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17. Januar 2006, 17:56 Uhr

"Menschenfleisch essen ist legal"

Armin Meiwes glaubt an seine Unschuld. Er wisse zwar, dass das Essen von Menschen tabu sei, nicht jedoch strafbar. So zumindest habe er die juristische Literatur verstanden.

Armin Meiwes vor der Verhandlung: "Es war kein Mord und kein Totschlag, sondern Tötung auf Verlangen"© Boris Roessler/DPA

Der "Kannibale von Rotenburg" hat im Frankfurter Mordprozess auch den Anklagevorwurf "Störung der Totenruhe" bestritten. Armin Meiwes sagte am Dienstag vor dem Landgericht, ihm sei zwar schon klar gewesen, dass das Schlachten eines Menschen tabu sei. Dass es strafbar sei, habe er dagegen nicht gewusst. Er habe im Gefängnis Gesetzesbücher gelesen und darin keine entsprechende Regelung gefunden, sagte der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen PC-Service-Techniker Mord aus zwei Motiven vor: zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich Störung der Totenruhe. Nach Paragraf 168 kann "beschimpfender Unfug" an Verstorbenen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Asche Verstorbener werde auf Wunsch doch auch zu Diamanten gepresst

Meiwes argumentierte dagegen, die Plastination von Leichen für die Ausstellung "Körperwelten" sei auch nicht strafbar. Außerdem werde die Asche Verstorbener mittlerweile auf Wunsch zu Diamanten verarbeitet. Meiwes legte Wert erneut darauf, dass er den 43-jährigen Berliner Bernd B. auf dessen ausdrücklichen Wunsch getötet habe. Es sei kein Mord und kein Totschlag, sondern Tötung auf Verlangen gewesen. "Sonst hätte ich es nicht getan", sagte er. "Ich wollte, dass Bernd glücklich ist."

Der Kannibale sagte, B. habe "ja nun die bizarre Vorstellung" gehabt, "dass ihm das Fleisch von den Knochen gerissen wird". Der Rotenburger hat gestanden, die Leiche zerstückelt und das Fleisch nach und nach zu Mahlzeiten verarbeitet zu haben. Auf die Frage, warum er bestimmte Körperteile nicht gegessen habe, antwortete Meiwes am Dienstag, er habe sich zum Teil geekelt und Angst vor Krankheiten gehabt.

Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten seine erste Aussage nach der Festnahme am 10. Dezember 2002 vor. Dabei ging es um die Vorgänge auf dem Kasseler Bahnhof. Bernd B. hatte sich am 9. März 2001 nach den ersten Stunden im Haus von Meiwes zur Rückkehr nach Berlin entschlossen und bereits in Kassel eine Fahrkarte gekauft. Der Kannibale hat dazu erklärt, B. habe es sich dann doch wieder anders überlegt und mit ihm nach Rotenburg zurückfahren wollen. Laut polizeilichem Vernehmungsprotokoll hatte Meiwes jedoch "intensiv auf ihn eingewirkt". Am Dienstag räumte der Angeklagte ein, er habe B. zu überreden versucht, zu bleiben, aber nicht "intensiv".

Für den Bundesgerichtshof war dieser Überredungsversuch ein Argument, das gegen eine Tötung auf Verlangen spricht. Der BGH hatte unter anderem damit den Revisionsantrag der Verteidigung zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft erreichte beim BGH eine Aufhebung des auf Totschlag lautenden Urteils des Kasseler Landgerichts. Der Prozess wird am 31. Januar fortgesetzt.

AP
 
 
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