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15. Februar 2007, 12:28 Uhr

Fünf Jahre Haft für Neonazi Zündel

Wegen der Leugnung des Holocausts ist der Neonazi Ernst Zündel zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim befand den 67-Jährigen am Donnerstag der Volksverhetzung in 14 Fällen für schuldig.

Muss für fünf Jahre ins Gefängnis: Holocaust-Leugner Ernst Zündel© Michael Probst/AP

Wegen Volksverhetzung in 14 Fällen ist der Holocaust-Leugner Ernst Zündel vom Mannheimer Landgericht zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 67 Jahre alte Angeklagte hatte von Kanada aus den millionenfachen Mord an Juden in deutschen Gaskammern als Geschichtsfälschung bezeichnet sowie rechtsextremistische Propaganda verbreitet. Die Anklage stützte sich auf seine Schriften, darunter mehrere so genannte Germania-Rundbriefe sowie auf die "Zundelsite" im Internet, mit der der deutsche Staatsbürger von Kanada aus rechtsextremistische und antisemitische Propaganda weltweit verbreitete. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Zündel sei ein "gefährlicher Agitator, ein Hetzer und Brandredner", sagte Richter Ulrich Meinerzhagen bei der Urteilsbegründung. Er bescheinigte dem Angeklagten, den er als Verehrer Adolf Hitlers bezeichnete, zudem einen abgrundtiefen Hass auf alles Jüdische. Der Staat habe aber das Recht und die Pflicht, grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung zu schützen.

Verteidigung bezweifelt Verfassungsmäßigkeit

Verteidiger Hans Ulrich Beust zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung im Strafgesetzbuch, nach der das Leugnen des Holocausts verboten ist. Zugleich distanzierte er sich deutlich von Zündels Taten. Das Gericht folgte jedoch nicht seiner Argumentation. Wegen der historischen Erfahrungen und der Verantwortung für die Vergangenheit könne Deutschland nicht auf den Schutz der staatlichen Grundlagen verzichten, sagte Meinerzhagen. Es gebe keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch.

Zwei Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, ein weiterer verlangte, die Haftzeit in Kanada anzurechnen. In dem Prozess, der bereits seit mehr als einem Jahr läuft, äußerte sich Zündel nicht zu den Vorwürfen. In seinem Schlusswort schlug er lediglich die Einsetzung einer Expertenkommission zur Untersuchung von Konzentrationslagern vor und bot seine Hilfe an. Aus dem Publikum, in dem viele Anhänger des rechten Spektrums saßen, erhielt er dafür Applaus. Sollte diese Kommission die bisher historisch bekannte Vergasung der Juden bestätigen, werde er sich öffentlich bei den Juden und anderen Opfern entschuldigen.

Erstes verfahren war geplatzt

Zündel war im Februar 2005 aus Kanada abgeschoben worden und sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Ein erstes Verfahren gegen ihn war Ende 2005 geplatzt, weil seine Verteidigerin Sylvia Stolz unter anderem die Zulassung des rechtsextremistischen Anwalts Horst Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte. Die Juristin wurde daraufhin von ihrem Mandat entbunden und aus dem Verfahren ausgeschlossen.

DPA/AP/Reuters
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
CeeTo (15.02.2007, 14:58 Uhr)
Verwunderung
Und für versuchten Mord kommt man nach 5 Jahren auf Bewährung wieder raus.
Da stimmt doch irgendwas in der Relation nicht
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