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22. März 2007, 06:48 Uhr

Familienrichterin mit Kritik überschüttet

Darf eine Ehe zweier Moslems in Deutschland nicht geschieden werden, weil eine Richterin rmeint, der Koran rechtfertige eheliche Gewalt? Offenbar geht das nicht. Die Richterin ist nun abgesetzt worden. Es hagelte Kritik - aus der Politik, aber vor allem auch von Moslems.

Unter welchem Recht verheiratet? Zwei muslimische Frauen in Deutschland© Sean Gallup/Getty Images

Einige Entrüstung allenthalben. Der Verweis einer Frankfurter Familienrichterin auf ein angebliches Gewaltrecht im Koran ist bundesweit auf Kritik gestoßen. "Solche Richter lassen jeden normalen Menschen verzweifeln", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla der "Bild"-Zeitung. Urteile ergingen im Namen des Volkes, nicht im Namen des Korans. "Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland", sagte Pofalla.

Die Richterin hatte in einem Scheidungsverfahren auf ein angebliches Gewaltrecht im Koran verwiesen und damit eheliche Gewalt gebilligt. Daraufhin wurde sie wegen Befangenheit von dem Fall abgezogen. Damit hatte der Antrag einer deutsch-marokkanischen Frau aus Frankfurt am Main Erfolg, die sich noch vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem Mann scheiden lassen will. Nach der Darstellung der Frau misshandelte sie der Gatte.

Ströbele sieht Härtefall gegeben

Kritik kam auch von den Grünen. "Die schwere Misshandlung und Bedrohung eines anderen Menschen ist hier zu Recht als Körperverletzung unter Strafe gestellt", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Ströbele der "Neuen Presse" aus Hannover. In derartigen Fällen muss nach seinen Worten die Härtefallregelung angewendet werden. Dies bestritt die Richterin in einem Schreiben. Mann und Frau stammten beide aus dem marokkanischen Kulturkreis, für den es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Gewaltrecht habe, argumentierte sie.

Kritik auch vom Zentralrat der Muslime

Der Zentralrat der Muslime mahnte, die Juristin hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen statt den Koran auszulegen. "Gewalt und Misshandlung von Menschen - egal ob gegen Frau oder Mann - sind auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigen würden", zitierte die "Neue Presse" eine Sprecherin des Gremiums. Die Berliner Frauenrechtlerin Seyran Ates warf der Richterin sogar Menschenverachtung vor. "Sie gibt damit zum Ausdruck, dass in bestimmten Kulturen der Welt Gewalt erlaubt ist und dass dies die Mehrheitsgesellschaft zu akzeptieren hat", sagte sie der "Berliner Zeitung". Die Position der Richterin sei weder mit Liberalität zu rechtfertigen noch mit dem deutschen Recht erklärbar.

AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 14)
 
Hochseeskipper (23.03.2007, 13:45 Uhr)
Was kommt danach....
ich bin sehr verwundert über einige Kommentare. Klar ist doch wohl allen Beteiligten - obwohl ich schon jetzt die Stimmen höre, die da sagen, damit habe man nicht rechnen können - dass die Entscheidung dieser Richterin trotz des Anährungverbotes dem "Noch Ehemann" die Möglichkeiten eröffnet, seiner "Noch Ehefrau" schlimmeres anzutun (wie kürzlich passiert !!) Trotz Haftbefehl und Annährungsverbot hat dieser Ehemann seine Frau und seine Kinder auf offener Strasse erschossen. Ich bin gespannt, ob man daraus gelernt hat und für die bedrohte Frau entsprechende Schutzmassnahmen vorsieht. Zumal sich durch die "Koran"- Entscheidung das Verfahren nun noch in die Länge zieht.
navebehave (22.03.2007, 17:51 Uhr)
Falsche Informationen & Hysterie
Die Entscheidung der Richterin war nicht nur falsch, sie sorgt auch dafür das wieder einmal Ängste erweckt werden, die ihrer Ursache unverhätnismässig gegenüber stehen.
Zunächst einmal: Selbst im Koran wird die Gewalt zwischen Eheleuten aufs äusserste verurteilt, Passagen ehelicher Misshandlungen sind (wenn auch genauso absurd) meinem Wissensstand bisher nur in der Bibel aufgetaucht. Der Grund der hier entstehenden "Ängste" ist wieder einmal der zu weit entfernte Blick auf den Kulturkreis in anderer Ländern, vor allem der Blick in die muslimisch geprägt sind.
Die allgemeine Angst, sich diesen Ländern persönliche auch nur zu nähern sorgt dafür zu erkennen wieso sich so eine abstruse Kultur-"Gewohnheit" wie die "Gewalt in der Ehe ist gang und gebe" hat etablieren können. Das diese "Gewohnheit" aber davon herrührt dass dort Interpretation(en) des Korans missbraucht werden, um einem ungesetzlichen und menschenverachtenden Umstand eine "gesetzliche" Grundlage zu schaffen. Hier und dort werden jedoch Werke wie die Bibel und der Koran von den meisten Menschen als Lebensstütze hinzugezogen. Alle muslimisch-stämmigen und nicht radikalen Menschen in Deutschland können das bestätigen.
So gesehen führt ein RichterInnenspruch, wie er hier gefällt wurde nur zu einer weiteren Vergrösserung der Integrations-Schlucht um die alle weltoffenen Menschen hier in Deutschland bemüht sind.
wanderer60 (22.03.2007, 14:28 Uhr)
Hat es nicht Tradition?
Hat es nicht Tradition in Deutschland, solche Entscheidungen zu treffen? Wieviel besser würde es Menschen aller Kulturkreise gehen (vor allem den unterdrückten), wenn man grundsätzlich von jedem der hier leben will, fordern würde, sich an unsere - grundgesetzlich vorgegebenen - Grundwerte zu halten?
starmax (22.03.2007, 13:31 Uhr)
In der Ruhe liegt die Kraft...
möcht man hier allen sagen. Richter/innen sind an das Gesetz gebunden, dass für den genau zu prüfenden Einzelfall einen Spielraum läßt: Hier ist sicherlich das schon bestehende, reale Getrenntleben (nicht in einer Wohnung) zu werten, auch das bis dato funktionierende Näherungsverbot, der kurze Zeitraum - bereits im Mai endet das Getrenntlebensjahr (es Thema: so schnell ist unsere Justiz), es kann also geschieden weden; dies alles vor dem Hintergrund des eigentlichen Sinnes (nämlich nochmal zu überenken, ob die Familie nicht doch wieder zusammenfinden kann). Und dagegen steht nur der etwas unglückliche Satz der Richterin, wonach in anderen Kulturkreisen Eherechte anders bewertet werden.Gemeint war wohl: jeder sollte wissen, worauf er sich einläßt - Extrwürste müssen Extrawürste bleiben. Aber wenn man auf eine profilierungssüchtige Anwältin trifft...
Malt (22.03.2007, 13:29 Uhr)
Im Namen des Volkes...
...mit der Argumentation zu Urteilen, wie es diese Richterin getan hat, sollte deren Kündigung zur Folge haben. Weil alleine aus dem gesunden Menschenverstand heraus Schläge und Gewaltandrohungen einfach als unzumutbare Härte gewertet werden MÜSSEN. Egal welcher Kulturkreis den betreiligten zu Grunde liegt. Wenn ein Kannibale aus Südamerika hier anfangen würde Menschen zu verspeisen, ist dass sicher auch nicht in Ordnung, auch wenn es in seinem Kulturkreis vielleciht gang und gebe ist... hoff' ich zumindest.
Joey_H (22.03.2007, 12:57 Uhr)
Dümmeres Zeug
Mit Spitzfindigkeiten aufzuwarten geht doch an dem eigentlichen vorbei. Wie weit tolerieren wir Traditionen, sollten wir sie über unsere Werte stellen?
Im süden Afrikas werden bis heute Jungfrauen bei Vergewaltigungen mit HIV infiziert, weil die Männer glauben, damit würden sie ihre Krankheit los. Und im Irak werden bis heute zwölfjärige Mädchen verheiratet. Die Liste ist beliebig fortzusetzen.
Darüber zu diskutieren, vor welchem paragraphlichen Hintergrund die Richterin ihre Entscheidung gefällt hat ist müssig. Zumal der §1565 die Scheidung vor einem Trennungsjahr billigt, wenn "eine unzumutbare Härte" vorliegt. Und wenn Körperverletzung, Misshandlung oder andere Straftatbestände keine unzumutbare Härte darstellen, was dann?
SELBSTVERSTÄNDLICH hat die Richterin auf den Koran als Hintergrund des Kulturkreises hingewiesen. Aber der Koran, und das sollten wir endlich mal lernen laut auszusprechen, läuft nun mal in einigen Fällen entgegen unseres Grundgesetzes. Bei orthodoxen Russen ist das wohl eher weniger der Fall.
Ich würde vorschlagen die Richterin in Marokko mit einem Mann zu verheiraten, dann hat sie ausreichend Zeit sich Gedanken um die Grundwerte ihres europäischen Kulturkreises zu machen.
Diaula (22.03.2007, 11:51 Uhr)
Dummes Zeug
Die Richterin urteilte nicht auf Basis des Korans, sondern auf Basis des BGB.
Zwar legte sie dabei den § 1565 BGB falsch aus, aber ihr vorzuwerfen, sie hätte nach islamischem Recht geurteilt, ist Kokolores.
Zum Hinweis auf den Koran: Möglicherweise hätte sie bei einem russischen Ehepaar auf gewisse Merkmale des russichen Kulturkreises hingewiesen.
Sie wollte mit dem Hinweis wohl einzig deutlich machen, dass die Vorkommnisse in dieser Familie wohl relevant sind für eine Scheidung, dass jedoch zugemutet werden kann, das Trennungsjahr voll abzuwarten. Die Ehefrau lebt während dieser Zeit ja bereits getrennt, und die Gefahr, dass sie weiterhin misshandelt wird, dürfte bereits aus diesem Grund eliminiert sein.
jonnwaehn (22.03.2007, 11:47 Uhr)
Richterin gg. Grundgesetzt
Die logische Schlussfolgerung aus dieser desaströsen juristischen Einstellung dieser Richterin wäre, da sie sich nicht auf dem Boden GG bewegt, ihr die Arbeitserlaubnis als Juristin zu entziehen. Menschen mit solchen Geisteshaltungen haben auf solch sensiblen Posten nichts verloren. Aber da die Juristen grundsätzlich recht haben, weil sie Recht studiert haben, wird es auch hierfür wieder eine verbale Kröte geben, die die Gesellschaft zu schlucken hat.
Rosenengel (22.03.2007, 11:44 Uhr)
@diaula > Gut den waelder gelesen?
Dies habe ich gemeint: Die Richterin hat sich auf den Koran berufen, um diese Ehe eben nicht innerhalb der Jahresfrist zu scheiden, weil eben die Gewalt gegen Frauen laut Koran erlaubt ist. Und praktisch die auf Scheidung klagende Frau diesa eben zu Dulden habe. Was hat das mit irgendwelchen Feinheiten zu Tun, wenn eine Richterin "Recht" gegen in Deutschland geltendes Recht und Gesetz spricht. Waelder hat es Richtig dargelegt, die Bibel, der Koran oder sonstwas, sind nicht die gesetzlichen Grundlagen für richterliche Entscheidungen. Wäre es anders, dann wären wir ja immer noch im Mittelalter.
waelder (22.03.2007, 11:02 Uhr)
BGB vs. Koran (Diaula)
Die "Feinheiten" des § 1565 Abs. 2 BGB besagen, dass bei Mißhandlung die Ehe auch innerhalb der Ein-Jahresfrist geschieden werden kann.
Außerdem argumentierte die Richterin mit dem Koran, was weder im BGB noch im StGB vorgesehen ist.
Es gibt eine Charta der Menschenrechte, es gibt ein Grundgesetz, es gibt ein StGB und das sind die Normen, die in Deutschland Geltung haben. Nicht die Bibel, nicht der Koran und vor allem nicht das Recht des körperlich Stärkeren.
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