strafe an als beim ersten Urteil 2004.

Zum Auftakt des Prozesses vor dem Frankfurter Landgericht ließ Armin Meiwes am Donnerstag von seinen Verteidigern erklären, dass er ein Urteil wegen Tötung auf Verlangen und damit eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft erreichen wolle. Sein Opfer habe vor und während der Tat im März 2001 klar und eindeutig seinen Willen erklärt, von Meiwes getötet und danach geschlachtet zu werden, begründete er seine Forderung.

Das alte Urteil von achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags hatte der Bundesgerichtshof 2005 aufgehoben und eine Neuverhandlung in Frankfurt angeordnet.

Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt

Zu Beginn des Prozesses zweifelten die Verteidiger die Zuständigkeit des Frankfurter Landgerichtes an. Die Anwälte des angeklagten 44-jährigen Computertechnikers beantragten deshalb, das Gericht abzulehnen. Die Verhandlung wurde daraufhin kurz unterbrochen.

Nach ihrer Ansicht sind die Landgerichte Fulda, Marburg oder Gießen zuständig. Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr den Fall an das Landgericht Frankfurt verwiesen. Nach Ansicht der Richter kann ein derartiger Fall kleineren Gerichten nicht zugemutet werden.

Meiwes war pünktlich erschienen und hatte gelöst mit seinen drei Anwälten gescherzt. Der 44-Jährige muss sich wegen Mordes verantworten, weil er im März 2001 einen Ingenieur aus Berlin - angeblich mit dessen Einverständnis - getötet, zerlegt und teilweise gegessen hat. Die Männer hatten sich im Internet kennen gelernt.

Die Anklage lautet wieder auf Mord

Im ersten Prozess hatte Meiwes seine Bluttat im Kasseler Prozess gestanden und ausführlich geschildert. In Frankfurt wird der grausige Fall komplett neu aufgerollt. Die Anklage lautet wie im ersten Prozess auf Mord. Das Frankfurter Gericht muss nun im Karlsruher Auftrag prüfen, ob Meiwes nicht doch in erster Linie zur sexuellen Lustbefriedigung getötet hat und um andere Straftaten erst zu ermöglichen, wie etwa die Störung der Totenruhe und die Verbreitung der Gewaltbilder im Internet.

Gericht sieht nur Auszüge des grausigen Videos

Bei der Neuauflage des Prozesses erwartet das Frankfurter Landgericht hohe psychische Belastungen für die Beteiligten. Aus diesem Grunde habe die 21. Strafkammer den zwei Schöffen zwei weitere Ergänzungsschöffen zur Seite gestellt, erklärte Gerichtssprecher Klaus Wiens. Einen Ergänzungs-Berufsrichter hat die Kammer nicht vorgesehen.

Neben der Anklage und einer Darstellung der bisherigen Rechtsprechung in dem Fall werden bereits am Donnerstag längere Ausführungen des Angeklagten erwartet. Auch für den zweiten Verhandlungstag am nächsten Montag sind laut Gericht zunächst noch keine Zeugen geladen. Einen gut vier Stunden langen Videofilm, den er während seiner Tat gedreht hat, will sich das Frankfurter Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit und lediglich in relevanten Auszügen ansehen, teilte der Vorsitzende Richter Klaus Drescher mit. Auf die grausamsten Video-Bilder wollen die Richter verzichten.

"Irres Gefühl, Herrscher über einen anderen zu sein"

Die Psyche des Täters wird in dem neuen Prozess ebenfalls noch einmal gründlich beleuchtet. Dass etwas anderes dabei herauskommt, scheint aber schon deshalb unwahrscheinlich, weil nach Auskunft des Frankfurter Gerichts dieselben Gutachter geladen sind. Dass selbstlose Sterbehilfe hinter dem blutigen Schlachtritual stehen könnte, hatten schon die Kasseler Richter verneint. Als Beleg für die Allmachtsfantasien des Kannibalen diente beispielsweise der Satz aus einem Meiwes-Brief: "Es ist ein irres Gefühl, der Herrscher über einen anderen zu sein und ihn in Portionen zu schneiden."

Der Psychiater Georg Stolpmann aus Göttingen und der Berliner Sexualwissenschaftler Klaus Beier bescheinigten Meiwes in ihren Gutachten eine "schwere seelische Abartigkeit mit schizoiden Zügen", gleichzeitig aber auch die volle Schuldfähigkeit. Damit fehlte die juristische Grundlage, Meiwes in die Psychiatrie zu schicken, wo er nach Meinung etwa des Kasseler Richters Volker Mütze hingehört.

Meiwes will Kinofilm verhindern

Wie schon bei der ersten Auflage trifft der Prozess um den spektakulären Kannibalismus-Fall auf große mediale Aufmerksamkeit. Zu den Verhandlungen haben sich rund 70 Journalisten akkreditiert, die unter anderem britische und schwedische Medien vertreten. Ein großer Publikumsandrang wird ebenfalls erwartet.

Den Start eines Kinofilms über die blutige Tat will der Angeklagte nach Angaben seines Anwalts möglichst verhindern. Der millionenteure Streifen "Rohtenburg" der amerikanischen Produktionsfirma Atlantic Streamline, der am 9. März in Deutschland anlaufen soll, sei ohne Einwilligung des Angeklagten entstanden.

DPA/Reuters
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