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21. Juni 2005, 12:35 Uhr

Staatsanwältin fordert "härtestes Urteil"

Während seines Verfahrens hat der mutmaßliche Kindermörder Marc Hoffmann versucht, sich als psychisch krank darzustellen. Die Strategie ging bislang nicht auf.

Marc Hoffmann muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen© Ingo Wagner/DPA

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Levke und Felix, Marc Hoffmann, hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft und eine anschließende Sicherheitsverwahrung gefordert. Außerdem solle das Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" feststellen, sagte Staatsanwältin Anja Demke am Dienstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Stade. "Herr Hoffmann, wir haben die Pflicht, das härteste Urteil zu fordern, das das Gesetz vorsieht", sagte sie direkt an den Angeklagten gewandt. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung an.

Der 31-jährige Hoffmann muss sich seit dem 9. Mai für die Entführung, den schweren sexuellen Missbrauch und die Morde an zwei Kindern verantworten. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte in einer schriftlichen Erklärung gestanden, die achtjährige Levke aus Cuxhaven im Mai vergangenen Jahres in sein Auto gelockt, sexuell missbraucht und dann getötet zu haben. Auch den Missbrauch und die Tötung von Felix aus Neu Ebersdorf im Landkreis Rotenburg/Wümme im Oktober hatte er eingeräumt.

Zur Begründung des geforderten Strafmaßes, sagte die Staatsawältin, dass Hoffmann des schweren sexuellen Missbrauchs und Mordes in zwei Fällen schuldig sei: "Der Angeklagte war bei der Tatbegehung voll schuldfähig." Hoffmann habe zwar"einen erschütternde Gefühllosigkeit" gezeigt, sei aber nicht krank. Dies habe ein Gutachter zweifelsfrei festgestellt. Die Anklage könne nur "das härteste Urteil fordern", so Demke. Mit dem Plädoyer reagierte sie auch auf Hoffmanns Verteidigungsstrategie. Der Angeklagte hat während des Verfahrens ausgesagt, dass er sich für psychisch krank hält. Möglicherweise wollte er so das Strafmaß beeinflussen. Entscheidend ist jedoch das Urteil des psychiatrischen Hauptgutachters. Dieser hält Hoffmann für psychisch stabil und damit für schuldfähig.

Das endgültige Urteil soll nach bisheriger Planung am 29. Juni verkündet werden.

AP/DPA
 
 
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