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23. Dezember 2009, 07:16 Uhr

Straftäter muss in Sicherungsverwahrung bleiben

Trotz der Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hat das Bundesverfassungsgericht einen als gefährlich geltenden Straftäter weiter in Sicherungsverwahrung belassen. In einer Entscheidung vom Dienstag lehnte eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts den Eilantrag des Straftäters ab.

Ein gefährlicher Straftäter, der wegen der Entscheidung des Straßburger Menschenrechtsgerichts zur Sicherungsverwahrung sofort auf freien Fuß kommen wollte, muss vorerst weiter hinter Gittern bleiben. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom Dienstag und lehnte den Eilantrag des Mannes auf Freilassung ab. Es bestehe die Gefahr, dass er wieder erhebliche Straftaten begehen wird, begründete das Gericht. Er müsse deshalb in Sicherungsverwahrung bleiben, bis sein Fall im Hauptsacheverfahren anhand der Straßburger Vorgaben geprüft werde, heißt es in dem Beschluss.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Deutschland am vergangenen Donnerstag die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und das Verbot rückwirkender Strafen verurteilt. Karlsruhe war bisher der Auffassung, dass die Sicherungsverwahrung keine Strafe sei, sondern eine "Maßregel zur Besserung und Sicherung". Daher sei das Rückwirkungsverbot für Strafen hier nicht anwendbar.

DPA/AP/AFP
 
 
 
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