12. September 2012, 13:22 Uhr

Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Ex-Bischöfin ein

Gegen die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen wird nicht mehr wegen Strafvereitelung in einem Kindesmissbrauchsfall ermittelt. Allerdings bleibt ein unschöner Beigeschmack.

Bischöfin Maria Jepsen, Hamburg, Staatsanwaltschaft Lübeck, Bischof Karl Ludwig Kohlwage, Strafvereitelung, Kindesmissbrauch

Ermittlungen eingestellt: Die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen muss sich nicht mehr wegen Vereitelung von Straftaten verantworten©

Die Staatsanwaltschaft Lübeck stellt einem Medienbericht zufolge ihre Ermittlungen gegen die frühere Hamburger Bischöfin Maria Jepsen ein. Auch die Verfahren gegen den früheren Lübecker Bischof Karl Ludwig Kohlwage sowie zwei weitere Mitglieder der Nordelbischen Kirche würden eingestellt, berichtete das "Hamburger Abendblatt" unter Berufung auf den Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bei den Ermittlungen ging es um den Verdacht der Strafvereitelung im Zusammenhang mit einem länger zurückliegenden sexuellen Missbrauchsskandal innerhalb ihrer Kirche. So sollte geprüft werden, ob Jepsen, Kohlwage und die anderen zwei Kirchenmitglieder bereits zu einem Zeitpunkt von den Missbrauchstaten eines Pastors erfahren hatten, als eine Strafverfolgung noch möglich gewesen wäre. Als die Vorwürfe 2010 publik wurden, waren die Taten schon verjährt.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralf Anders, sagte der Zeitung, die Verfahren gegen alle vier Kirchenmitglieder würden eingestellt. Als Grund gab er an, die Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass die Kirchenmitglieder nicht verpflichtet waren, Anzeige zu erstatten. Ohne diese "Garantenpflicht" für eine Strafverfolgung liege auch kein Gesetzesverstoß vor.

In dem Fall geht es um Übergriffe eines Pastors der evangelisch-lutherischen Kirche im schleswig-holsteinischen Ahrensburg bei Hamburg, der sich in den 70er und 80er Jahren an Jugendlichen vergangen haben soll. Die Taten ereigneten sich lange vor den Amtszeiten Kohlwages und Jepsens, die 1992 zur weltweit ersten lutherischen Bischöfin gewählt worden war. Als Mitglieder der Kirchenleitung der Nordelbischen Kirche sollen sie aber 1999 davon erfahren haben, ohne daraufhin die Behörden einzuschalten, und so eine Strafverfolgung vereitelt haben.

ono/AFP
 
 
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