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1. Juli 2009, 20:40 Uhr

"Wir stehen alle unter Schock"

So etwas hatte es in einem sächsischen Gericht bisher nicht gegeben. Während einer eigentlich harmlosen Verhandlung stach der Angeklagte plötzlich auf eine Zeugin ein, die ihren Verletzungen schließlich erlag. Wie konnte aus einem Bagatellfall eine Mordsache werden? Die Suche nach dem Motiv hat erst begonnen.

Dresden, Gericht, Tatort, Zeugin erstochen, Angeklagter ersticht Zeugin

Auf der Suche nach dem Tatmotiv: Polizisten betreten das Dresdner Landgericht© Matthies Rietschel/AP

Erwartet wurde ein harmloser Prozess um eine Geldstrafe von 780 Euro: Doch mitten in der Berufungsverhandlung am Mittwoch passierte es: Der Angeklagte stach im Landgericht Dresden mit einem Messer zu. Eine 32-jährige Frau, die als Zeugin aussagen sollte, brach zusammen. Der lebensgefährlich Verletzten konnten auch Notärzte nicht mehr helfen. Sie starb noch im Gerichtssaal. Bei der Bluttat wurden zwei weitere Menschen verletzt. Darunter war offenbar auch der Ehemann der Getöteten. "Wir stehen alle unter Schock", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Christian Avenarius. Der Vorfall sei bislang ohne Beispiel an sächsischen Gerichten.

Als mittags der Wagen einer Bestattungsfirma am Gerichtsgebäude vorfuhr, um die Leiche der jungen Frau abzuholen, wurde der 28 Jahre alte und aus Russland stammende Täter noch verhört. Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen sicherten Spuren. Ein Polizeiwagen stand vor der großen Eingangstreppe des Gebäudes aus dem 19. Jahrhundert. Fernsehteams hatten Kameras aufgebaut. Gerichtsmitarbeiter und Anwälte mit großen Aktenkoffern hasteten durch das Eingangstor. Äußern wollte sich niemand zu dem Vorfall. "Ich musste das Gott sei Dank nicht miterleben", sagte jemand. Fragen von Journalisten wurden abgewehrt. Den Vertretern der Medien war auch der Zugang zu dem Saal verwehrt, der zum Tatort wurde.

Ablauf der Tat akribisch rekonstruieren

Mit Akribie müsse jetzt erkundet werden, wie die Geschehnisse abliefen, sagte Staatsanwalt Avenarius. Darüber, in welchem Verhältnis Täter und Opfer zueinander standen, wollte er sich nicht äußern. "Es geht allen Beteiligten sehr nahe", sagte er.

Das alltägliche Berufungsverfahren wegen Beleidigung hatte am Vormittag begonnen. Der Angeklagte war Ende 2008 vom Amtsgericht Dresden verurteilt worden. Der damals arbeitslose Lagerarbeiter hatte auf einem Spielplatz eine Frau beschimpft, die ein Kopftuch trug. Sie hatte den Mann gebeten, eine Schaukel für ihr Kind freizugeben. Der Mann bezeichnete sie laut dem damaligen Urteil als "Islamistin", "Terroristin" und "Schlampe". Nun sollte neu über die Höhe der Geldstrafe befunden werden. In der Verhandlung zückte der Mann plötzlich ein Messer und attackierte die Zeugin vor den Augen der schockierten Richter, Anwälte und Zuhörer. Nicht offiziell bestätigt wurde bisher, dass es sich bei dem Opfer um die aus Ägypten stammende Frau vom Spielplatz handelt.

Wer hat im Gerichtssaal geschossen?

Bei dem Versuch, den Täter zu überwältigen, löste sich ein Schuss. Zwei Menschen wurden verletzt - womöglich auch der Ehemann der Getöteten. Wer den Schuss abgegeben hatte und wer verletzt wurde, wurde unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen von der Polizei offiziell bislang nicht gesagt. Die Dresdner Rettungsleitstelle war um 10.26 Uhr per Notruf über den Vorfall informiert worden, mehrere Notärzte und Rettungswagen wurden zum Einsatzort beordert.

Mit einem solchen Ausbruch des Angeklagten, gegen den nun wegen Totschlags ermittelt wird, hatte niemand gerechnet. Der Mann war nicht in Haft und war allein zur Verhandlung gekommen, bei der keine erhöhten Sicherheitsvorkehrungen galten. Wie bei anderen unspektakulären Verfahren dieser Art, gab es auch keine Kontrollen beim Zugang zu dem Gerichtssaal, der wenig später zum Schauplatz der blutigen Tragödie werden sollte. Für Gerichtssprecherin Bettina Garmann, die als Richterin selbst auch Verfahren führt, der "Super- Gau".

Gudrun Janicke und Simona Block/DPA
 
 
KOMMENTARE (5 von 5)
 
1974 (02.07.2009, 11:07 Uhr)
Motiv?
Suche nach Motiv?? Da ist ein Mann, der eine Frau wegen ihrem Glauben zum Islam beleidigt und beschimpft. Derselbe Mann tötet genau diese Frau, weil sie gegen ihn aussagen will. Da steckt einfach blinder Hass dahinter.
Wie würde die Sache aussehen, wenn der Sachverhalt so sein würde: Da ist ein Mann, der eine Frau wegen ihrem Glauben zum Judentum beleidigt und beschimpft. Derselbe Mann tötet genau diese Frau, weil sie gegen ihn aussagen will.
Würde man hier noch nach Motiv fragen?
LunaB (02.07.2009, 07:32 Uhr)
Merkwürdig
Bei unserem hiesigen Amtsgericht kommt man ohne Taschen- und Personenkontrolle überhaupt nicht mehr in das Gerichtsgebäude rein - egal ob Verhandlung oder nicht. Man muss duch eine Sicherheitsschleuse wie beim Flughafen. Ich dachte, dass diese Regelungen deutschlandweit gelten? Schade, dass dem nicht so war - vielleicht hätte man die Tat verhindern können.
Wiebitte20081 (02.07.2009, 06:53 Uhr)
???
Nein also da konnte man wirklich nicht mit rechnen.Zwei Parteien mit Migrationshintergrund bekannt für ihre traditionelle Friedfertigkeit treffen wegen einer Lapalie wie Ehrverletzung aufeinander.Was soll da passieren?
ptbnz (02.07.2009, 01:42 Uhr)
Messerattacke im Gericht
Wenn in diesem Fall gegen den Täter nur wegen Totschlags ermittelt wird, gibt sich die zuständige Justiz die nächste Blösse. Das Ermittlunggsverfahren müsste nämlich den Tatvorwurf des Mordes beinhalten. Ein Täter, der eine tödliche Waffe in ein Gerichtsgebäude einschmuggelt handelt eindeutig mit Vorsatz. Ein Menschenleben aus Wut über eine relativ geringe Geldstrafe auszulöschen ist ein niederer Beweggrund. Dies in vermeintlich sicherer Umgebung zu tun erfüllt den Tatbestand der Heimtücke. Das Ausrasten wegen einer Lappalie zeigt eine ungewöhnliche Gewaltbereitschaft, die gepaart mit der Tatsache, dass sich das Ganze vor den Augen des Kindes der Getöteten ereignete, sogar die Option offen lässt dem Täter wegen besonderer Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung zukommen zu lassen. Und bleibt mir jetzt bitte mit psychologischen Gutachten weg, ein solches Monster ist weder krank noch therapierbar, sondern einfach der Meinung alles drehe sich nur um ihn.
germinal (02.07.2009, 00:20 Uhr)
Etwas nachlässig, die Damen & Herren in Sachsen...
Vor einigen Jahren war ich auch geladen, es ging um meine Scheidung, weshalb ich eigentlich guter Dinge vor dem Amtsgericht in Duisburg zu erscheinen hatte. Extra aus Polen angereist war ich dann doch erstaunt über die Vorkehrungen, die meine Wenigkeit betreffend (oder auch nicht) getroffen wurden.
Zuerst forderte mich also ein Scherge hinter Panzerglas auf, meine Taschen zu leeren. Hinter mir verliehen zwei Kleiderschränke (kleiner und leichter, als ich) dieser Forderung mutig Nachdruck. Mein Schweizer Messer wurde sofort konfisziert (McGywer würde das Herz bluten). Anschließend mußte ich mich bezüglich meiner Polnischen Zigaretten noch wohlwollend belehren lassen, daß dies nicht legal sei. Also das ganze Programm. Erst danach ließen sie mich weiter.
In Sachsen laufen die Dinge aber scheinbar etwas anders....
Welche Beweggründe auch immer hinter der Tat stehen, der Besuch eines Gerichtes in dem stolzen Freistaat, der rigoros Brücken durch das Weltkulturerbe baut, ist lebensgefährlich. Schnell zur Nachhilfe zu Wolfgang Sch., dann wird´s schon wieder gut und sicher :-)
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