. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
29. Juli 2010, 12:30 Uhr

Gericht entlässt Kachelmann aus U-Haft

Jörg Kachelmann ist frei und hat das Untersuchungsgefängnis verlassen. Das Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Strafrechtler werten dies als deutliches Signal zugunsten des Moderators.

Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann ist nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß. Im Blitzlichtgewitter zahlreicher Fotografen und Kameraleute verließ er am Donnerstagmittag frisch rasiert in einem langärmligen, weißen Shirt die Justizvollzugsanstalt Mannheim.

Zu seiner Entlassung wollte sich Kachelmann nicht äußern. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock sagte: "Die Unschuldsvermutung ist wieder auferstanden." Die Freilassung sei eine Genugtuung. Sein Mandant bedanke sich bei allen, die ihn während dieser Zeit unterstützt hätten, sowie den Mitgefangenen und Beamten für die "vorzügliche Behandlung" in der Zeit der "ungerechten Untersuchungshaft".

Laut Gericht steht Aussage gegen Aussage

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen Kachelmann aufgehoben und seine "umgehende Freilassung" angeordnet. Der Strafsenat des OLG entschied, dass "im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe". Der 52-Jährige soll seine frühere Freundin vergewaltigt haben. Er bestreitet das.

Da das mutmaßliche Opfer des Wetterexperten die einzige Belastungszeugin sei, stehe Aussage gegen Aussage, erklärten die Richter. Bei der Ex-Freundin des Schweizers könnten außerdem "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive" nicht ausgeschlossen werden.

Die Frau habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zur Vorgeschichte und den Umständen der Vergewaltigung zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Aufgrund der Untersuchungen und Gutachten könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.

"Ich bin nicht dazu da, Vorwürfe zu machen"

"Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Justizskandal Grenzen gesetzt", sagte Birkenstock. Er werde jetzt mit seinem Mandanten konzentriert die Hauptverhandlung vorbereiten, der sie zuversichtlich entgegensähen. "Ich bin nicht dazu da, Vorwürfe zu machen. Ich bin Strafverteidiger, mein Beruf ist es, ungerecht einsitzende Gefangene aus der Untersuchungshaft zu holen und das ist uns heute Gott sei Dank gelungen."

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Ermittler werfen dem Wettermann vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben.

Kachelmann war am 20. März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Kanada auf dem Flughafen Frankfurt am Main verhaftet worden. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung war bislang ab dem 6. September vor dem Mannheimer Landgericht geplant. Ob sie zu diesem Zeitpunkt oder später stattfindet, ist derzeit ungewiss. Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach der Freilassung Kachelmanns ist dies nicht mehr notwendig. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft.

"U-Haft-Beendigung erster Klasse"

Nach Ansicht des Strafrechtlers Ulrich Wehner ist die Aufhebung des Haftbefehls ein "sehr deutliches Signal" zugunsten des Fernsehmoderators. "Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was jedenfalls ein Hinweis auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann ist", sagte der Berliner Strafrechtsanwalt.

Das Landgericht könne in der Hauptverhandlung gegen Kachelmann zwar "rechtlich völlig autonom" entscheiden. Die Richter seien nicht an die OLG-Entscheidung gebunden, sagte Wehner. Und trotzdem könne die Beurteilung durch das Oberlandesgericht "faktisch ein Signal" sein. "Das war eine U-Haft-Beendigung erster Klasse", sagte der Strafrechtsexperte. Im Gegensatz dazu sei es auch möglich, einen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, dann bestehe er jedoch weiter.

Das Oberlandesgericht hatte auf den Unterschied zwischen "hinreichendem" und "dringendem" Tatverdacht hingewiesen. "Dies sind verschiedene Verdachtsstufen", erläuterte Wehner. "Ein hinreichender Tatverdacht ist erforderlich, damit eine Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet werden kann." Eine Verurteilung muss wahrscheinlich erscheinen. "Für einen dringenden Tatverdacht muss die Wahrscheinlichkeit groß sein, dass der Beschuldigte auch der Täter ist. Diese Voraussetzungen sind auch für eine Untersuchungshaft nötig", sagte Wehner. Die höheren Anforderungen seien wichtig, weil die Untersuchungshaft die schwerwiegendste Möglichkeit darstelle, ohne Urteil in das Leben eines Menschen einzugreifen.

Noch nicht zurück auf den Bildschirm

Die ARD lässt ihren Wetterexperten nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis noch nicht wieder vor die Kamera. "Wir warten das schwebende Verfahren ab", sagte ein Sprecher der Programmdirektion in München. "Durch die Aufhebung des Haftbefehls ist für uns keine neue Ausgangslage entstanden." Kachelmann hatte für den Sender bis zu seiner Festnahme regelmäßig um 19.50 Uhr sowie in den "Tagesthemen" das Wetter präsentiert.

Lesen Sie zum Fall Kachelmann ...

Lesen Sie zum Fall Kachelmann ... ... alle Hintergründe und aktuellen Informationen in der Titelgeschichte des neuen stern

mad/DPA/APN
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Kachelmann Produktions AG Aktionärstreffen hinter schwedischen Gardinen abgesagt

Doch kein Aktionärstreffen im Gefängnis. Kurzfristig ist die geplante Generalversammlung der Kachelmann Produktions AG in der Mannheimer Justizvollzugsanstalt abgesagt worden. mehr...

Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann Wie beweist man eine Vergewaltigung?

Eine Frau behauptet, Jörg Kachelmann habe sie vergewaltigt, der Moderator bestreitet das. Wie können Ärzte Vergewaltigungen feststellen? Hier erklärt Gerichtsmediziner Tsokos, was er tun würde. mehr...

Geburtstag im Knast Jörg Kachelmann feiert ohne Kuchen und Geschenke

Gefängniszelle statt Feier: Seinen 52. Geburtstag hat TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann am Donnerstag in der Justizvollzugsanstalt Mannheim verbracht. Geburtstagsfeiern mit Blumen, Geschenken oder Kuchen seien in der Haft nicht üblich, sagte Anstaltsleiter Romeo Schüssler auf Anfrage. mehr...

Prozessauftakt am 6. September Kachelmann vor dem Kadi

Der Vergewaltigungs-Prozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann beginnt nach Angaben des Mannheimer Landgerichts am 6. September. Das Verfahren soll bis Ende Oktober dauern, teilte das Gericht am Freitag mit. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe