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11. November 2009, 14:02 Uhr

Richter verhängt Höchststrafe gegen Alex W.

Der Russlanddeutsche Alex W. ist wegen Mordes an der Ägypterin Marwa el-Sherbini zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Dresden stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Dresden, Ägypterin, el-Sherbini, Axel W., Urteil

Alex W. muss für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis© Matthias Rietschel/EPA

Im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa el-Sherbini ist der Angeklagte Alex W. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Dresdner Landgericht sprach den 28-Jährigen am Mittwoch des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Alex W. hatte im vergangenen Juli die 31-jährige Frau während einer Gerichtsverhandlung in Dresden erstochen und ihren Ehemann schwer verletzt. Das Landgericht Dresden stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Der Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf regungslos zur Kenntnis.

Der ägyptische Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, äußerte sich sehr zufrieden über das Urteil. Man habe die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen.

Alex W. muss auch für alle Schäden in Folge des Messerangriffs aufkommen. Richterin Birgit Wiegand sagte, er müsse den Eltern, dem Witwer, dem Bruder und dem dreijährigen Sohn der getöteten Ägypterin "alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen".

Bluttat vor den Augen des Sohnes

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Russlanddeutschen vorgeworfen, aus Fremdenhass die schwangere Marwa el-Sherbini am 1. Juli im Dresdner Landgericht erstochen und ihren Mann Elwy Ali Okaz schwer verletzt zu haben. Die Bluttat spielte sich vor den Augen des dreijährigen Sohnes der Ägypter ab. Sie hatte in der arabischen Welt Bestürzung und Proteste ausgelöst.

Das Dresdner Landgericht folgte mit dem Urteil den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und versuchten Totschlag im Affekt plädiert.

Leben als "Multikultischeiße" empfunden

Alex W., der seit 2003 in Deutschland lebt, hatte in einer Erklärung seines Anwalts die Tat gestanden, das Motiv Fremdenhass aber bestritten.

Nach seiner Aussiedlung habe der Angeklagte das Leben in Deutschland als "Multikultischeiße" empfunden, sagte Richterin Wiegand. Er sei der Meinung gewesen, dass Ausländer ihm die Arbeit wegnehmen. In erster Linie habe er Muslime verachtet. "In seinen Augen waren sie alle Islamisten", sagte Wiegand. Dass er selbst anderer Herkunft sei, habe er verdrängt. Dass er ein perfekter Deutscher sein wollte, sei eine "utopische Vorstellung" gewesen.

Das Verbrechen an Marwa el-Sherbini geschah während eines Berufungsprozesses wegen Beleidigung. Der arbeitslose Spätaussiedler Alex W. hatte die Ägypterin im August 2008 wegen ihres Kopftuchs als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft.

 
 
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