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16. Februar 2010, 10:05 Uhr

Justizministerin gegen längere Verjährungsfristen

Nach dem Skandal am Berliner Canisius-Kolleg ist die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch in die Kritik geraten. Aktuell beträgt sie 20 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers. Das soll laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auch in Zukunft so bleiben.

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Warnt vor Schnellschüssen: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger© DPA

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich gegen längere Verjährungsfristen bei Fällen von sexuellem Missbrauch ausgesprochen. "Bei schweren Sexualstraftaten beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers", sagte sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Betroffene können also bis zu ihrem 38. Lebensjahr Anzeige erstatten." Die Ministerin warnte vor "vorschnellen Schlüssen". Die Debatte um Gesetzesverschärfungen sollte nicht mit der Aufarbeitung des aktuellen Missbrauchskandals an katholischen Schulen verknüpft werden.

Bayern bringt Verlängerung auf 30 Jahre ins Spiel

Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich "erschüttert" über die jahrelangen sexuellen Übergriffe am Berliner Canisius-Kolleg und anderen Jesuitenschulen in Deutschland. "Eine umfassende Aufarbeitung, in welchem Ausmaß sexueller Missbrauch in Institutionen der katholischen Kirche in der Vergangenheit stattgefunden hat, wird nicht nur von den Opfern erwartet", sagte sie der Zeitung.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte zuvor in der "Passauer Neuen Presse" eine deutlich langsamere Verjährung lange zurückliegender Missbrauchs-Taten gefordert. "Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden", sagte Merk. In Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs halte sie daher eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung auf 30 Jahre für "unabdingbar".

DPA/AFP
 
 
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