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6. September 2007, 17:32 Uhr

"Der Junge hatte Panik und Todesangst"

Uwe K. ist voll schuldfähig. Das bestätigt das psychiatrische Gutachten, das vom Mörder des kleinen Mitja angefertigt wurde. Obwohl er stark alkoholisiert war, wusste er genau was er tat, betonte der Gutachter. Die pädophilen Neigungen des Uwe K. seien zudem "sehr ausgeprägt". Von Lars Radau, Leipzig

Der im Fall Mitja angeklagte Uwe K. sitzt neben seinem Anwalt Malte Heise vor Prozessbeginn am 28. August im Landgericht Leipzig© Jan Woitas/DPA

Hans-Ludwig Kröber kneift die Lippen zusammen. Dem kräftigen Mittfünfziger mit den dichten, schwarzgrauen Locken ist nur kurz anzumerken, dass ihm die Situation gerade nicht behagt. Er wolle, sagt er bedächtig, diese Entscheidung in die Hände des Gerichts legen. Dessen Vorsitzender Hans Jagenlauf hatte den Direktor des Instituts für Forensische Psychatrie der Berliner Charité gerade um eine Prognose zur künftigen Gefährlichkeit von Uwe K. gebeten. Sie ist der entscheidende Punkt in dem Verfahren gegen den geständigen Mörder des kleinen Mitja vor dem Leipziger Landgericht. Das K. aufgrund der "glasklaren Faktenlage", von der selbst sein Anwalt Malte Heise spricht, für die Vergewaltigung und Ermordung des neunjährigen Jungen das Urteil Lebenslänglich zu erwarten hat, ist allen Prozessbeteiligten ohnehin klar. Mit Kröbers Hilfe soll auch geklärt werden, ob Uwe K. zusätzlich in Sicherungsverwahrung genommen werden muss - und damit keine Chance hat, nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß zu kommen.

"Herr K. ist keiner, der sich durchhängen lässt."

Das zu entscheiden, betont Kröber, ist nicht seine Aufgabe. Gleichwohl macht der Professor, zurzeit einer der gefragtesten Kriminalpsychiater des Landes, keinen Hehl daraus, dass er bei Uwe K. ein Rückfall-Risiko sieht. Das hat nicht nur damit zu tun, dass Kröber den gelernten Maurer bereits zum zweiten Mal begutachten muss. Beim ersten Mal, 1997, hatte Kröber über seinen Probanden mehrere "Vielleicht"-Sätze formuliert. Ihr Tenor: Je nachdem, wie sich K. unter Kontrolle hat, seien sowohl ein positiver Verlauf - also keine weiteren Taten - als auch ein Rückfall in alte Verhaltensmuster denkbar. Das Risiko, sagt Kröber, hat vor allem damit zu tun, das die pädophilen Neigungen des Uwe K. "sehr ausgeprägt" seien.

Auf der anderen Seite habe K. sich über Jahre durchaus erfolgreich bemüht, "ein Leben zu führen, das den Normen entspricht", betont Kröber. Seit seiner Freilassung aus dem Maßregelvollzug Altscherbitz und seiner anschließenden Hochzeit 1990 sei K. lange nicht auffällig geworden. "Herr K. ist keiner, der sich durchhängen lässt." Und habe deshalb nie eine Versorgungsmentalität an den Tag gelegt, sondern sich stets bemüht, sich und seine Familie durch Einkommen aus geregelter Arbeit selbst versorgen zu können. Selbst den Alkoholkonsum habe er über lange Phasen so kontrolliert, dass seine Arbeit - unter anderem als Fahrer einer Drückerkolonne - nicht beeinträchtigt wurde.

Alkohol hat K.s pädophilie Triebe noch verstärkt

Das alles spricht aus Sicht des Psychiaters für einen "zeitweise durchaus bewussten, recht reflektierten Umgang" Uwe K.s mit seinen Problemen. Deswegen, so Kröber, halte er auch die Alkoholmengen, die sein Proband am Tattag zu sich genommen haben will, für nicht unbedingt realistisch. In seinem Geständnis hatte Uwe K. erklärt, am Vormittag in der Leipziger Innenstadt etwa fünf bis sechs Liter Bier getrunken zu haben. Am späten Nachmittag, als Mitja schon in K.s Wohnung war, seien noch einmal ein Liter Bier und ein Dreiviertelliter Schnaps dazugekommen. "Das entspräche beim damaligen Gewicht von Herrn K. etwa fünf Promille", sagt Kröber. Selbst langjährige Alkoholiker seien in einem solchen Rauschzustand nicht mehr zu Geschlechtsverkehr in der Lage.

Kröber geht deshalb von einem "deutlich niedrigeren" Wert aus. Der habe auch nicht zur Aufhebung der Steuerungsfähigkeit geführt. Eher im Gegenteil: Als K. den kleinen Mitja mit nach Hause nahm, habe er bereits den Plan gehabt, den Jungen zu missbrauchen. Dass er sich noch mit Schnaps und Bier in der Küche niederließ, während Mitja im Wohnzimmer vor dem Fernseher saß, wertet Kröber als "letzte Aufschubhandlung". Gleichzeitig sei K. klar gewesen, dass der Alkohol seine pädophilen Triebe noch verstärke. "Man kann also unterstellen, dass er wusste, wohin er sich trinkt.", sagt Kröber.

Mitjas Tod war ein klassischer Verdeckungs-Mord

Doch das, so Kröber, habe K. vermutlich in einer Art "Jetzt ist sowieso alles egal"-Stimmung hingenommen, die für den 43-Jährigen charakteristisch sei. Schon in seiner Jugend habe K. in Krisen - und in einer solchen befand er sich nach der Trennung von Freundin und gemeinsamer Tochter und vom Arbeitgeber wegen Auftragsmangel verordnetem Zwangsurlaub Ende Februar, als er Mitja begegnete - lieber Probleme verdrängt und ausgesessen, als sich um ihre konstruktive Lösung zu bemühen.

Daher hält es der Psychatrie-Professor für "sehr wahrscheinlich", dass Uwe K. bis zur Vergewaltigung des kleinen Jungen auch konsequent ausgeblendet habe, was denn danach passieren solle. "Das Ersticken Mitjas war aus meiner Sicht nicht von Anfang an geplant, sondern eher der klassische Verdeckungs-Mord", sagt Kröber. In seinem Geständnis hatte K. angegeben, in Panik geraten zu sein und dem Jungen Mund und Nase zugedrückt zu haben.

Das bestätigt auch das rechtsmedizinischen Gutachten: Spuren belegten, dass Mitja verzweifelt versucht habe, sich aus den Armen seines Mörders zu befreien. "Der Junge hatte Panik und Todesangst", erläuterte der Rechtsmediziner Vladimir Wenzel. Schließlich sei der Neunjährige von hinten erwürgt worden.

Von Lars Radau, Leipzig
 
 
KOMMENTARE (10 von 11)
 
Schwaebin (07.09.2007, 11:02 Uhr)
Sicherungsverwahrung
Fuer diesen Verbrecher kann es eigentlich gar kein anderes Urteil geben als lebenslange Sicherungsverwahrung. Und ich denke auch dass diesmal die Justiz knallhart durchgreifen wird.
Er hat schliesslich die 2. Chance, die ihm die Gesellschaft (in diesem Fall der letzte Gutachter)gewaehrt hat, vertan.
Also ich moechte wirkleich nicht in der Haut eines Gutachters stecken, der ueber solche Menschen ein Urteil abgeben muss. Aber eines weiss ich auch, dass ich immer das Recht der Bevoelkerung auf Schutz vor solchen Verbrechern ueber das Recht des Taeters auf Wiedereingliederung stellen wuerde.
Es ist nur traurig und schlimm, dass immer erst ein weiters Mal was passieren muss, bis die Gutachter zur Besinnung kommen.
Ich empfehle jedem das Buch "Die Seele des Moerders" von John Douglas, in dem sehr genau beschrieben wird, wie Moerder und Serientaeter Pschiater und Gutachter an der Nase herumfuehren.
DuncanSilk (07.09.2007, 10:16 Uhr)
@muhtesem1
Sag mal, bist du dir da überhaupt im Klaren darüber, was du da schreibst?
??
Ich finde du solltest mit solchen Äußerungen sehr sehr vorsichtig sein.
Chrizmo (07.09.2007, 10:08 Uhr)
@bensilnorm
Was hat der Gutachter mit den Grundrechten des Kindes zu tun ? Dann kannst du genauso Argumentieren das der Täter ein Grundrecht auf eine faire Verhandlung und berücksichtigung aller Tatsachen hat.
Ich würde eher aufhören bei gestörten Menschen zu differenzieren. Mord ist Mord, und Mißbrauch ist Mißbrauch, völlig egal ob jemand psychisch gestört ist oder das in vollem Bewußtstein gemacht hat. So jemand gehört weggesperrt und zwar für immer. Wobei ich den italienischen Weg auch nicht so übel finde...
Bensil_Norm (07.09.2007, 00:41 Uhr)
Gebrochenes Grundrecht
Jedes Kind hat den Anspruch auf sein Leben und körperliche Unversehrtheit.Das gilt auch für erwachsene Menschen...und steht geschrieben im Grundgesetz.
Du!!!..Phychater der diesem Mann welcher Mitjas Leben aus kranker Lust auf so fieser Weise auslöschte die Freiheit ermöglichte hast dieses Grundgesetz mit Füßen getreten und auf Mitjas Leben gespuckt.
Jeder Psychater der es ermöglicht das ein Triebtäter auf freien Fuß kommt...sollte bei einem Wiederholungsfall seines Ex-patienten wegen des "ärtzlichen Kunstfehlers" genauso haftbar gemacht werden wie der Täter selbst, damit seine Kollegen endlich begreifen das sie keine lieben Götter in weiß sind sondern genauso k..... gehen wie alle Mensche auch und eben eine schwere Verantwortung tragen wenn über die Freiheit eines bestraften oder therapierten Triebtäters entschieden wird.
Danke!
Aprotheus (06.09.2007, 21:10 Uhr)
Europäischer Unterschied
Auch bei solchen abscheulichen Verbrechen gibt es in Europa Unterschiede..... solche Fälle gehen bei euch in Deutschland durch alle Instanzen, bis der Verteidigende Anwalt richtig abkassiert, der Täter höchsten 15 Jahre bekommt und ein neues unschuldiges Opfer bestialisch umgebracht wird.... bei uns in Italien bekommt der Verteidiger nichts.... der Täter wurde auf der Flucht vor den Gesetzeshütern erschosse....... Italien ist eben etwas anders als Deutschland... vieleicht etwas zu radikal.... aber es schreckt nun mal ab.
paulali (06.09.2007, 18:52 Uhr)
begutachten ??
habe ich das jetzt richtig gelesen, dass der Gutachter den schon vor 10 JAhren begutachtet hat ?! was gibt es da jetzt noch zu begutachten ! Der Typ hat gestanden und jetzt ab in Dunkelhaft, möglichst noch nen strick mit in die Zelle und tschüss
Ich könnte echt kotzen!
dosenoeffner (06.09.2007, 18:18 Uhr)
Ihr habt absolut recht!
Es ist ein Verbrechen, wenn man Leute wie diesen Herren je wieder auf die Gesellschaft loslässt. Im Grunde genommen sollte ein Richter für ein folgenschweres Fehlurteil zur Verantwortung gezogen werden können.
inge_je (06.09.2007, 17:45 Uhr)
Triebtaeter
Immer wieder liest man das Triebtaeter es immer wieder tun, bis zu den Todesfolgen. Wann wird der deutsche Staat endlich erkennen das man die Leute nicht mehr so einfach auf die Strasse lassen kann? Die gehoeren registriert, und dann ueberwacht. Die sollten sich immer wieder bei einem Amt melden muessen. Aber bis der Staat das erkennt, werden mehr und mehr Kinder qualvoll sterben.Und das ist traurig.
catchme (06.09.2007, 17:31 Uhr)
Liebe Triebtäter ...
... könnt Ihr bitte nicht beim nächsten Schub mal ein Kind eines Richters oder Gutachters aussuchen !
catchme (06.09.2007, 17:29 Uhr)
Und - wie wird es enden ?
Es wird sein, wie immer ... ein skrupelloser Verteidiger wird alles tun, um seinen Mandanten als Opfer der Gesellschaft darzustellen, das Gericht wird lange suchen - nach Entlastungspunkten ( schwere Kindheit, lange Arbeitslosigkeit u.ä. ) und dann ein mildes Urteil sprechen. Ein schönes Heim wird den Täter betreuen und nach wenigen Jahren wird ein Gutachter bestätigen, dass der arme Mann inzwischen keine Gefahr mehr darstellt und er wird entlassen ... bis zum nächsten Fall. Es gibt in Deutschland leider keine Lobby für Kinder ...
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