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25. März 2010, 14:26 Uhr

Gericht lässt Kündigung wegen Schweißgeruchs zu

Ungewöhnlicher Prozess in Köln. Weil die Stadt einen Architekten wegen Schweißgeruchs und schmutziger Hände gefeuert hatte, war dieser vor das Arbeitsgericht gezogen. Jetzt urteilten die Richter: Die Entlassung war rechtens.

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"Ich empfinde das als absolut erniedrigend": Der Kläger (l.) mit seinem Rechtswanwalt© Friedemann Vogel/DDP

Das Arbeitsgericht Köln hat am Donnerstag eine Klage gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen. Ein 50-jähriger Architekt, der von der Stadt Köln noch in der Probezeit entlassen worden war, hatte argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil sie mit mangelnder Körperhygiene begründet worden war. Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies die Kündigung nicht unwirksam mache. So etwas sei nur in Fällen von schwerer Diskriminierung denkbar.

Vor Gericht war bei dem Kläger von Schweißgeruch keine Spur. Seine Hände waren sauber, die äußere Erscheinung wirkte gepflegt. Und das sei auch nie anders gewesen, betonte er. Seine frühere Chefin ist da allerdings anderer Meinung. Die Leiterin der Denkmalbehörde hatte dem Architekten gekündigt mit der Begründung "starker Schweißgeruch und unsaubere Hände". Schwarze Fingernägel sollen der Stein des Anstoßes gewesen sein. Zum Entsetzen des Entlassenen: "Ich empfinde das als absolut erniedrigend unter gebildeten Menschen", klagte er.

Architekt lehnt Vergleich ab

Die Vorsitzende Richterin bemühte sich in der Sitzung um einen Vergleich. Der Anwalt der Stadt bot an, dem Kläger noch vier Monate Gehalt zu zahlen und die Sache mit dem Schweißgeruch zu streichen. Aber der Architekt lehnte ab. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um seine Menschenwürde, erklärte er. Seine Chefin solle den Vorwurf öffentlich zurücknehmen und sich entschuldigen - dann wäre er zufrieden.

Elf seiner ehemaligen Kollegen in der Denkmalbehörde könnten bezeugen, dass er nie gestunken habe. "Es geht auch darum, wie man in der Verwaltung mit Leuten umgeht", sagte der 50-Jährige. Vielleicht, so hatte er in Interviews spekuliert, ging es seiner Chefin nur darum, einen besonders entschiedenen und damit unbequemen Verfechter des Denkmalschutzes loszuwerden.

Bei der Stadt, wo man sich namentlich nicht äußern wollte, hieß es dazu nur, die neue Chefin bringe ihre Behörde gerade auf Vordermann und mache sich damit natürlich nicht nur Freunde. Zwar seien Denkmalschützer des öfteren etwas eigenwillige Typen, was auch weiter nicht schlimm sei, aber gewissen Mindeststandards müssten sie schon noch genügen, schließlich repräsentierten sie die Stadt.

Eigentliche Frage nicht beantwortet

Am Ende war es wie so oft bei Gericht: Die Fragen, für die sich alle interessierten - stank er oder stank er nicht? Und: Darf man ihn deshalb feuern? - wurden gar nicht erörtert. Stattdessen wies das Gericht die Klage ab, weil die Kündigung noch in der Probezeit erfolgte, und in der kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Selbst wenn der Vorwurf mangelnder Körperhygiene absolut unberechtigt gewesen sein sollte, als schwerwiegende Diskriminierung wollte das Gericht ihn nicht werten.

mad/DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 26)
 
Prologo (26.03.2010, 21:33 Uhr)
@kralli19, Danke für die Info.

Bei dieser ketzerischen Überschrift habe ich das gar nicht bemerkt. Das war kein feiner Zug vom Stern.

MfG,
T.
kralli19 (26.03.2010, 19:49 Uhr)
Lieber Stern !
Absolut irreführende Schlagzeile und leider absolut unrichtig.
Das Gericht ist auf die Problematik "Schweißgeruch ja oder nein" gar nicht eingegangen, weil die Kündigung während der Probezeit erfolgt ist und es deswegen gar keine Rolle spielt.
Ihre Schlagzeile dagegen lässt den Verdacht aufkommen, das eine Kündigung wegen Schweigeruchs zulässig wäre - hat aber niemand entschieden.
Prologo (26.03.2010, 18:58 Uhr)
Irgend ein Spinner sagte mal,.......

....wir leben in einem Rechtsstaat!!!

Das muss tatsächlich ein Spinner gewesen sein.

MfG,
T.
hotharissa (26.03.2010, 18:37 Uhr)
Lasst uns die Sache gemeinsam...
... beenden. Es ist jetzt genug geschrieben, geschimpft und alles worden! Nu' langt's doch. Meine ich.
Clemens1964 (26.03.2010, 18:03 Uhr)
daran erkennt man
nur, wie kläglich gerecht, gerichte zum teil sind.
dreicon (26.03.2010, 14:35 Uhr)
Im übrigen würde ich dem Kläger empfehlen
den zivilen Rechtsweg zu beschreiten, und Schmerzensgeld wg. der Ehrverletzung zu erstreiten, und Strafanzeige wg. Beleidigung zu stellen. Ob sich die Stadt dann immer noch so vor ihre "Behördenchefin" stellen wird?
dreicon (26.03.2010, 14:28 Uhr)
@Swissmiss (26.03.2010, 10:04 Uhr)
Diskriminierend ist eine Äußerung, wenn sie unwahr, und ehrverletzend ist. Unabhängig davon ob sie sich in einer rechtlich nicht zu beanstandenten Kündigung oder auch nicht wiederfindet.
sachsenwini (26.03.2010, 14:22 Uhr)
In Köln arbeiten nur die Heinzelmännchen,
und auch nur nachts, wenn es niemand sieht.
Wer in Köln bei der Arbeit schwitzt oder sich gar die Hände schmutzig macht wird gefeuert.
Ich würde sogar noch Bewegungsmelder einsetzen, um Architekten entlassen zu können, die sich während der Arbeiszeit bewegen.
manndernichtdaist (26.03.2010, 12:25 Uhr)
na, vielleicht war der mann ja besonders engagiert und hat sich auf dem bau seiner projekte die finger schmutzig gemacht, damit in köln nicht wieder alles zusammenbricht?
Nadeera (26.03.2010, 12:02 Uhr)
@Malt
Hatten Sie nicht Swissmiss angegangen mit einem Kommentar, der auch nix mit dem Artikel zu tun hatte?
Also wer hat hier geklagt, nur um seine Ehre wiederherzustellen? Doch wohl das Männlein, dessen Stolz verletzt wurde. Die Frau wollte ihn nicht in ihrem Team haben und hat ihn eiskalt gefeuert. Dumm von ihr war eben, dass sie - obwohl es gar keiner Begründung bedurft hätte - den Schweißgeruch als Grund angegeben hat. Also unterstellen Sie jetzt der Frau Inkompetenz, mangelnde Führungsqualitäten wg. zu dünnem Fell oder haben Sie sich mit ihrer These, dass es aufgrund ihrer "Dünnfelligkei weniger Frauen in Führungspositionen gibt, auf den Artikel von Swissmiss bezogen und sich damit auf einen Nebenkriegsschauplatz begeben?
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