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Der Bundesgerichtshof hat erstmals die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Jugendstraftäter genehmigt. Nach dem Urteil bleibt ein heute 32-Jähriger auf unbestimmte Zeit in Haft, der als 19-Jähriger eine Joggerin umgebracht hatte.
Das Landgericht Regensburg hat den wegen seiner Holocaust-Leugnung heftig umstrittenen Bischof Richard Williamson in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro verurteilt.
Vor dem Landgericht Regensburg hat am Montag ein neuer Prozess über die Holocaust-Leugnung des umstrittenen Bischofs Richard Williamson begonnen.
Vor dem Landgericht Regensburg hat am Montag ein neuer Prozess über die Holocaust-Leugnung des umstrittenen Bischofs Richard Williamson begonnen.
Das Landgericht Regensburg schreibt Justizgeschichte: Zum ersten Mal wird ein Krimineller im Anschluss an eine Jugendstrafe zu einer nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt. Es trifft den Sexualmörder Daniel I., der bereits zehn Jahre im Gefängnis gesessen hat.
Der Holocaust-Leugner und umstrittene Bischof Richard Williamson ist in Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6500 Euro verurteilt worden. Die Strafe ist 3500 Euro niedriger als in der ersten Instanz, weil sich Williamson erfolgreich arm gerechnet hat. Ob er jemals zahlen wird, ist trotzdem fraglich.
Kaum ein Thema wird so emotional diskutiert wie die Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter. Derzeit überprüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erstmals, ob die Zusatzstrafe auch für Jugendliche zulässig ist.
Sein guter Ruf war alles, was er noch hatte. Und der reichte aus, seine Mitbürger um mehr als eine Million Euro zu prellen. Das Versprechen des Zweiten Bürgermeisters: Gebt mir euer Geld und ich hole zehn Prozent Zinsen raus. Natürlich klang das zu gut, um wahr zu sein.
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