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6. November 2006, 13:46 Uhr

Chronologie eines Martyriums

Die heute 14-jährige Dresdner Schülerin Stephanie war Anfang des Jahres fünfeinhalb Wochen in der Gewalt eines vorbestraften Sexualtäters. Nur durch Zufall konnte sie auf sich aufmerksam machen. Jetzt steht der Täter vor Gericht.

Stephanies Peiniger steht seit heute vor Gericht. Das Mädchen hofft, dass er für immer hinter Gitter muss© Norbert Millauer/DDP

11. Januar: Stephanie wird morgens um 07.00 Uhr auf dem Weg zur Schule im Stadtteil Striesen ins Auto gezerrt und verschleppt. Die Eltern, die eine Pension betreiben, alarmieren die Polizei.

12. Januar: Die Ermittler veröffentlichen einen Fahndungsaufruf, die Familie hängt Suchplakate auf. Die Polizei sucht tagelang vergeblich mit Hunden und Hubschraubern nach dem Teenager.

16. Januar: Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, die Polizei richtet eine Sonderkommission ein.

9. Februar: Die Polizei startet einen weiteren Zeugenaufruf und verteilt Handzettel in der Nachbarschaft und in der Schule. Stephanies Eltern setzen 5000 Euro Belohnung für Hinweise aus.

15. Februar: Rund 200 Menschen gehen schweigend Stephanies Schulweg ab, wenig später wird sie lebend gefunden. Ein Passant hatte am Morgen an einem Müllcontainer einen der Zettel gefunden, auf denen die Gymnasiastin um Hilfe bat und ihren Aufenthaltsort nannte. Sie hatte sie bei nächtlichen Ausgängen mit ihrem Entführer heimlich fallen gelassen. Die Polizei überprüft die Adresse, lässt die Wohnung öffnen und nimmt den Entführer fest.

16. Februar: Gegen den vorbestraften Verdächtigen wird Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Freiheitsberaubung und Körperverletzung erlassen. Er war 1999 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt und 2002 vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Erste Vorwürfe über Pannen bei den Ermittlungen werden laut.

17. Februar: Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) kündigt eine Prüfung der Ermittlungsarbeit der Polizei an.

28. Februar: Buttolo räumt Fehler bei der Polizeirecherche ein.

11. September: Stephanie äußert sich im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" über ihr Martyrium. Die Staatsanwaltschaft will auf eine weitere Befragung des Opfers verzichten, da sie genügend Beweise gegen den Täter habe.

14. September: Stephanie gibt in der ZDF-Sendung "Johannes B. Kerner" ein Interview. Die Eltern und ihr Anwalt begründen den Gang in die Öffentlichkeit und ihre Forderung, dass Stephanie aussagt, damit, dass nur so der Peiniger ihrer Tochter für immer hinter Gitter komme. Die Staatsanwaltschaft widerspricht.

16. September: Stephanies Familie fordert im Nachrichtenmagazin "Focus" vom Freistaat Sachsen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie wirft der Polizei schwere Fahndungspannen vor, durch die sich das Leid ihrer Tochter unnötig verlängert habe.

28. September: Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen den 36-jährigen Täter

19. Oktober: Das Land Sachsen lehnt Schadenersatz ab, will sich aber aus humanitären Gründen an den Kosten für die Behandlung des Mädchens beteiligen. Darüber soll nach dem Prozess gesprochen werden.

06. November: Unter großem öffentlichen Interesse beginnt vor dem Dresdner Landgericht der Prozess gegen den arbeitslosen Anlagenbauer. Die Jugendschutzkammer hat insgesamt neun Verhandlungstage eingeplant.

DPA
 
 
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