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Schmerzensgeld für einen Kindesmörder: Mit dieser Forderung wird Magnus Gäfgen noch einmal den Gerichtssaal füllen.
Was bleibt von einem Mann, der im Gefängnis sitzt, weil er kleine Jungen getötet haben soll? Der stern hat Reste des Hausstands von Martin N. durchsucht. Es steckten interessante Beweismittel drin.
Heikles Urteil vom Frankfurter Landgericht: Der Kindesmörder Magnus Gäfgen muss wegen polizeilicher Folterdrohungen entschädigt werden. Viel Geld wird er jedoch nicht sehen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kindesmörder Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage Recht gegeben. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Für Gäfgen ist das dennoch nur ein halber Sieg.
Das Urteil über den "Maskenmann" ist so wenig überraschend wie vernichtend: Martin N., mutmaßlicher Kindesmörder und Kinderschänder, leidet an einer "schweren seelischen Abartigkeit". Nach dem Gutachten eines Psychiaters droht dem 41-Jährigen die Höchststrafe.
Die Volksseele kocht: Dass ein verurteilter Kindesmörder eine Entschädigungszahlung erhält, widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Immerhin: Magnus Gäfgen wird die ihm zugesprochenen 3000 Euro niemals in den Händen halten.
"Skandal", "Ohrfeige", "Entsetzen": Das Schmerzensgeld für den Kindermörder Magnus Gäfgen löst Verärgerung aus. Der Richter begründet seine Entscheidung ganz kühl.
Magnus Gäfgen bekommt Schmerzensgeld. Grund des Urteils des Frankfurter Landgerichts: Dem Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler wurde im Verhör Folter angedroht.
Perfide Taktik in Schwerin: Gewaltbereite rechte Kameradschaften haben die NPD infiltriert und wollen am 17. September in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einziehen.
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