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19. Dezember 2010, 06:55 Uhr

Behörde wusste von Stalker - und tat nichts

Vor einem Jahr wurde die Lehrerin Heike Block in Bremen von einem Ex-Schüler getötet. Gero S. hatte sie vor der Tat gestalkt. Jetzt kommt heraus: Die Schulbehörde wusste von dem Fall. Von Kerstin Herrnkind

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Es geschah am hellichten Tag: Mit Bildern und Kerzen gedachten Angehörige und Freund kurz nach der Tat der ermordeten Lehrerin© Joerg Sarbach/AP

Jeden Freitag besuchen die Eltern von Heike Block das Grab ihrer Tochter auf einem abgelegenen Waldfriedhof in Hamburg. Vor einem Jahr, am 18. Dezember, wurde die 35-jährige Lehrerin Heike Block in Bremen von ihrem ehemaligen Schüler mit 22 Messerstichen ermordet. Das Landgericht Bremen verurteilte Gero S. im August zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und ordnete die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.

Der Mord sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Denn es hatte viele Warnhinweise gegeben. Gero S. stellte seiner Lehrerin monatelang nach. Doch anstatt Heike Block zu schützen, verfügte der Schulleiter, dass die Lehrerin ihren aufdringlichen Schüler einzeln betreuen musste, wie der Stern vor Prozessbeginn im Mai enthüllte.

Staatsanwaltschaft und Gericht fanden deutliche Worte. "Unprofessionell" und "stümperhaft", sei das Verhalten des Schulleiters gewesen, sagte der Staatsanwalt. Die Richter sprachen von einer "unglücklichen Entscheidung" und hielten dem Schulleiter, der im Prozess versucht hatte, seine Rolle zu beschönigen, vor, seine Aussagen seien "nicht immer glaubhaft" gewesen.

Behörde war frühzeitig informiert

Trotzdem hat die Schulbehörde Lüneburg den Eltern der ermordeten Lehrerin jetzt signalisiert, dass sie ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zurückweisen will. Womöglich tut sich die Behörde nicht ohne Grund so schwer, gegen Schulleiter Sch. vorzugehen. Denn ein jetzt aufgetauchter Schriftwechsel belegt, dass die Behörde früh über den Stalkingfall informiert war.

Im Oktober 2007 legt Heike Block ein Protokoll an, beschreibt, wie Gero S. ihr nachstellt. "An der Zuverlässigkeit der Angaben" bestehe "kein Zweifel", stellt das Gericht später fest.

Heike Block ist nicht die einzige Lehrerin, die sich von Gero S. bedroht fühlt. Auch ihre Kollegin Cornelia N. legt im Januar 2008 ein Protokoll an. "Dies ist bitte wie eine Eidesstattliche Erklärung gedacht, falls ich nicht in der Lage sein sollte, im Ernstfall eine Aussage zu machen", schreibt sie. Gero S. habe ihr anvertraut, dass er an einer Waffe baue, so Cornelia N. "Es wäre schade, wenn Gero auf Enten zielt, viel bedauerlicher, wenn er sich selbst was antut, und ganz entsetzlich, wenn Frau Block oder sonst wem etwas passiert", warnt Cornelia N. den Schulleiter laut Protokoll. Der Direktor erinnert sich nicht an das Gespräch.

Am 11. Januar 2008 geht Heike Block mit Cornelia N. zur Polizei. Die Beamten stellen Schwarzpulver bei Gero S. sicher und leiten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Sie verständigen den Sozialpsychiatrischen Dienst. Gero S. willigt ein, eine Therapie zu machen, bittet Heike Block, ihn zum Psychiater zu begleiten. Beim Psychiater gesteht Gero S. der Lehrerin seine Liebe. Heike Block informiert den Schulleiter. Der ermahnt Gero S., die Lehrerin endlich in Ruhe zu lassen.

Heike Block soll Stalker Einzelunterricht geben

Trotzdem veranlasst er, dass Heike Block Gero S. alleine betreuen muss. "Entschluss von mir, dass ich Gero nicht mehr in meinem Kurs haben möchte", notiert Heike Block am 17. Januar 2008. "Gero weigerte sich aber, das zu akzeptieren, schlug vor, dass ich ihn allein betreuen kann. Entscheidung von Herrn Sch. und Frau B., dass Gero in meinem Kurs verbleibt und dass es besser für alle ist, wenn ich ihn einzeln betreue. Meine Einwände dagegen wurden nicht ernst genommen. So mache ich mit Gero Einzeltermine ab". Gero S. antwortet Heike Block mit einer höhnischen Mail. "MfG, dein Ein-Personen-Kurs."

18. Januar 2008: Schulleiter Sch. fragt Lehrerin Cornelia N., ob sie Gero S. betreuen und ihm bei alltäglichen Dingen helfen will. Cornelia N. lehnt ab, schreibt dem Direktor am 29. Januar 2008: "Ich habe für meine Entscheidungsfindung den Schulpsychologen eingehend zu Rate gezogen..." Die Schulbehörde bestätigt, dass der Psychologe Cornelia N. beraten habe. Er unterliege aber der Schweigepflicht, "so dass eine Weitergabe der Information an die Schulaufsicht nicht erfolgte".

Wenig später, am 11. Februar 2008, warnt Cornelia N. den Schulleiter schriftlich: "Ich empfinde die Situation als besorgniserregend und auch bedrohlich, sowohl für Gero als auch für andere, vor allem für die betroffene Kollegin. Ich mache dies hiermit aktenkundig." Der Schulleiter verlässt sich jedoch auf die Stellungnahme eines Psychiaters, der Gero S. für "depressiv" und "suizidgefährdet" hielt, aber eine "Fremdgefährdung" ausschließt.

Am selben Tag schreibt Cornelia N. auch an den Psychologen der Landesschulbehörde: "Ich finde die Situation unerträglich. Der Knabe saß am Montag wieder in dem Kurs. Die Kollegin hat den Schulleiter nochmals darauf angesprochen. Er hat dem Schüler dann gesagt, er müsse auf Wunsch der Kollegin den Kurs wechseln ... Der Schüler hat sich geweigert, den Kurs zu wechseln und der Schulleiter wird ihn da wohl belassen (!!)."

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