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17. Juni 2009, 20:08 Uhr

Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft

Der Berliner Gastwirt, der sich im Februar 2007 mit einem 16-jährigen Schüler ein tödliches Wetttrinken geliefert hat, soll nach Forderung der Staatsanwaltschaft für vier Jahre ins Gefängnis. Der Wirt habe sich unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht.

Komasaufen-Prozess, Berlin, Wetttrinken, Plädoyer

Das Gebäude des Landgerichts in Berlin© Klaus-Dietmar Gabbert/DPA

Im Prozess um eine Tequila-Trinkwette in Berlin, die für einen 16-Jährigen tödlich endete, hat die Staatsanwaltschaft eine vierjährige Haftstrafe für den angeklagten Kneipenwirt gefordert. Vor dem Berliner Landgericht sagte Staatsanwalt Reinhard Albers in seinem Plädoyer am Mittwoch, Aytac G. habe sich unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Die Verteidigung forderte eine mildere Strafe, aber keinen Freispruch. Das Urteil wird am 3. Juli verkündet.

Der Wirt hatte zum Prozessauftakt Mitte Februar die Verantwortung für den Alkoholtod des 16-jährigen Lukas W. übernommen. Der Anklage zufolge hat er dem Gymnasiasten Ende Februar 2007 mehr als 45 Gläser Tequila serviert, selbst aber überwiegend Wasser statt Schnaps getrunken. Der Schüler war mit 4,4 Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf Wochen später im Krankenhaus gestorben.

Der Wirt soll zudem zwischen 2005 und 2007 in 173 Fällen gesetzeswidrig Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft haben. Staatsanwalt Albers warf dem 28-jährigen Wirt vor, aus Gewinnsucht wiederholt harten Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt zu haben. Günstige Preise seien dabei sein Erfolgsmodell gewesen. Zudem hielt er ihm vor, er habe nach dem Todesfall versucht, die Tat durch Absprachen mit anderen Zeugen zu vertuschen.

Das Wetttrinken war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Körperverletzung, weil der Angeklagte die möglichen Gesundheitsschäden und auch die potenzielle Lebensgefahr gekannt und den Ablauf kontrolliert habe. Der Angeklagte sei zehn Jahre älter gewesen und habe auch deshalb die Gefahr der Trinkwette besser einschätzen können als Lukas W.. Dass der Schüler dem Wettsaufen zugestimmt habe, sei hingegen unerheblich, denn dieser sei getäuscht worden und zudem betrunken gewesen, sagte Albers. Der Verteidiger Johannes Eisenberg gab hingegen zu bedenken, dass Lukas die Wette nüchtern verabredet hatte, trinkerfahren war und um die möglichen Folgen für seine Gesundheit wusste. Den tödlichen Ausgang habe aber keiner der Beteiligten einkalkuliert. Keiner habe gewusst, dass schnelles Trinken großer Mengen Schnaps zu Lähmungen und Herzstillstand führen könne, sagte er. Und dass Aytac G. seine Tat anschließend vertuschen wollte, sei völlig normal. Eisenberg wies zudem Vorwürfe zurück, der Wirt habe sich in seinem Geständnis bei den Angehörigen nicht ausreichend entschuldigt.

Die Vertreterin der Nebenklage und Anwältin der Mutter des Todesopfers, Adelaide Stronk, warf dem Angeklagten vor, den völlig betrunkenen Jugendlichen in der Gaststätte zurückgelassen zu haben, ohne sich um ihn zu kümmern. Zudem habe er in der Öffentlichkeit den falschen Eindruck erweckt, Lukas W. sei alkoholabhängig und quasi verwahrlost gewesen. "Lukas' Mutter hat seinen Tod bis heute nicht verarbeitet, und es ist fraglich, ob ihr das jemals gelingt," sagte die Anwältin. Es sei ihr dringender Wunsch, dass die Tat in der Gesellschaft und auch bei den staatlichen Behörden Problembewusstsein wecke. "Die Chance sollte man nutzen. Dann war Lukas' Tod nicht völlig sinnlos", sagte sie.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
guzziman (19.06.2009, 10:25 Uhr)
Hmmm,
Knast würde ja wieder nur bedeuten, das wir Steuerzahler für diesen "Kulturbereicherer" aufkommen müssen. Besser wäre:
Vermögen einziehen und an die Hinterbliebenen übergeben, und dann mit samt der ganzen Familie ausweisen.
Dann würden sich solche Leute 2x überlegen ob sie so einen Scheiss nochmal machen...
Mikeorganizer (18.06.2009, 09:10 Uhr)
Einfach widerlich dieser Mob
Da merkt man es wieder - jeder schreit nach dem Kopf des Wirtes. Blinder Aktionismus ohne Gehirn. Immer schön an den Symptomen doktoren. Konsequenterweise sollte man die Mutter gleich mit auf die Anklagebank setzen. Die hat es nämlich verbockt und ihr Kind offensichtlich nicht unter Kontrolle noch dieses über die Risikien aufgeklärt. Wir müssen verstehen, an den Ursachen zu arbeiten und nicht an den Auswirkungen. Der Wirt hat Mist gebaut, das mag sein aber die Mutter hat ebenfalls auf ganzer Ebene versagt und gehört ebenfalls in den Knast. Immer wieder das selbe Spiel. Da werden wegen Amokläufe Killerspiele verboten - aber an den offensichtlich zerrütteten Familienverhältnissen stört sich keiner obwohl diese die Grundlage sind. Aber diese Ursache will ja keiner wahrhaben und hetzt lieber mit dem Pulk mit um sich an der Hexenverbrennung zu ergötzen. Wer hier ohne Sünde ist werfe den ersten Stein - also ich fürchte hier fliegt dann kein Stein mehr.......weil wir alle schuldig sind.
alexonline1 (17.06.2009, 23:40 Uhr)
Flatrate
Ich bin stark dafür! Von mir aus kann er auch noch länger sitzen, denn wegen dem Spinner haben wir keine Flatrate-Partys mehr, wo Erwachsene selbstverantwortlich (halt einfach nur zum günstigen Preis) so viel trinken können, wie sie wollen. (Was sie auch so könnten, wenn sie genug Geld hätten).
Nur als populistischen Aktionismus der Politik wurde diese völlig aus der Luft gegriffene Verbotsmaßnahme zwar getätigt. (So haben Flatrates mit Zutritt ab 18 ja so viel mit dem getöteten 16-jährigen zu tun, wie Recht mit Gerechtigkeit). Aber immerhin war das Verhalten des Gastwirts der Auslöser. Abgesehen davon: das mit dem Flatrate-Verbot hätte nicht sein müssen. Bestehende Jugendschutzregelungen hätten das auch verhindert, wenn sie kontrolliert worden wären! Und für den Jungen mein Beileid. Aber uns Erwachsenen die Flatrate-Partys zu verbieten ist purer Aktionismus! Hoffentlich passiert sowas nicht vor dem Wahlkampf, dann denken sich die Politiker noch abstrusere Restriktionen gegen erwachsene Feiernde aus, wie z.B. abendliche Kaufverbote an Tankstellen oder ähnliches. Kontrollieren Sie doch mit dem Aufwand lieber die Einhaltung von Verkaufsverboten an unter 18-jährige und Einlassverbote in Diskotheken. Ich persönlich habe noch nie polizeiliche Ausweiskontrollen in Discos gesehen. Das wäre ein sinnvollerer Ansatz, als es Feiernde ausbaden zu lassen.
onkel.erwin (17.06.2009, 23:39 Uhr)
Schade, dass es in Westeuropa keine Körperstrafen mehr gibt.
Nett und angemessen hätte ich gefunden, wenn der Gastwirt dazu verdonnert würde, die durch Wasserverzehr ausgesparten 45 Schnäpse jetzt noch schnell nachzuholen, im Sinne einer ausgleichenden Gerechtigkeit.
wassilis (17.06.2009, 23:13 Uhr)
Um die Wette Trinken
Als Bartender sollte man schon Verantwortung tragen und dafuer Sorgen das die juengere Gaeste kein Alkohol bekommen.
Juris1 (17.06.2009, 21:08 Uhr)
Die Geschichte hat auch eine 2. Seite
Die demnächst ausgesprochene Strafe müsste halbiert werden. Sind es doch immer zwei Personen, die verantwortungslos gehandelt haben. Ein 28 jähriger Wirt und ein 16 jähriger Schüler. Schlimm, dass so etwas passiert - aber wo sind denn die Fragen nach dem wieso und warum?
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