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23. Dezember 2005, 16:48 Uhr

"Seltenes Ausmaß an Tötungsfantasien"

Martin P. steht derzeit in München vor Gericht, weil er den neunjährigen Peter brutal missbraucht und anschließend umgebracht hat. Ein Psychiater attestiert dem Täter einen Mangel an Empfindungsfähigkeit, wie "ich ihn noch nie gesehen habe".

Der Angeklagte P. mit dem Kindermörder Jürgen Bartsch verglichen© Uwe Lein/AP

Im Münchner Schwurgerichtsprozess um den Sexualmord an dem neunjährigen Peter hat der Psychiater Henning Saß den Angeklagten P. mit dem Triebtäter Jürgen Bartsch verglichen. Der 29-Jährige sei sexuell schwer gestört und habe wie der Knabenmörder der 60er Jahre eine "rückhaltlose Bindung" an Tötungsfantasien, die "in diesem Ausmaß etwas ganz Seltenes sind", sagte Saß am Freitag.

Die Frage nach einer verminderten Schuldfähigkeit müsse das Gericht beantworten, unterstrich der Aachener Psychiater. "Ich habe die Gesichtspunkte aufgezeigt, die Bewertung ist nicht meine Aufgabe."

Der Kindermörder Jürgen Bartsch hatte zwischen 1962 und 1966 vier Jungen missbraucht, gequält und ermordet. Im Alter von 29 Jahren starb Bartsch 1976 nach einem Narkosefehler, als er sich kastrieren lassen wollte, um von seinem Tötungszwang frei zu werden.

Der jetzige Angeklagte war 1995 schon einmal wegen eines Kindermordes verurteilt worden. Am 17. Februar 2005 lockte er dann den Sohn eines ehemaligen Mithäftlings unter einem Vorwand in seine Unterkunft, missbrauchte ihn sexuell und erstickte ihn mit einer Plastiktüte. Er schilderte das Verbrechen dem Psychiater sachlich, nüchtern und ohne Gefühlsregung. Saß sagte, er habe den Mangel an Empfindungsfähigkeit "so ausgeprägt eigentlich noch nie gesehen".

Die "sehr hohe" Gefährlichkeit des 29-Jährigen liege überwiegend im Bereich seiner pädophil-sadistischen Störung, sagte Saß. Er halte deshalb eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für angezeigt, möglicherweise komme dabei eine medikamentöse Dämpfung des Trieblebens in Frage. Aber auch wenn die Psychiatrie dieses Problem in den Griff bekomme, könnte der Angeklagte möglicherweise immer noch eine Gefahr sein. "Das ist heute schwer abschätzbar."

Gefängnis oder Psychiatrie

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gab einen rechtlichen Hinweis, dass für den 29-Jährigen neben einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einer Anstalt sowie zusätzlich die Sicherungsverwahrung in Betracht komme. Sollte das Gericht beides verfügen, würde der Angeklagte zuerst in die Klinik eingewiesen, im Falle einer erfolgreichen Behandlung müsste er dann seine Strafe verbüßen, daran schlösse sich die Sicherungsverwahrung an.

Dem Gutachten zufolge hat sich die Sexualität des Angeklagten schon früh auf das eigene Geschlecht ausgerichtet mit überwiegendem Interesse an kleinen Buben. Diese Pädophilie habe ihren Grund in einer Schwäche des Selbstbewusstseins, Gewaltfantasien im Sinne von "Jetzt bin ich mal der Stärkere", spielten laut Saß eine große Rolle.

Der Angeklagte habe seine sexuellen Probleme nicht in Gesprächen verarbeiten können. Saß schilderte den Vater als religiösen Sonderling und Sektierer, der bei Schwierigkeiten nur einen Rat wusste: "Geh in die Kirche und bete." Die Mutter habe den minderbegabten Sohn durch die Hauptschule gebracht und ihn dabei überfordert. Der Prozess wird am 12. Januar voraussichtlich mit den Plädoyers fortgesetzt.

DPA
 
 
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