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11. März 2010, 09:23 Uhr

Lesbisches Paar sprengt Abschlussball

Die Sitten sind streng im Bezirk Itawamba im US-Bundesstaat Mississippi. Am Abschlussball einer Schule dürfen nur Paare unterschiedlichen Geschlechts teilnehmen. Und damit das auch so bleibt, sagt man lieber die Schulfeier ab, als ein lesbisches Paar zuzulassen.

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Kein Platz für ein lesbisches Paar auf dem Abschlussball einer US-Schule© Colourbox

Andere Länder, andere Sitten: Während der deutsche Außenminister Guido Westerwelle mit seinem Lebensgefährten durch die Welt reist oder die Beziehung zur Kommunikationswissenschaftlerin und Autorin Miriam Meckel der Popularität und dem Erfolg von Anne Will keinen Abbruch tut, bringen im US-Bundesstaat Mississippi gleichgeschlechtliche Paare noch wahre Institutionen zum Einsturz. So sagte die Schulverwaltung des Bezirks Itawamba nun den jährlichen Abschlussball an einer Oberschule ab. Der Grund: Eine lesbische Schülerin hatte damit "gedroht", ihre Freundin mit zu der Feier zu bringen.

Der Vorfall hatte die Amerikanische Bürgerrechtsunion ACLU auf den Plan gerufen. Die Union hatte gefordert, dass die 18-Jährige den für den 2. April geplanten Ball mit ihrer Freundin besuchen darf. Dies war ihr zuvor ausdrücklich untersagt worden - unter Berufung auf die Regeln des Schulbezirks. Diese besagen unter anderem, dass nur Paare unterschiedlichen Geschlechts an Abschlussbällen teilnehmen dürfen. Ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, wie die Bürgerrechtler monierten.

Auch nicht im Smoking

Nicht einmal einen "Kompromissvorschlag" wollte die Schule akzeptieren. Die Schülerin hatte beantragt, im Smoking kommen zu dürfen. Damit hätte sie immerhin äußerlich den Schein gewahrt. Doch selbst das war der Schule zu heikel. Und so entschied sich die Schulverwaltung, den jährlichen Abschlussball lieber abzusagen, als ein lesbisches Paar zuzulassen. Die lapidare Begründung: "Störungen" würden es unmöglich machen, den Ball durchzuführen.

Auf der Website des Itawamba County School Districts wird übrigens in einer Notiz betont, dass es im Distrikt keine Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Religion, nationalen Herkunft, des Geschlechts, des Alters oder von Behinderungen gebe. Eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung wird nicht erwähnt.

dho/APN
 
 
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