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Hartz-IV-Empfänger und überschuldete Personen in Niedersachsen dürfen keine hohen Sportwetten abschließen. Das Landgericht Oldenburg hat entschieden, das Lottoannahmestellen bei konkreten Hinweisen auf mangelndes Einkommen keine Wettscheine annehmen dürfen.
Der Fall hat ganz Deutschland aufgewühlt: Olga K. stirbt vor den Augen ihrer Familie, nachdem ein sechs Kilogramm schwerer Holzklotz die Windschutzscheibe ihres Autos durchschlägt. Vor dem Landgericht Oldenburg muss sich nun Nikolai H., der mutmaßliche Holzklotz-Werfer, verantworten.
Das Landgericht Oldenburg hat entschieden: Nikolai H. soll lebenslang hinter Gitter, weil er mit einem Holzklotz-Wurf von einer Brücke die zweifache Mutter Olga K. getötet hatte. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und will "auf jeden Fall" gegen das Urteil vorgehen.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, doch das Landgericht Oldenburg verhängte die Höchststrafe: Nikolai H. muss lebenslang hinter Gitter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er am Ostersonntag 2008 den Holzklotz von einer Brücke über der A29 geworfen und damit die zweifache Mutter Olga K. vor den Augen ihrer Familie getötet hatte.
Der Fall schien klar. Der 31-jährige Verdächtige hatte zugegeben, einen schweren Holzklotz bei Oldenburg von einer Autobahnbrücke geworfen zu haben. Eine Frau starb. Doch später zog er sein Geständnis zurück. Nach langem Schweigen hat er nun vor Gericht mitteilen lassen: "Ich bin nicht schuld."
Zäher Auftakt im Prozess gegen den mutmaßlichen Holzklotz-Werfer vor dem Landgericht Oldenburg. Das Verfahren begann unter extremen Sicherheitsvorkehrungen. Der Angeklagte Nicolai H. nahm hinter Panzerglas Platz und verweigerte jede Aussage. Dafür sorgten seine Verteidiger für eine Antragsflut am ersten Prozesstag.
Dürfen Hartz-IV-Empfänger ihr Geld leichtfertig für Sportwetten ausgeben? stern.de-Redakteur Dirk Benninghoff meint: Auf keinen Fall! Kollegin Mareike Rehberg sieht das anders.
Das Landgericht Oldenburg hat Nikolai H. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 31-Jährige Ostern 2008 durch den Wurf eines Holzklotzes von einer Autobahnbrücke den Tod einer Frau verschuldet hat.
Vorletzter Tag im Holzklotz-Prozess: Während Staatsanwalt und Nebenklage lebenslänglich fordern, hat der Anwalt des angeklagten Nikolai H. auf Freispruch plädiert. Die Beweise gegen den 31-Jährigen, der ein Geständnis widerrufen hatte, reichen seiner Meinung nach nicht aus.
Der Angeklagte im Mordprozess um den tödlichen Holzklotzwurf auf der A29 ist voll schuldfähig. Dieses Urteil hat ein psychologischer Gutachter am Freitag vor dem Landgericht Oldenburg abgegeben.
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